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Montabaur 2

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Abschlagsrechnung III. Quartal für Wasser und Kanalisation

In den nächsten Tagen werden in Montabaur und den Stadttei­len Horressen, Eigendorf, Eschelbach, Wirzenborn, Recken­thal, Bladernheim, Ettersdorf sowie in Simmern, Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach, Oberelbert, Holler und Hübingen die Abschlagsrechnungen für Wasser und Kanalisation für das III. Quartal 1976 (Juli - Sept.) zugestellt bzw. im Inkassoverfahren eingezogen.

Wird der Betrag nicht unmittelbar an den Gelderheber gezahlt, kann der Vordruck auch als Zahlschein oder Überweisungs­auftrag verwendet werden.

Der Abschlag beinhaltet - wie schon oben erwähnt - den Zeit­raum von 3 Monaten und nicht wie in der Rechnung falsch

eingedruckt für einen Monat.

Unbeschränkte Wasserentnahme noch nicht erlaubt!

Wir sehen uns veranlaßt nochmals darauf hinzuweisen, daß das Verbot der Wasserentnahme für bestimmte Vorhaben nach wie vor besteht. Die wenigen Regenfälle reichen bei weitem nicht aus, die stark zurückgegangenen Quellschüttungen und das Absinken der Wasserstände in den Bohrbrunnen auf den erwünschten und erforderlichen Stand zu bringen.

Wir appellieren daher nochmals an alle Bürger unserer Verbands­gemeinde, die Wasserentnahmen auf den rein persönlichen Be­darf einzuschränken, damit die auf uns zukommenden Nach­wirkungen des regenarmen Sommers auch überstanden werden

können. Verbandsgemeindewerk Montabaur

- Wasserversorgung -

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Samstag, dem 16. Oktober 1976, um 9.00 Uhr in der Pfandkammer in Höhr- Grenzhausen, Am Grübchen 21, folgende Gegenstände öffent­lich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden:

Polstergarnitur mit Wohnzimmer tisch rustikal, Eßzimmer­tisch und Stühle in Eiche rustikal, Wohnzimmer-Schrankele­mente Eiche furn. rustikal, 11 Bde.Bertelsmann-Lexikon, Teppich Täbris, Lichtorgel, Deckenleuchte, Kerzenständer in

Messing und a.m. , _ . , . ,

gez. Stauch, Gerichtsvollzieher

Das Amtsgericht

- 8 K 82/75 -

TERMINSBESTIMMUNG

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Niedererbach Band 19 Blatt 672 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück

am Dienstag, dem 9. November 1976, 14.00 Uhr

an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr.6, versteigert werden.

Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei gerungseriöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Ko­sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei­lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes. gez. Fischer, Rechtspfleger

Ausgefertigt: gez. Mekodar

Siegel Justizangestellte als Urkundsbeamtii

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz - Planfeststellungsbehörde - Az.: VI 02.1 - 590/76 - Bk -

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Planfeststellung für den Neubau eines Rastplatzes mit KWC- Anlage bei GÖRGESHAUSEN bei BAB-Betr.-km 98,200 der BAB A 3 (A 15)Köln-Frankfurt

Mit der Durchführung des durch Planfeststellungsbeschluß des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr in Mainz vom 15.9. 1971 - V/5-194/01/02 - 4598/71 - festgestellten Vorhabens konnte bisher nicht begonnen werden.

Der Beschluß ist am 16.11.1971 unanfechtbar geworden. Er würde nach § 18 b Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 1.10.1974 am 16.11.1976 außer Kraft treten.

Da mit der Durchführung des Planes innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist, wird die Geltungsdauer des o.a. Plan­feststellungsbeschlusses hiermit bis zum 16.11.1981 verlängert,

Koblenz, den 28. September 1976

gez. Klaas, Präsident

Siegel Beglaubigt: Brink, Amtsrat

Die Verwaltung inform iert |

Kursbeginn für folgende Kurse bei der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

HEUTE, 19.00 UHR, TURNHALLE STAATL. GYMNASIUM MONTABAUR

Geselliges Tanzen für jedermann

Im Abstand von 14 Tagen werden Tanzformen der Folklore getanzt. Der Kurs bringt keine Gesellschaftstänze und ist des­halb kein Ersatz für die Tanzschule. Teilnahme nur mit Turn­schuhen.

lfd. Nr. 1 Flur 1 Flurstück 4/6

Hof- und Gebäudefläche, Hahnstr. 15 = 3,08 ar

Verkehrswert: 24.000,- DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 8.4.1975 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals die Frau Marianne Hermann geb. Duill, Hahnstr. 1, 5431 Niedererbach, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten

Kurs für keramisches Arbeiten

Übungen im Modellieren mit Ton und Anfertigen von einfache: Gegenständen (Modellieren - Glasieren - Brennen).

Beginn: Donnerstag, 21. Oktober 1976, 20.00 Uhr Staatl. Gymnasium Montabaur Leitung: Herr Stud.Rat Bludau Gebühr: 25,-DM, 12 Abende

F emer sind 10,- DM für Materialkosten an den Kursleiter zu entrichten.

NEU! ZEICHNEN UND GRAFIK

Kompositionsübungen und Ausführung von Arbeiten in den verschiedensten grafischen Techniken.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach u < Telefon (0 26 22) 40 55 / 56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haust: te der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.