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(fbernachtung in Kreuzwertheim, die Rückfalrrt erfolgt über die ebenfalls Hden Odenwald.

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Gemeinschaft^

ntliche MitgliJ ' 20 Uhr im

en alle MitgliJ i gebeten.

on Niedereibi] Ile Bürger der Reinerlösl alle zugute, Beginn des Tu]

>aur, Nr. 29, ach über die Stellung von Erhebung vo| lagen bei.

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dem 18.7.^ rt der Strom

[g j u ii um 12.00 Uhr ist die Abfahrt zum Feuerwehrfest hach Kadenbach. Alle Aktiven der Wehr treffen sich am Vereins- loltal Kurth. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.

OBERELBERT:

Bekanntmachung der Kevag

legen notwendiger Arbeiten wird am Sonntag, dem 18,7.1976, n der Zeit von 6.00 - 10.00 Uhr in Oberelbert der Strom ab-

reschaltet.

lekanntmachung

p Mittwoch, dem 21. Juli 1976,9.30 Uhr ladet die Besichtigung durch die KommissionUnser Dorf soll chöner werden für den Regierungsbezirk Koblenz statt, da Se Ortsgemeinde Oberelbert in den Bezirksentscheid gekommen

it.

fir bitten die Bürger, alle Anstrengungen zu unternehmen, da- iit wir auch bei dieser Entscheidung einen guten Platz erreichen önnen,

itzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen geändert

ader Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert am 9.7.1976 urde die Friedhofssatzung geändert. Die Änderungssatzung er- öglicht es,daß Grabbereitungsarbeiten durch Dritte ausgeführt trden, wenn ein Totengräber der Ortsgemeinde nicht zur erfügung steht.

icldießend wurde auch die Gebührensatzung für das Fried-

[ fswesen entsprechend geändert. Diese Änderung beinhaltet,

IS die Grabbereitungskosten statt der üblichen Gebühren fl,- DM betragen, wenn die Beauftragung eines Dritten für ln Aushub von Gräbern erforderlich ist, weil die Gemeinde einen Totengräber hat.

Schluß einer Glasversicherung

wurde beschlossen, für die Friedhofshalle der Ortsgemeinde «relbert eine Glasversicherung beim Versicherungsverband Gemeinden und Gemeindeverbände abzuschließen. Jährlich ein Beitrag von 133,50 DM zu zahlen.

iLSCHNEUOORF:

etliche Bekanntmachung - Einladung -

e nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, dem 20. Juli 1976, um 20.00 Uhr Sitzungszimmer des Rathauses statt, lesordnung: öffentliche Sitzung

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanOberes Dielkopffeld

Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesIm Krautfeld eratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Nut- iungsvereinbarung über die Nutzung gemeindeeigener Grund- , ucke durch die Verbandsgemeinde Montabaur.

«atung und Beschlußfassung über den Abschluß einer

pwhiedenes UrmVerS * C ^ erUn8 * Ür Grillhütte.

Nichtöffentliche Sitzung

rfundstücksangelegenheiten.

«tlegung des Verkaufsmodus für den Verkauf der beiden

Lehrerwohnhäuser

1 r er ^ u f v on zwei Baugrundstücken

'2 , d'2. eine!Haus ' sd ' i, " gend

Welschneudorf, 9.7.1976 gez. Stahlhofen,Ortsbürgermstr.

3 j? OrtsgSnÄelschneudorf zur Änderung der Orho Br 8S ^dhofs- und Bestattungswesen vom 3.Juli 76

I ^«nemderät hat am 31.5.1976 aufgrund der §§24 und 3 ( GV ?,Tr dnUng Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.

' ^ 419) folgende Satzung beschlossen, die nach

Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbeschei­nigung durch die Kreisverwaltung vom 30. Juni 1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 17.5.1975 wird wie folgt geändert:

In § 9 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

.Soweit ein Totengräber der Ortsgemeinde

nicht zur Verfügung steht, können die Grabbereitungsarbeiten durch Dritte ausgeführt werden.

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

543i Welschneudorf, 3. Juli 1976

Siegel gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 3. Juli 1976

Der Ortsgemeinderat hat am 31.5.1976 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 ( GVB1. S. 419) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommu­nalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. November 1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehörd­lichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisver­waltung vom 30. Juni 1976 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Fried­hofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 17.5.1976 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt neugefaßt:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:

a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum lO.Le- bendsjahr

c) für Kinder bis zum 5. Lebensjahr und für anmeldepflichtige Totgeburten

2. § 3 wird um den Absatz 10 erweitert,

(10) Steht der Ortsgemeinde kein Totengräber zur Verfü­gung, so sind anstelle der Bestattungsgebühren

nach § 3 Absatz 1 Buchstabe a) und b) und Absatz 6 Grab­bereitungskosten in Höhe von 270,- DM zu zahlen. Alle wei­teren Bestattungsgebühren bleiben unverändert.

§2

Diese Satzung . tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

5431 Welschneudorf, 3. Juli 1976

Siegel gez. Stahlhofen,

Ortsbürgermeister.

Verloren - Gefunden

Gefunden wurde ein Schlüsselbund mit dem besonderen Kenn­zeichenR. Der Verlierer kann sich bei der hiesigen Ge­meindeverwaltung melden.

Ehemaliger Müllplatz Welschneudorf

Anläßlich einer Überprüfung stellte die Kreisverwaltung Monta­baur fest, daß der ehemalige Müllplatz in einem derart unor­dentlichen Zustand sich befindet, daß es in Zukunft untersagt ist, Bauschutt und Erdaushub dort abzulagern.

Die Gemeinde wird die bei den durchzuführenden Kanalverlegungsarbeiten anfallenden Bodenmassen auf dem Müllplatz einplanieren und das Gelände anschließend der land­wirtschaftlichen Nutzung zuführen.

Sämtlicher in unserer Gemeinde anfallende Erdaushub und Bauschutt ist ab sofort der Deponie in Moschheim zu über­bringen. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

200,- DM 100,- DM 80,- DM.