Montabaur -8'
2. Beratung und Beschlußfassung über den Vertragsentwurf über die Trägerschaft des Kindergartens Welschneudorf
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5431 Oberelbert, 13.8.1976
gez. Weyand, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 12.8.1976
Der Ortsgemeinderat hat am 9. Juli 1976 aufgrund des § 24
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12. 1973 (GVB1. S. 419) und der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. November 1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung vom hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen der Ortsgemeinde Oberelbert vom 5.9. 1975 wird wie folgt geändert:
§ 3 wird um den Absatz 10 erweitert:
(10) Steht der Ortsgemeinde kein Totengräber zur Verfügung, so sind anstelle der Bestattungsgebühren nach § 3 Absatz 1 Buchstabe a) und b) und Absatz 6 Grabbereitungskosten in Höhe von 200,- DM zu zahlen. Alle weiteren Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
5431 Oberelbert, 12.8.1976
Siegel gez. Weyand, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 12.8.1976
Der Ortsgemeinderat hat am 9.7.1976 aufgrund der §§ 24 und und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Krsisverwaltung vom hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Oberelbert vom 5.9.1975 wird wie folgt geändert:
In § 9 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Soweit ein Totengräber der Ortsgemeinde nicht zur Verfügung steht, können die Grabbereitungsarbeiten durch Dritte ausgeführt werden“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
5431 Oberelbert, 12.8.1976
Siegel gez. Weyand
Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1976 vom 11.8.1976
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14J2.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.8.1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 350.000,- DM
in der Ausgabe auf 350.000,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
104.000,- DM 104.000,- DM festgesetzt,
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1976 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 21.000,- DM festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt :
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
b)Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
II.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.)
III.
Im Aufträge: gez. Meckel.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.8.1976 bis 1.9.1976 während der allgemeinen Dienststunden im Rathausin| Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Oberelbert, den 11.8.1976
Siegel Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert
gez. Weyand, Ortsbürgermeister.
WELSCHNEUDORF:
Wir gratulieren
Frau Maria Labonte zur Vollendung des 79. Lebensjahres am j
17.8.1976,
Frau Kath. Dorsch zur Vollendung des 82. Lebensjahres am
21.8.1976,
Frau Johanna Schmitz zur Vollendung des 76 Lebensjahres am 26.8.1976,
Frau Agathe Merz zur Vollendung des 71. Lebensjahres am
25.8.1976,
nachträglich Herrn Hans Wagner zur Vollendung des 77. Lei; jahres am 2.8.1976,
Frau Elisabeth Billaudelle zur Vollendung des 73. Lebensjahres! am 27.8.1976 recht herzlich.
Angler-Club Horressen e.V.
Am Sonntag, dem 29.8.76, von 8.00 - 12.00 Uhr findet das Mittelfischen-in Helferskirchen, am Weiher des Feriendorfes
„Alte Viehweiden“ statt. Die gefangenen Fische müssen
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GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche GenehmigutJ zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1976 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 21.000,- DM. Montabaur, den 3.8.1976
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