mtsblatt
er Verbandsgemeinde Montabaur
iden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, irbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, lerelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Freitag, den 16. Juli 1976
Nummer: 29
mtl. Bekanntmachungen
r-Tuch
T-Shirt
zunehmende Waldbrandgefahr erfordert Einschränkung der Benutzung der Grillplätze
Durch die langanhaltende Trockenheit nimmt die Wald- jrandgefährdung unserer Wälder rasch zu. Bereits eine arglos weggeworfene Zigarette, eine Glasflasche am Weg- and mit Brennglaswirkung sowie Funkenflug sind in der Lage, Millionenschäden anzurichten. Aus diesem Grunde littet das Forstamt Montabaur die Bevölkerung um Ver- itändnis dafür, daß das Rauchen im Walde nicht zulässig |stund daß ab sofort folgende Grillplätze bis zum Ende ler derzeitigen Trockenperiode nicht mehr benutzt werden
liehen Meßstellen auf der Montabaurer Höhe häufig beschädigt werden.
Solche Beschädigungen stellen strafbare Handlungen dar und werden strafrechtlich verfolgt.
Soweit Jugendliche für diese Beschädigungen infrage kommen, haften die Erziehungsberechtigten.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Nacheichung 1976
Nachstehend geben wir folgende Termine für die Nacheichung 1976 bekannt:
02.08.-03.08.1976
Ebernhahn
Heiligenroth
Horbach
Montabaur-Eschelbach
Siershahn
Welschneudorf
Wolfskirchhof
Dernbach
Helferskirchen
Malberg
Montabaur-Horressen
Stahlhofen
Wirges
135 Verbot gilt nicht für die Grillplätze Bannberscheid, loller und Oberelbert.
'ariiber hinaus wird die Bevölkerung darauf aufmerksam ämacht, daß die Errichtung von Feuerstellen im Wald oder 'der Nähe des Waldes mit hohen Bußgeldern geahndet
nngung der zugeteilten Hausnummern im Bereich der andsangehörigen Gemeinden
Wem im Bereich der Stadt Montabaur , den Stadtteilen,
® in verschiedenen Ortsgemeinden eine Neuzuteilung ausnummern erfolgte und alle Hauseigentümer, die von Änderung bzw. erstmaligen Festsetzung betroffen waren, dich benachrichtigt wurden, ist festzustellen, daß die jngung der zugewiesenen Hausnummern bisher noch nicht | en Hauseigentümern vorgenommen wurde.
noc hmals darauf hingewiesen, daß die Hauseigentümer , em Bundesbaugesetz verpflichtet sind, die ihnen zugeteil- ausnummer anzubringen.
t in Notfällen eine rasche und zuverlässige Orientierung c ist, wird um unbedingte Beachtung gebeten, janaur, den 9. Juli 1976 gez. Mangels, Bürgermeister.
be-
... -ar-o-J der wasserwirtschaftlichen Meßstellen r Montabaurer Höhe
pisen darauf hin, daß in letzter Zeit die wasserwirtschaft
in Neuhäusel, Gaststätte Fries, für die Gemeinden Neuhäusel, Simmern, Eitelborn und Kadenbach.
04.08. - 05.08.1976 in Niederelbert, Rathaus, für die Gemeinden Niederelbert, Oberelbert, Holler und Welschneudorf
09.08. - 10.08.1976 in Stahlhofen , Gaststätte Ferdinand, für die Gemeinden Stahlhofen, Daubach, Horbach, Hübingen, Gackenbach und Untershausen.
Alle eichpflichtigen Meß- und Wiegegeräte sind zu den angegebenen Terminen vorzulegen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß aufgrund des Gesetzes über das Eich- und Meßwesen (Eichgesetz) vom 16.7.1970 - (GVB1. S. 315) alle eichpflichtigen Geräte zur Nacheichung vorzulegen sind.
Sollten der Eichpflicht unterliegende Meß- und Wiegegeräte zu den oben angegebenen Terminen nicht vorgelegt werden, müssen diese zum Eichamt Koblenz zur Nacheichung gebracht werden.
Eine Einladung der einzelnen Eichpflichtigen erfolgt nicht mehr.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Manöver der Bundeswehr
Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt in der Zeit vom 19.07. bis 22.07.1976 eine Übung im Raum Lahnstein - Eitelborn - Winden - Dörnberg - Schönborn - Ebertshausen - Berndroth - Nastätten - Dahlheim - Braubach durchzuführen. An der Übung nehmen 408 Soldaten mit 48 Räderfahrzeugen teil. Der Schwerpunkt des Manövers liegt außerhalb des Verbandsgemeindebereiches Montabaur.
Die Straßen im Raum Lahnstein - Obernhof - Katzenelnbogen- Miehlen - Dahlheim und Braubach werden voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt.
ICiX ^^'i^RV^RBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk tNeubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00, Dienstag 8.00 - 12 00 Wcw/i ' aauam 1 Gelt >echstraße) Diensteg 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00- 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00- 16.00 Uhr, Donnerstag8.00 - 12.00 Uhr.
Heusch nttno' ^ erbands 9 emein deverwaltung 02602 / 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 0 26 02 / 20 44, Verbands I^ OER VF / 2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
r EMEINDEKASSE- Kreissparkasse Montabaur Nr. 5000 17, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/

