Montabaur -2-
Amtl. Bekanntmachungen
Einschränkung beim Wasserverbrauch
Sehr geehrter Wasserabnehmer!
Wie Sie sicherlich den Berichten in den Tageszeitungen entnommen haben, besteht ein ganz außerordentliches Niederschlagsdefizit. Zur Zeit wird von 200 I pro qm gesprochen. Dies macht sich in den einzelnen Teilen unseres Verbandsgemeindegebietes unterschiedlich bemerkbar. Da nicht abzusehen ist, wann mit einer Änderung gerechnet werden kann, ist ab sofort das Besprengen von Rasenflächen, Garten- und Sportanlagen und sonstigen Flächen sowie das Waschen von Fahrzeugen aller Art untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir dürfen Sie jedoch im Interesse eines solidarischen Ver- ^ haltens bitten, um eine Einhaltung dieser Anordnungen besonders bemüht zu sein.
Hochachtungsvoll
gez. Reusch, I. Beigeordneter.
Salzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- und Freibades der Verbandsgemeinde Montabaur vom 24. Juni 1976
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.
S. 419, BS 91-1) der §§ 1-4 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der jetzt gültigen Fassung am 3. Juni 1976 folgende Satzung beschlossen, die nach Unbedenklichkeitserklärung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 16. Juni 1976 Az. 029/743-11 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
BENUTZUNGSGEBÜHREN
I. EINZELKARTEN
a) Erwachsene
b) Jugendliche bi:; 16 Jahre, Schüler, Studenten, Bundeswehrangehörige im Mannschaitsdienstgrad, Schwerbeschädigte ab 50 %, Sozialhilfeempfänger
c) Familienkarte an besonders bestimm-
2,00
1,00
DM
DM
ten Tagen 5,00 DM.
II. Zwölferkarten (Geltungsdauer 12 Monate)
*
a) Erwachsene
20,00 DM
b) Jugendliche usw. wie unter Ib)
10,00 DM.
III. Saisonkarten:
a) für Erwachsene (als Einzelperson)
b) für Jugendliche usw. wie unter Ib
40,00 DM
(als Einzelperson) c) für Familien ab 2 Kindern unter
30,00 DM
16 Jahren
60,00 DM
V. Benutzung des Hallenbades durch die Bundeswehr zu den im Badeplan vorgesehenen Zeiten Geschlossene Besuchergruppen der Bundeswehr
VI.
(als Familienkarten)
Die Saisonkarten haben nur Gültigkeit während der Freibade- saison und sind nicht übertragbar.
IV. Benutzung des Hallenbades durch geschlossene
Besuchergruppen (Vereine, Schulen u.a. außer Bundeswehr)
a) Schulklassen ab lo Schüler und Lehrkraft pro Person, für die satzungsmäßige Badezeit -,80 DM
b) Vereine, je angefangene Stunde 40,00 DM
zahlen 50 % des Gebührensatzes nach Ia) je Person 1
Benutzungsgebühr für Schwimmsportveranstaltungen ■ bei denen Eintrittsgebühren vom Veranstalter erhöbe 1 werden.
a) bis 3 Stunden Benutzung
b) über 3 bis 6 Stunden Benutzung je angefangene Stunde
c) Zusätzliche Reinigungskosten werden gesondert berechnet.
200,- DM
100 ,-
VII. Nachzahlung bei Überschreiten der regulären Badezeit Für alle Besucher des Hallenbades beträgt die reguläre Badezeit während der Wintersaison einschließlich An- und Auskle den 3 Stunden.
Bei Zeitüberschreitung wird für jede angefangene ViertelstunJ ein Aufschlag berechnet. Dieser beträgt:
a) Erwachsene
b) Jugendliche usw. wie unter Ib)
Auf die Nachzahlungsgebühren werden keine Ermäßigungen gewährt.
Gebührennachzahlungen wegen Überschreitens der regull ren Badezeit sind gegen Quittung an die Badekasse zu ent] richten.
1 -
-,50
DM
DM.
VIII. Benutzungsgebühren Solarium
Benutzung des Solariums
IX. Schwimmunterricht
2,- DM.
Schwimmunterricht (Kursus zu 10 Std.) wird nach vorher vereinbarten Zeiten erteilt.
a) Erwachsene je Kursus 50,- DM
b) Jugendliche wie unter Ib) je Kursus 30,- DM.
In der Kursgebühr ist die Eintrittsgebühr nicht enthalten.
X. Kartenausgabe für das Hallenbad
1. Einzelkarten für Erwachsene und Jugendliche zu normalt| Gebührensätzen werden am Kartenautomaten im Hallen- j bad gelöst. Diese Karten sind übertragbar.
2. Zwölferkarten werden bei der zentralen Kleiderablage des| Hallenbades ausgegeben. Diese Karten gelten 12 Monate und sind innerhalb der Familie übertragbar. (Erwachsene - Erwachsene, Jugendliche - Jugendliche)
3. Saisonkarten
Die Saisonkarten sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 18, erhältlich.
XI. Sonstiges
1. Folgende Badeartikel können gegen Hinterlegung eines Pfandes entliehen werden:
lontabaur -
P, Wertsach , Seife f. Nutzung 1 1/2 Ja 1 Jahr
(fahrend der Lfgehoben.
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Leihgebühr
Pfand
Badehose 1,00 DM 10,00
Badeanzug 2,00 DM 20,00
Bademütze o,50 DM 5,00
Handtuch 0*50 DM 5,00
Anstelle des Pfandes kann auch der Personalausweis hinterlegt werden.
2. Verlust
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lontabaur, i
angs-und
1 Samstag, Pndkamme
a) eines Schrankschlüssels 15,00 DM
b) eines Armbandes mit Garderobennummer 3,50 DM
F gegen Ba
jZwangsvei
Herausgeber des Amtsblatt«! : Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhelt': Oberamtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg Postanschrift: 5413 Bendorl, Posttnch j Telefon (02622) 4055/56. Ersoheinungsfolge : wöchentlioh. Bezugsmöglichkeit und Bezügsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Hnusna 1 j der Verbandsgemeinde. Einseinummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden
I tragbare j mit Garan 8- Sch
*>) 1 Band

