MüllabfuhrgebührJ
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|schutzp°* izeiins P ektion TeL 5011 - 13
IBahnhofstr. 3 2
I Jerwehr Montabaur Tel. 5011 (2042 nach
l feu Dienstschluß)
Feuerwehr Augst (Neuhäusel lEitelborn, Simmem, Kadenbach),
iFeuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen. Ifeuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849
Rchutzpolizeiinspe ktion
Wabaur Tel. 02602/5011-13
Deutsches Rotes Kreuz
nit Krankentransport Tel. 3777
irankenwagen
)RK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777
I i MRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166
£ U f K U fl CI 6® RK-Rettungswach e Höhr-Grenzh. Tel. 02624/7010
jozialstation Montabaur - Rufbereitschaften -
|chw. Agnes, Dernbach, Tel. 02602/2771
Herr Gerz, Montabaur, Tel. 02602/17244
r er, 24.11.1895
.itelborn, Struth-1
ur 2, Finkenweg6| >1.8.1894,
, 14.12.1898, Montaj
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Rebstock 37 lr, Vord. Rebstod|
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Gagernring 21.
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25726 . 9.1976
1602/4961 el. 338 el. 02608/331 el. 06485/209
n 2.10.1976 tr.
02602/6100 e Montabaur.
110
jozialstation Ransbach-Baumbach - Rufbereitschaften-
Rur gültig für die Ortsgemeinde Simmem -
Jchw. Ancillia Dernbach, Mutterhaus, Tel. 02602/3047
Rufbereitschaftnn des Wasserwerkes Montabaur nach Dienst-
Jchluß
für den Zeitraum vom 24.9. bis 1.10.1976 ist über die Tel.Nr. 12602/3541 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Wasser- lerkes zu erreichen.
[ichtiger Hinweis
nter der Rubrik „ öffentl. Bekanntmachungen“ ist die Wahl fkanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag ver- pntlicht. Wir bitten um deren Beachtung.
fentliche Bekanntmachung
|ic nächste Stadtratssitzung findet am Donnerstag, dem 30. Sept. 1976, um 15.00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses statt. iGESORDNUNG |Öffentliche Sitzung
Beratung und Beschlußfassung über den Generalverkehrsplan Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anlegungen zur Bebauungsplanänderung „Himmelfeld I” der Stadt Montabaur.
.Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanände- run S »Himmelfeld I“ als Satzung.
Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der von der Kreisverwaltung Montabaur geforderten Auflagen | und Einschränkungen zum Bebauungsplan „Alter Galgen“ Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Ände- Ijungdes Bebauungsplanes „Alter Galgen“ der Stadt Montabaur,
Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der von der Kreisverwaltung Montabaur geforderten Auflage zum Bebauungsplan „Roßberg II“.
watung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan UHerrenhahnweg“ im Stadtteil Horressen als Satzung, tfatung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem oberen und unteren Wassergraben“ der ladt Montabaur als Satzung.
9. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsmaßnahmen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr im Bereich der „Alberthöhe III“
10. Beratung und Beschlußfassung über die Versagung der Genehmigung zum Bebauungsplan „Bornrainsfeld“ im Stadtteil Ettersdorf.
11. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ,,Auf der alten Kapelle“ im Stadtteil Eschelbach.
12. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spießweiher“ Westerwald.
13. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Horresser Berg*,
14. Beratung und Beschlußfassung über die Verlängerung der Polizeistunde für einen Barbetrieb in Montabaur.
15. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
16. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Eingabe der Anlieger der Albertstraße
2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5430 Montabaur, 20. Sept. 1976
gez. Mangels, Bürgermeister.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION: Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 27. September 1976, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 27. September 1976, um 19.30 Uhr im kleinen Besprechungszimmer (3. Etage) des Rathauses statt.
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplanänderung „In den Fichten - Auf der Trift" der Stadt Montabaur, Stadtteil Eigendorf
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 8.9.1976 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Stadt Montabaur gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der
4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erte ilt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist die Ergänzung des Textes zum rechtskräftigen Bebauungsplan „In den Fichten - Auf der Trift“.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Änderung bezieht sich auf den Bereich von Flurstück 74 bis einschließlich 167/98 in der Flur 16. Der Abschluß in westlicher Richtung bildet die „Haydnstraße“.
Montabaur, den 15.9.1976
gez. Mangels, Bürgermeister.
Stadtven/valtung Montabaur Umlegungsausschuß - Öffentl. Bekanntmachung- I.Umlegungsbeschluß
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.5. 1976 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten

