Montabaur 2
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Abschlagsrechnung III. Quartal für Wasser und Kanalisation
In den nächsten Tagen werden in Montabaur und den Stadtteilen Horressen, Eigendorf, Eschelbach, Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim, Ettersdorf sowie in Simmern, Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach, Oberelbert, Holler und Hübingen die Abschlagsrechnungen für Wasser und Kanalisation für das III. Quartal 1976 (Juli - Sept.) zugestellt bzw. im Inkassoverfahren eingezogen.
Wird der Betrag nicht unmittelbar an den Gelderheber gezahlt, kann der Vordruck auch als Zahlschein oder Überweisungsauftrag verwendet werden.
Der Abschlag beinhaltet - wie schon oben erwähnt - den Zeitraum von 3 Monaten und nicht wie in der Rechnung falsch
eingedruckt für einen Monat.
Unbeschränkte Wasserentnahme noch nicht erlaubt!
Wir sehen uns veranlaßt nochmals darauf hinzuweisen, daß das Verbot der Wasserentnahme für bestimmte Vorhaben nach wie vor besteht. Die wenigen Regenfälle reichen bei weitem nicht aus, die stark zurückgegangenen Quellschüttungen und das Absinken der Wasserstände in den Bohrbrunnen auf den erwünschten und erforderlichen Stand zu bringen.
Wir appellieren daher nochmals an alle Bürger unserer Verbandsgemeinde, die Wasserentnahmen auf den rein persönlichen Bedarf einzuschränken, damit die auf uns zukommenden Nachwirkungen des regenarmen Sommers auch überstanden werden
können. Verbandsgemeindewerk Montabaur
- Wasserversorgung -
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Samstag, dem 16. Oktober 1976, um 9.00 Uhr in der Pfandkammer in Höhr- Grenzhausen, Am Grübchen 21, folgende Gegenstände öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden:
Polstergarnitur mit Wohnzimmer tisch rustikal, Eßzimmertisch und Stühle in Eiche rustikal, Wohnzimmer-Schrankelemente Eiche furn. rustikal, 11 Bde. “Bertelsmann-Lexikon”, Teppich Täbris, Lichtorgel, Deckenleuchte, Kerzenständer in
Messing und a.m. „ , _ . , „ . ,
gez. Stauch, Gerichtsvollzieher
Das Amtsgericht
- 8 K 82/75 -
TERMINSBESTIMMUNG
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Niedererbach Band 19 Blatt 672 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück
am Dienstag, dem 9. November 1976, 14.00 Uhr
an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr.6, versteigert werden.
Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei gerungseriöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. gez. Fischer, Rechtspfleger
Ausgefertigt: gez. Mekodar
Siegel Justizangestellte als Urkundsbeamtii
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz - Planfeststellungsbehörde - Az.: VI 02.1 - 590/76 - Bk -
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Planfeststellung für den Neubau eines Rastplatzes mit KWC- Anlage bei GÖRGESHAUSEN bei BAB-Betr.-km 98,200 der BAB A 3 (A 15) “Köln-Frankfurt”
Mit der Durchführung des durch Planfeststellungsbeschluß des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr in Mainz vom 15.9. 1971 - V/5-194/01/02 - 4598/71 - festgestellten Vorhabens konnte bisher nicht begonnen werden.
Der Beschluß ist am 16.11.1971 unanfechtbar geworden. Er würde nach § 18 b Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 1.10.1974 am 16.11.1976 außer Kraft treten.
Da mit der Durchführung des Planes innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist, wird die Geltungsdauer des o.a. Planfeststellungsbeschlusses hiermit bis zum 16.11.1981 verlängert,
Koblenz, den 28. September 1976
gez. Klaas, Präsident
Siegel Beglaubigt: Brink, Amtsrat
Die Verwaltung inform iert |
Kursbeginn für folgende Kurse bei der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur
HEUTE, 19.00 UHR, TURNHALLE STAATL. GYMNASIUM MONTABAUR
Geselliges Tanzen für jedermann
Im Abstand von 14 Tagen werden Tanzformen der Folklore getanzt. Der Kurs bringt keine Gesellschaftstänze und ist deshalb kein Ersatz für die Tanzschule. Teilnahme nur mit Turnschuhen.
lfd. Nr. 1 Flur 1 Flurstück 4/6
Hof- und Gebäudefläche, Hahnstr. 15 = 3,08 ar
Verkehrswert: 24.000,- DM.
Der Versteigerungsvermerk ist am 8.4.1975 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals die Frau Marianne Hermann geb. Duill, Hahnstr. 1, 5431 Niedererbach, eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten
Kurs für keramisches Arbeiten
Übungen im Modellieren mit Ton und Anfertigen von einfache: Gegenständen (Modellieren - Glasieren - Brennen).
Beginn: Donnerstag, 21. Oktober 1976, 20.00 Uhr Staatl. Gymnasium Montabaur Leitung: Herr Stud.Rat Bludau Gebühr: 25,-DM, 12 Abende
F emer sind 10,- DM für Materialkosten an den Kursleiter zu entrichten.
NEU! ZEICHNEN UND GRAFIK
Kompositionsübungen und Ausführung von Arbeiten in den verschiedensten grafischen Techniken.
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Oberamtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach u < Telefon (0 26 22) 40 55 / 56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haust: te der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

