Montabaur -6-
Oberförster Kern legte den Plan des Forstamtes Neuhäusel vor, informierte den Gemeinderat über die endgültigen Forstbetriebsergebnisse des vergangenen Jahres 1975 und „erntete“ viel Beifall im Gemeinderat, als festgestellt wurde, daß die Forstwirtschaft im Kadenbacher Gemeindewald in der Vergangenheit und voraussichtlich auch in der Zukunft
immer noch mit erheblichen Verdiensten für die Gemeinde geführt wurde und wird.
Dafür sprach Ortsbürgermeister Karbach im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung Oberförster Kern Lob, Anerkennung und Dank aus.
Die endgültige Fertigstellung des Neubaugebietes „Am Krämer 1 - IV“ schreitet voran! So beschloß der Gemeinderat - nach Fertigstellung der Bitumenfeinschicht - offiziell die bauliche Fertigstellung des weiterführenden „neuen“ Teils der Römerstraße. Hierbei gab Ortsbürgermeister Karbach auf die Frage von Ratsmitgliedjäger bekannt, daß die mit Mängeln versehenen Kanalschächte bei der bauausführenden Firma beanstandet wurden.
Für die Installierung der noch fehlenden Straßenleuchten in dieser neuen Straße, erteilte der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister Vollmacht zu Verhandlungen mit der KEVAG.
Auch der endgültige Platz für eine neue Trafostation in diesem Neubaugebiet wurde vom Gemeinderat durch Änderung des Bebauungsplanes festgelegt.
Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung informierte Ortsbürgermeister Karbach den Gemeinderat über die Anbringung einer Außenbeleuchtung an der Kirche, über notwendige Anbringung von Schildern am Friedhof, die Auszüge aus der Friedhofssatzung enthalten, über die endgültigen Kosten der Baumaßnahmen (neue Bitumendecken) am Friedhof, am Verbindungsweg Römerstraße/Freih. v. Stein-Straße und am ausgebauten Weg von der Triftstraße zum Hochbehälter. Dieser Weg ist auch mit einem Verkehrszeichen 253 „Verbot für Lastkraftwagen“ versehen worden, um Schäden und damit Kosten für die Gemeinde zu vermeiden.
Ein Problem schien die Einrichtung eines Winterstreudienstes für die Gemeindestraßen von Kadenbach zu werden. Die Gemeinde hatte gemäß eines früheren Gemeinderatsbeschlusses bereits ein Schneeräumgerät gekauft, das an einen Traktor anzubringen war. Nachdem nun ein Kadenbacher Bürger der sich hierfür zur Verfügung stellen wollte, seine Zusage zurückgezogen hatte, stellte Bürgermeister Karbach den Gemeinderat erneut vor die Frage, wie in Kadenbach der Winterdienst zu garantieren sei. Doch die Lösung wurde schnell gefunden: Ratsmitglied Aloys Stein stellt seinen Traktor zur Verfügung, der Gemeinderat dankte ihm.
Als Ortsbürgermeister Karbach den Gemeinderat über die endgültige Fertigstellung des „Teilabschnittes“ der Ortsdurchfahrt K 113 informierte und über die Fertigstellungsabnahme berichtete, wies I. Ortsbeigeordneter Bahr nachdrücklich auf die „moralische“ Pflicht der Gemeinde hin, den von Schäden betroffenen Bürgern bei der Schadensregulierung durch die Gemeinde zu unterstützen, der gesamte Gemeinderat schloß sich dieser Empfehlung an.
Im weiteren Verlauf der Sitzung waren Angelegenheiten Gegenstand der Beschlußfassung, die sich mit Bauvorhaben befassen.
So wurde im Neubaugebiet der Beschluß über einen Antrag zur Änderung der Baugrenze zur Straßenfront von 7 m auf 5 m zurückgestellt, bis die mit Schwierigkeiten verbundene Bebauung des betroffenen Grundstücks nach Information beim Katasteramt endgültig geklärt ist. Einem Bürger wurde gegenüber der zuständigen Behörde eine Empfehlung zu einem Teilmessungsantrag ausgesprochen, einer Bürgerin eine Empfehlung zu einem Antrag auf einen überdachten Autostellplatz.
gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
Reservistentreffen
Alle ehemaligen Bundeswehrsoldaten werden für Donnerstag, den 14. Oktober 1976, 20 Uhr im Gasthaus Westerwald eingeladen.
Der Verband der Reservisten und der Reservistenbetreuer des KWEA Neuwied, Herr HFw Fibelkorn, sind behilflich bei der Neugründung der Ortsgruppe.
Daraus erwartet man eine gute Kameradschaft und stete Betreuung.
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung als Nachfolger in den Ortsgemeinderat
Herr Joachim Perk hat auf sein Mandat im OrtsgemeinderJ Neuhäusel verzichtet. ^
Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO istfd das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied als nächster nocll nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU Frau Anneliese Grimsel - Hausfrau - Auf der Haid 5,
5411 NEUHÄUSEL
als Nachfolger in den Ortsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sindi geben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.
5411 Neuhäusel, 4. Oktober 1976.
gez. Hümmerich,
Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleit
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am DONNERSTAG, dem 14. Oktober 1976, um 20 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes
2. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen vom 22.7. und 26.7.1976
3. Beratung und Beschlußfassung über die Wirtschaftspiäitj 1977 für den Gemeindewald Neuhäusel
4. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für ( haltsjahr 1976.
5. Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und An| regungen zum Bebauungsplan „Lampertsloch“
6. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplai „Lampertsloch“ als Satzung.
7. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für dieJahJ 1976 - 1980.
8. Anbringung von Straßen-Namensschildem
9. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschriften über den nichtöffenl
Teil der Sitzungen vom 14.7., 22.7. und 26.7.1976.
2 Grundstücksangelegenheit 3. Verschiedenes.
5411 Neuhäusel, 4.10.1976
gez. Hümmerich, Ortsbürgerml
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemd Montabaur, Nr. 41 liegt die Satzung der Ortsgemeinde Ntj häusel zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- unJJ Bestattungswesen vom 8. Sept. 1976 bei.
Unser Friedhof ist kein Miillplatz
Es wird seit einiger Zeit festgestellt, daß eine Person Hau^ in die Abfallbehälter auf dem Friedhof wirft.
Es müßte an sich für alle Einwohner selbstverständlichsf| daß die Abfallbehälter auf dem Friedhof ausschließliche Aufnahme des unbrauchbar gewordenen Gr ab schmucks 1 stimmt sind. Mir fehlt deshalb jedes Verständnis dafür, 4 man sich alter Gegenstände oder gar der HaushaltsabfalJ diese Weise entledigt. An die betreffende Person ergeht T ernste Warnung. Sollte sich der Vorgang wiederholen, »4 Anzeige erstattet.
Grober Unfug
Vor kurzem sind in den Nachtstunden bei mehreren- einlaufschächten die Abdeckungen entfernt worden. tni ches Treiben läßt sich nicht mit jugendlichem ÜbertnutT schuldigen. Haben die Täter eigentlich bedacht, welch*! ren sie für Fahrzeuge und Fußgänger damit heraufbesdl Ich darf hoffen, daß sich der Vorfall nicht wiederholt, falls bin ich gezwungen, Anzeige zu erstatten.
gez. Hümmerich, Ortsbürgt 1 ^
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