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[^Amtsblatt

lr Verbandsgemeinde Montabaur

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Isr Ortsgemeinden

m, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, ach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, albert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

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Freitag, den 30. Juli 1976

Nummer: 31

MÄNGELMELDUNG AN DIE VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

ir heutigen Ausgabe des Amtsblattes wird i Haushaltungen im Bereich der Verbands- ade ein Vordruckblock für Mängelmel- nausgeliefert. Die Verwaltung beabsichtigt leser Aktion den Bürger aktiv am öffentlichen linder Gemeinde zu beteiligen. Dort, wo der Jinnerhalb seiner Wohngemeinde Gefahren- noder Mißstände feststellt, wird er nunmehr Lage versetzt, mittels einer Schadensmeldung rbandsgemeindeverwaltung über diesen »halt zu unterrichten. Die zuständige Fach- ing wird baldmöglich nach Eingang des aus- len Formulars alles Erforderliche zur Ge- labwehr durch Beseitigung der angezeigten

I en veranlassen.

mch für Anregungen und Kritik kann der amte Beschwerdeblock Verwendung finden.

( Meldungen werden sofort an die infrage enden Stellen weitergeleitet.

gez. MANGELS, Bürgermeister.

Verbandsgemeinde Montabaur

B0S

VORDRUCKE

Meldung von Mißständen, Gefahrenquellen usw. Anregungen und Kritik

Mängelmeldungen sind der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus, zuzuleiten.

itl. Bekanntmachungen

»ntative Zwischenzählung der Schweine am 3.8.1976

[and des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 973 {BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage ipräsentative Zwischenzählung der Schweine statt.

inftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsge- die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind Mer Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Be- ingehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Be- von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestat- 5 des Viehzählungsgesetzes). Herrschen Viehseuchen Stehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den [anverkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben beschrän-

*ad die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hin-

jsen.

|l s Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünf- ^der teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt

oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden oder gehalten werden können, zu gestatten, handelt ordnungs­widrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterüegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zuge­lassen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

i ^ y.i^^_^^9BANDSGFMEINDFVERWAL JUNG' Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk {Neubau an der Ficbwiasa), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00, Dienstag 8.00 - 12.00

«Khans 'Geibachstraße)Dienstag8.0°- 12.00Uhr, 1B.OO- 18.30Uhr, Mittwoch 14.00- 16.00Uhr, Donnerstag8.00- 12.00Uhr.

^'Rituchooeirf' V r t ,antls 9°' r >*indeverwB/tung02602 / 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602120411, Bürgermeister Mangels 02602 / 20 44, Verbands ... 92802/2048, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Banttschaftsdienst

VVBSSerwar * M ortdbaurnach Dienst. ^^GEMFINDFKASSE Kreissparkasse Montabaur

Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 00022, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt FrankfurtI