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erpause und zwar 1 a 8> dem 9, Sept, statt.
im Haus Waldblfct des „Club Hellje-j
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^Tser Gelegenheit darf ich darauf verweisen, daß ' ih f kein Tummelplatz für Hunde ist, Ich bitte alle Hunde- IC daraufzu achten, daß ihr Hund außerhalb der Fried-
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i Eitelborn findet j um 19.00 Uhr
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Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Lwachungvon Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
L ß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Lissionsschutzgesetzes vom 28.9.1974 (BGBl.) sind Eigen- | m erund Betreiber verpflichtet, ihre Ölheizungsanlagen durch Je Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters ftstellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundes- pmissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen, kirksschornsteinfegernieister Winkler wird am 15.9.1976 mit L Messungen in der Gemeinde Eitelborn beginnen,
», die Messungen und evtr.tuellen Nachmessungen gebührenpflich- jsind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen (id gegebenenfalls für eine einwandfreie Brennereinstellung zu frgen.
kjrchenchor „Cacilia" Eitelborn
|er Kirchenchor nimmt nach der Sommerpause am Dienstag,
Im 7. September 1976, seine Chorarbeit wieder auf
Ble aktiven Mitglieder und die, die es werden wollen, werden
Ibeten, um 20.15 Uhr an unserer Probe im „Westerwälder Hof“
lilzunehmen.
MGV Eitelborn 1B66
lir weisen nochmals auf folgende Termine im Herbst 1976
11. September : Sängerfestbesuch in Riedelbach/Taunus
|o. 17. Oktober: Pokal- mit höchstem Ehrensingen
in Mülheim fa 23. Oktober: Familienabend.
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KADENBACH:
Bekanntmachung
}ie festgestellt wurde, lagern Bauunternehmen bzw. Bauherrn Materialien und Erdaushub auf der inzwischen fertiggestellten Straße im Neubaugebiet - Verlängerung Römerstraße - Bierdurch wird der öffentliche Verkehrsraum zweckentfrem- Jnd genutzt und kann darüber hinaus noch Beschädigungen idrr Straßenfläche bzw. Bordsteinen nach sich ziehen,
Kuch wird die Straße durch unsachgemäßes Befahren mit Lkw ldei Betonwagen, die außerdem noch starke ölspuren hinterissen, bestimmt nicht besser.
lim Interesse aller Bürger bitten wir darum, die Verursacher |ei der Gemeindeverwaltung bekanntzugeben, damit unsererseits Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können,
Ties ist insbesondere deswegen wichtig, weil sonst die Wieder- ■erstdlung zu Lasten aller geht.
laiken auf Bürgersteigen
In letzter Zeit ist im zunehmenden Maße die Unsitte des Par- jens oder des Abstellens von Kraftfahrzeugen auf Bürgersteigen Jnerhalb des Ortes und insbesondere in der Westerwald- und Ireiherr-vom-Stein-Straße festzustellen. Da dieser Zustand nicht »fiter geduldet werden kann, ergeht nochmals der Aufruf an Ille betreffenden Fahrzeughalter bzw. Fahrer dieser Wagen,die Bürgersteige für die Fußgänger freizuhalten,
Bollte dieser Aufruf keine Beachtung finden, sind wir leider J e ?en der ständig eingehenden Beschwerden gehalten, Anzeige l u etsta tten. Wir bitten um Verständnis.
F 9 er schützt die öffentlichen Anlagen
Ts werden immer wieder Anlagen, Geräte auf Spielplätzen be- X adigt.Ob dies nun aus reinem Übermut, Zerstörungswut | J-rwas immer es sein mag, geschieht, so steht doch in jedem | a te fest, daß die Wiederherrichtung oder Aufräumung öffent- Jf e ^teuergelder kostet, die sonst anderweitig besser verwen- r' w «den könnten.
f können es daher nicht verantworten,die Schädiger oder td nn p eS Um Binder oder Jugendliche handelt, deren Eltern Lih khUngSbereChtigten ZUr Schadensersatzleistung heran-
Unabhängig von Vorgenanntem sei nochmals darauf hingewiesen, daß der Kinderspielplatz und der Bolzplatz ab 19.00 Uhr nicht mehr benutzt werden darf.
Karbach, Ortsbürgermeister.
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel zur Änderung der Hauptsatzung vom 21. August 1976
Der Ortsgemeinderat hat am 26. Juli 1976 aufgrund der §§24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.
1973 (GVB1. S. 419) folgende Satzung beschlossen, die nach aufsichtsbehördlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom 17. Aug. 1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 17. Juli
1974 wird wie folgt geändert:
§ 9 wird wie folgt neu gefaßt
„Das Sitzungsgeld gern. § 8 beträgt für die Mitglieder des Ortsgemeinderates und dessen Ausschüsse sowie für die Ortsbeigeordneten 10,- DM je Sitzung“.
§ 2
Die Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1976 in Kraft.
5411 Neuhäusel, den 21. Aug 1976
Siegel gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Verlegung der Sprechstunde
Wegen dienstlicher Abwesenheit des Ortsbürgermeisters wird die Sprechstunde am Donnerstag, dem 9.9.1976, auf Freitag, den 10,9.1976, in der Zeit von 18.00 - 19.30 Uhr verlegt
Hümmerich, Ortsbürgermstr.
MGV Constantia Neuhäusel Ende der Chorferien
Am Freitag, dem 3. September 1976, 20.30 Uhr, findet unsere 1. Chorprobe nach den Ferien statt.
Wir hoffen und erwarten,daß alle aktiven Sänger zu dieser Chorprobe erscheinen Die Proben für unser Herbstkonzert müssen von der ersten Stunde ab voll besucht sein, wenn wir wieder ein gutes Konzert geben wollen Zum anderen sind auch noch an- gcfallene Probleme zu besprechen.
Neuanmeldungen von ..jungen“ und „alten“ Sängern nehmen wir gerne in der 1. Chorprobe entgegen.
SIMMERN:
Zwetschen-Versteigerung in Simmern
Am Freitag, dem 3. September 1976, um 18 Uhr werden in Simmern auf den gemeindeeigenen Wiesen „Unter der Hochspannung“ die Zwetschenfrüehte von ca. 15 Bäumen meistbietend versteigert. Interessenten wollen sich zum angegebenen Zeitpunkt an der Schutthalde in Simmern treffen. Bei Erteilung des Zuschlages ist der Geldbetrag sofort zu entrichten.
Weber, II Beigeordneter.
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BUCHFINKENLAND
HORBACH: öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsaemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über das Friedhon- und Bestattungswesen vom 12. Aug. 1976
Der Ortsgemeinderat hat am 22. Juli 1976 aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12 1973 (GVB1 S, 419) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Horbach vom 17, Mai 1975 wird wie folgt geändert:
§ 23 Abs. 2 wird wie folgt neu gefaßt

