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Icemeindeördnung für Rheinland-Pfalz (GemO- vom 14.12 |l 973 (GVBl. S. 419) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalab- Lbengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. Noember 1954 IjbvBl. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen
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( Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung Jom 30. Juni 1976 hiermit bekanntgemacht wird.
§ i
I Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- nnd Bestattungswesen der Ortsgemeinde Nentershausen vom 2610.1974 wie folgt geändert:
I wird um den Absatz 9 erweitert:
(9) Steht der Ortsgemeinde kein Totengräber zur Verfügung, so sind anstelle der Bestattungsgebühren nach § 3 Absatz 1 Buchstabe a) und b) und Absatz 6 Grabbereitungskosten in Höhe von 270,- DM zu zahlen. Alle weiteren Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Nentershausen, 3. Juli 1976
Siegel gez. Perne, Ortsbürgermeister.
NENTERSHAUSEN:
Es wurde beobachtet, daß Einwohner unserer Gemeinde die Wasserentnahmestelle am Friedhof dazu mißbrauchen, um sich dort das Wasser zum Gießen in den umliegenden Gärten zu holen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Entnahmestelle ausschließlich zur Wasserentnahme für das Besprengen der Gräber und den sonstigen Verbrauch, der am Friedhof anfällt, bestimmt ist,
Wer Wasser für den privaten Verbrauch aus dieser Zapfstelle entnimmt, bereichert sich zu Lasten der Allgemeinheit und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Unabhängig davon wird darauf aufmerksam gemacht, daß wegen der anhaltenden Trockenheit im gesamten Verbandsgemeindegebiet das Besprengen von Rasenflächen, Garten- und Sportanlagen untersagt ist. Dieses Verbot kann nicht etwa dadurch umgangen werden, daß das Wasser zum Besprengen der Gartenanlagen von der Entnahmestelle am Friedhof geholt wird.
gez. Perne, Ortsbürgermeister.
Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Im Strichen"
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Inseiner Sitzung am 30. Juni 1976 hatte sich der Ortsgemeinderat Nentershausen mit den Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan ,,Im Strichen u.a.” auseinanderzusetzen. Es wurde beschlossen, die Bedenken und Anregungen der Eheleute 1 zu berücksichtigen.
Die rückwärtige Baugrenze des Flurstückes 654/3 in der Flur 6 »11 von der Ecke des Flurstückes 652/2 in gleichem Abstand rum Wohnhaus verlaufen. Der Planbereich soll entsprechend erweitert werden.
Die Bedenken und Anregungen von Frau Johanna Frink sowie der Kath. Kirchengemeinde wurden zurückgewiesen.
Anschließend wurde der Bebauungsplan „Im Strichen u.a.“ nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes als Satzung Beschlossen.
Nutzung gemeindeeigener bebauter Grundstücke durch die verbandsgemeinde (Abschluß einer Nutzungsvereinbarung)
er Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf der Vereinbarung fischen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsge- fflemde Nentershausen über die Nutzung gemeindeeigener bebauet Grundstücke für Zwecke des Brandschutzes sowie für schuli- 1 6 ^ ec * ce zu ' Diese Vereinbarung sieht vor, daß die Gemein- im Gemeindehaus der Verbandsgemeinde
a vier Räume als Klassenräume für die Volksschule Nentershausen und
z *ei Räume für die Aufgaben des Brandschutzes (Bereit- stelh^ ^ Freiwillige Feuerwehr) zur Verfügung
ies § 24 der Nutzung einbezogen sind die sanitären Anlagen, Flure
ausenflächen. Mit Ausnahme des im Jahr 1976 auszubauen-
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den weiteren Schulraumes durch die Verbandsgemeinde werden die Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Dafür verpflichtet sich die Verbandsgemeinde,die Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten zu übernehmen. Die Verbandsgemeinde Montabaur verpflichtet sich in dem Vertrag, das Nutzungsrecht für die bereitgestellten Räume an die Gemeinde zurückzuübertragen, wenn die schulische Nutzung oder die Nutzung für Zwecke des Brandschutzes entfällt.
Unter Punkt „Verschiedenes“ informierte Ortsbürgermeister Perne die Ratsmitglieder über die Unterhaltung des Eisbachtalstadions, über den Antrag eines Anliegers auf Ausbau der Straße im Bebauungsplan „Hasenbitz“ (jetzt „Im Strichen“) und über Friedhofsangelegenheiten.
NIEDERERBACH:
Urlaub des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 7.7. - 4.8.1976 befindet sich Ortsbürgermeister Zey in Urlaub.
Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Bruno Kolodziej, Niedererbach, Bahnhofstraße 36.
gez. Zey, Ortsbürgermeister.
Nachtrag zum Hauungs- und Kulturplan
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach am 2.7. 1976 wurde der Nachtragsplan zum Hauungs- und Kulturplan 1976 für den Gemeindewald beschlossen.
Durch Befall von Borkenkäfern und durch Windwurf ist ein Kahlschlag erforderlich geworden. Dadurch erhöhten sich die Einnahmen aus Holzverkauf um insgesamt 23.000,- DM.
Die für diese Maßnahmen erforderlichen Kosten für Arbeitslohn und Fremdleistung sowie
des Betriebskostenbeitrages betragen insgesamt 26.650,- DM. Durch Streichung und Kürzung der im Hauungs- und Kulturplan 1976 veranschlagten Kosten für Waldwegebau, Unterhaltung und Neuanlagen sowie Erholungseinrichtungen werden insgesamt 13.650,- DM eingespart, so daß ein Überschuß von 10.000,- DM verbleibt.
Es ist beabsichtigt, diesen Überschuß teilweise zur Finanzierung des Grunderwerbs für die Erweiterung des Friedhofes zu verwenden.
Chorgemeinschaft „Cacilia - St. Katharina" Niedererbach Einladung
Die Chorgemeinschaft „Cäcilia - Si. Katharina“ Niedererbach lädt alle aktiven Sängerinnen und Sänger, alle Festausschußmitglieder und alle freiwilligen Helfer, die zu dem großartigen Gelingen unseres Vereinsjubiläums beigetragen haben, mit ihren Ehefrauen bzw. Ehemänner zu einem gemütlichen Beisammensein am Freitag, dem 9.7.1976,im Saalbau Wermelskirchen in Niedererbach, abends 20 Uhr recht herzlich ein.
Wir hoffen, daß alle unserer Einladung Folge leisten und durch ihre Anwesenheit auch weiterhin ihre Verbundenheit mit unserem Chor bekunden.
Verschönerungsverein Niedererbach
Der Verschönerungsverein lädt alle Mitglieder am Freitag, dem 16. Juli, 20 Uhr zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in den Saal Wermelskirchen ein. Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnungspunkte wird um zahlreiches und pünktliches Erscheinen gebeten.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Beschlußfassung über die Änderung der Vereinssatzung
4. Beschlußfassung über die Verwendung der Hälfte des Erlöses der Veranstaltung vom 1. Mai.
5. Einteilung freiwilliger Arbeitsleistung der Mitglieder
6. Veranstaltung im laufenden Geschäftsjahr 76/77
7. Verschiedenes.
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Donnerstag, 8. Juli, spricht Paul Widner, SPD-Kreistagsmit-
S lied um 20 Uhr im Sportlerheim zu dem Thema: „Die Be- eutung der Bundestagswahl 1976".

