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iTtftfich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde- ferwaltimg Einspruch erheben.

I43O Montabaur, 5.7.1976

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister.

. betracht der fortschreitenden Ausbreitung der Feuerbrand- Lankheit sah sich der Herr Bundesminister für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten veranlaßt, die dritte Iweckbezogene Bekämpfungsverordnung durch die vierte Ver- Irdnung zu ergänzen.

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lierte Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit lom 24. März 1976.

luf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 14, § 4 Nr. 1 Buchstabe a) lud § 5 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2591) wird ver- Irdnet:

§ 1

(um Schutze gegen die Gefahr der Einschleppung des Feuer- frandes und des Erregers dieser Krankheit (Erwinia amylovora Will) Winslow et al.) dürfen bis zum 25. April 1976 Pflanzen

Jugendliche

im Bereich : Rattenbekäml

dstücken, Kana gt. Wir fordern] h ebenfalls an I > sofort bei den 11 App.: 81 mej rmeister, »Tel.: 064361

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Cotoneaster salicifolius floccosus Rehd. et Wils.,

Crataegus monogyna Jacq.

Crataegus oxyacantha L,

|ie in Belgien, Dänemark, der Deutschen Demokratischen lepublik, Frankreich, Kanada, Mexiko, Neuseeland, den Nieder­inden, Polen, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten aufgewachsen sind, nicht eingeführt werden.

1 § 2

|1) Wird das Auftreten des Feuerbrandes festgestellt, so grenzt zuständige Behörde die befallenen, befallsverdächtigen und ifallsgefährdeten Grundstücken und Anbauflächen (Befallsgebiet)

j

E)Die in einem Befallsgebiet wachsenden Pflanzen der in § 1 be- lichneten Art dürfen nicht aus diesem Gebiet verbracht werden, lie zuständige Behörde kann Ausnahmen hiervon für das Ver­fingen in andere Befallsgebiete und für die die Ausfuhr zulassen, Iweit hierdurch keine Gefahr einer Ausbreitung des Feuerbrandes ptsteht.

§3

ezuständige Behörde überwacht die Baumschulen und anderen Nebe, in denen Pflanzen, die der Art oder der Sorte nach für h Feuerbrand anfällig sind, zum Verpflanzen . zur Vermehrung Per zum Vertrieb als bewurzelte Pflanzen gezogen werden,

Jif das Auftreten des Feuerbrandes.

n .... §4

pnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutz-

Isetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig | entgegen § 1 Pflanzen der dort bezeichneten Art einführt oder I entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Pflanzen aus einem Befallsgebiet [verbringt.

ei der Verbaitfliese

§ 5

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Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes w 4. Januar 1952 (BGBl. IS. 1) in Verbindung mit § 29 des hnzenschutzgesetzes auch im Land Berlin.

Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft. n t sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

»Men 24. März 1976

Der Bundesminister

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten J. Ertl

" s Bundesanzeiger Nr. 61 vom 27 März 1976, Seite 1)

Pje Verwaltung informiert

Rnstaltungskale nde r 1976

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Erfrischung bei der Hitze -

Wo?

Im

Hallen- und Freibad der Verbandsgemeinde

in

Öffnungszeiten für das Familienbad:

SCHWIMMHALLE

montags

dienstags

mittwochs

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

vormittags geschlossen 14.00- 18.30 Uhr 9.00-21.30 Uhr 9.00-20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad 9.00-21.30 Uhr 9.00- 18.30 Uhr 7.00- 19.00 Uhr 9.00- 19.00 Uhr

FREIBAD

dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags und sonntags 9.00 - 19.00 Uhr, montags 14.00 - 18.30 Uhr, freitags 9.00- 18.30 Uhr.

Achtung, Landwirte !

Im Bereich der Verbandsgemeinde sind folgende Freiwillige Feuerwehren im Besitze einer Heumeßsonde:

1. Freiwillige Feuerwehr Montabaur

2. Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

3. Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel

4. Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

5. Freiwillige Feuerwehr Hübingen

Im Bedarfsfälle können die Sonden bei der jeweiligen Frei­willigen Feuerwehr ausgeliehen werden.

Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde gez.Klimke

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 10./11.7.1976 Montabaur

Dr. Jakob Schmidt, Herzog-Adolf-Str. Tel. 02602/3855

Augst:

Dr. Andernach, Hillscheid,

Tel.

02624/7288

Stahlhofen - Welschneudorf

Dr. Staudt, Stahlhofen,

Tel.

02602/3441

Wallmerod - Meudt Nentershausen

Dr. Kaufhold, Wallmerod,

Tel.

06435/1288

Apothekendienst

von Samstag, dem lo.7. bis Samstag, dem 17.7.1976 Amts-Apotheke Montabaur, Bahnhofstr. Tel. 02602/4206 mittwochs von 13 - 18 Uhr Amts- und Marien-Apotheke Montabaur

Notrufe:

Polizei

Schutzpolizeünspektion Bahnhofstr. 32 Feuerwehr Montabaur

Tel. 110

Tel. 5011-13 Tel. 5011 (2042 nach Dienst Schluß)