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Montabaur -4-

Welschneudorf 9.00 - 12.00 Uhr Rathaus, Arzbacher Str. 1

Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Stadt Monta­baur liegen in der Zeit vom 13. September 1976 bis zum 18.Sep­tember 1976 zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zim­mer 1 (Einwohnermeldeamt) öffentlich aus:

Montag, den 13. September 1976 von 7.30 - 12.30 Uhr von 13.30 - 16.30 Uhr

Dienstag, den 14. September 1976 von 7.30 - 12.30 Uhr von 13.30 - 18.30 Uhr

Mittwoch, den 15. September 1976 von 7.30- 12.30 Uhr von 13.30- 16.30 Uhr

Donnerstag, den 16. September 1976 von 7.30 - 12.30 Uhr von 13.30 - 16.30 Uhr,

Freitag, den 17. September 1976 von 7.30- 12.30 Uhr von 13.30- 16.30 Uhr,

Samstag, den 18. September 1976 von 10.00 - 13.00 Uhr.

Außerdem liegen auch die Wählerverzeichnisse der Ortsgemein­den während der für die Wahlbezirke der Stadt Montabaur fest­gesetzten Auslegungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 1 (Einwohnermeldeamt), öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

II.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 18. Sep­tember 1976 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 1 (Einwohnermeldeamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift angebracht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahl­schein hat.

III.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 12. September 1976 eine Wahl­benachrichtigung . Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief­wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach­richtigung.

IV.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises 155 Montabaur durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl­bezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

V.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,

b) wenn er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk ver­legt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbe­zirks eingetragen worden ist,

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder seines

körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;

2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech­tigter

a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Ein­spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 BWO (bis zum 18.9.1976 13.00 Uhr) oder die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 2

BWO (bis zum 13.9.1976) oder die Nachweisfrist nach § 16 Abs. 4 BWO (bis zum 18.9.1976) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab lauf der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 BWO oder der Antragsfrist nach § 16 Abs. 2 BWO entstanden ist,

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wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluß des Wähljm ue rwehr Verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangHjtelborn

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Wahlscheine können bei der VerbandsgemeindeverwaltungM tabaur, Rathaus, Zimmer 16, Wahlamt, mündlich oder Schrift lieh beantragt werden

a) von in die Wählerverzeichnisse der Ortsgemeinden mit Aus nähme der Stadt Montabaur eingetragenen Wahlberechtiii ten bis zum 2. Oktober 1976, 12.00 Uhr,

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b) von in die Wählerverzeichnisse der Wahlbezirke der Stadt Montabaur eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 1,0k ber 1976, 18.00 Uhr.

Im Falle nachweislicher Erkrankung, die ein Aufsuchendes Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wah tage, dem 3. Oktober 1976, 12.00 Uhr, gestellt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Nr. 2 a - c angegebenen Gründen den An-; trag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis zum Wahlta :hw. Wal 12.00 Uhr stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Der Antragstelle muß den Grund für die Ausstellung eines Wahlscheines glaubhaft machen.

Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der Wahl­berechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er ] mit dem Wahlschein zugleich einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen, blauen Wahlumschlag nebs« Siegelmarke zu dessen Verschluß, einen amtlichen, mit der Aufschrift des Kreiswahlleiters versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Papiere werden ihm von der Verbandsgemeindevenvall tung Montabaur auf Verlangen auch noch nachträglich ausge händigt.

Bei der Briefwahl muß der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Kreis-J Wahlleiter einsenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb des Bundesgebietes und Berlin (West) gebührenfrei befördert. Er kann auch in der Dienststelle des Kreiswahlleiters abgegeben werden.

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5430 Montabaur, 9. September 1976

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

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Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 4./5.9.I976 Montabaur

Dr. Bisping, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560

Augst

Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/7288

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod - Meudt Nentershausen

Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288

Apothekendienst ,

von Samstag, dem 4. Sept. bis Samstag, dem 11. ^ e P t ', n c Amts-Apotheke, Montabaur, Bahnhofstr. Tel. 02602/4 mittwochs von 13-18 Uhr Amts- und Marien-Apotheke Montabaur