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Lderuna zur Eichung
^ itag, dem 9- Au 8- von 83,3 ^ is findet im
.us Ferdinand in Stahlhofen das Eichen von Meßgeräten f Das Eichamt bittet um Einhaltung des genannten Termins.
IrBACH:
hächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet
lonnerstag, dem 12. August 1976, um 20.00 Uhr Mach im Rathaus statt.
ESORDNUNG Btliche Sitzung:
enehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge- einderates vom 22. Juli 1976
ahlvon drei Mitgliedern und Stellvertretern für den Rech- mgsprüfungsausschuß
irschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen. iHorbach, 2.8.1976
gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
Kilung des MGV „Cacilia" Horbach für die Aktiven
Aktiven mögen sich am Freitag, dem 6.8.1976 bis spätestens {,30 Uhr im Vereinslokal einfinden. Wer diesen Termin Iwahmehmen kann, setze sich bitte vorher mit dem Vorsitzen- [ten Ludwig Labonte in Verbindung.
JNGEN:
eisters überninuM n t mac h un g
r Wolfgang Web® ^eit vom 13.8. bis 6.9.76 befindet sich Ortsbürgermeister 1 zwar dienstags® in Urlaub. Ebenfalls in Urlaub befindet sich während dielt der I. Ortsbeigeordnete Herr Hoffmann.
Bürger gebeten,Äntsgeschäfte übernimmt der II. Ortsbeigeordnete, Herr Krö- ;r VerbandsgemtMienst,'stunden im Gemeindehaus finden während dieser Zeit hin ist in diesen Statt.
enststelle, der BtSöner ist jedoch dienstags und donnerstags von 19.00 bis ir. O261/120443®Uhr in seiner Wohnung zu sprechen.
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Uhr) veranstalte! ijährige Waldfest
'er Vorstand,
sich der Ortsbüi mt während diese Neuhäusel, lerich, Ortsbürgej meister.
sferbandsgemeinj :r Ortsgemeinde ür die erstmalige!
die Erhebung voj ;sanlagen I Beachtung.
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EISBACHGEMEINDEN
rzlich und wünsB idere Gesund he| r, Ortsbürgermei 1
1976 um 16.00(1 mach
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idet sich der n dieser Zeit f . Beigeordnete"!
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lolzappel
I nnen zum Schutz des Waldes gegen Brände für die Orts- ien Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach
es Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Um- uti -Oberste Forstbehörde - vom 6.7.1976 - 3.6421 -
amen nach § 7 der Verordnung zum Schutz der Wälder, nd Heiden gegen Brände vom 25.6.1938 in der Fassung janntmachung vom 18.8.1972 (GVB1.1972 Sondernum- Ichsrecht, S. 164) in Verbindung mit der Landesverord- |ir Übertragung von Verwaltungsaufgaben nach der Ver- S zum Schutz der Wälder, Moore und Heiden vom HGVBLNr. 2 S. 30/31).
gez. Senftleben, Landforstmeister.
Glückwunsch zum Geburtstag
mti Tuchen geb. am 7.8.1905 wohnhaft im Ortsteil »Ibach Neustraße.
feindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor let Gesundheit. gez. Leber, Ortsbürgermeister.
(SHAUSEN:
|««ntmachung
l s * e Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet [Donnerstag, dem 12. August 1976, um 20.00 Uhr |us statt.
PDNUNG:
Dche Sitzung
,Q n drei Mitgliedern und Stellvertretern für den Rech-
Wungsausschuß
lnes Gerichtsmannes für das Ortsgericht ' n g und Beschlußfassung über den Antrag auf Gewährung Schusses für den Kindergarten Nentershausen.
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Ankauf eines gemeindeeigenen Grundstückes im Baugebiet „Im Strichen“.
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Errichtung eines Hundeplatzes.
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5431 Görgeshausen, 2.8.1976 gez.Herz, Ortsbürgermeister.
Amtliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1976 vom 26.7.1976
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.7.1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 279.000,- DM
in der Ausgabe auf 279.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 73.000,- DM
in der Ausgabe auf 73.000,- DM festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
b) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bbjsonstige Gewerbetreibende 12,-DM.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 24,- DM
für den zweiten Hund 42,- DM
für jeden weiteren Hund 60,- DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1976 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und -kapital 300 v.H.
b) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM
bb) sonst. Gewerbetreibende 1 12,- DM.
Montabaur, den 20.7.1976 Rreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029/901-10
(L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel.

