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Montabaur -2-

Amtl. Bekanntmachungen

Einschränkung beim Wasserverbrauch

Sehr geehrter Wasserabnehmer!

Wie Sie sicherlich den Berichten in den Tageszeitungen ent­nommen haben, besteht ein ganz außerordentliches Nieder­schlagsdefizit. Zur Zeit wird von 200 I pro qm gesprochen. Dies macht sich in den einzelnen Teilen unseres Verbands­gemeindegebietes unterschiedlich bemerkbar. Da nicht ab­zusehen ist, wann mit einer Änderung gerechnet werden kann, ist ab sofort das Besprengen von Rasenflächen, Garten- und Sportanlagen und sonstigen Flächen sowie das Waschen von Fahrzeugen aller Art untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wir dürfen Sie jedoch im Interesse eines solidarischen Ver- ^ haltens bitten, um eine Einhaltung dieser Anordnungen besonders bemüht zu sein.

Hochachtungsvoll

gez. Reusch, I. Beigeordneter.

Salzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- und Freibades der Verbandsgemeinde Montabaur vom 24. Juni 1976

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeinde­ordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419, BS 91-1) der §§ 1-4 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der jetzt gültigen Fassung am 3. Juni 1976 folgende Satzung beschlossen, die nach Unbedenk­lichkeitserklärung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkrei­ses in Montabaur vom 16. Juni 1976 Az. 029/743-11 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

BENUTZUNGSGEBÜHREN

I. EINZELKARTEN

a) Erwachsene

b) Jugendliche bi:; 16 Jahre, Schüler, Studenten, Bundeswehrangehörige im Mannschaitsdienstgrad, Schwerbe­schädigte ab 50 %, Sozialhilfeempfänger

c) Familienkarte an besonders bestimm-

2,00

1,00

DM

DM

ten Tagen 5,00 DM.

II. Zwölferkarten (Geltungsdauer 12 Monate)

*

a) Erwachsene

20,00 DM

b) Jugendliche usw. wie unter Ib)

10,00 DM.

III. Saisonkarten:

a) für Erwachsene (als Einzelperson)

b) für Jugendliche usw. wie unter Ib

40,00 DM

(als Einzelperson) c) für Familien ab 2 Kindern unter

30,00 DM

16 Jahren

60,00 DM

V. Benutzung des Hallenbades durch die Bundeswehr zu den im Badeplan vorgesehenen Zeiten Geschlossene Besuchergruppen der Bundeswehr

VI.

(als Familienkarten)

Die Saisonkarten haben nur Gültigkeit während der Freibade- saison und sind nicht übertragbar.

IV. Benutzung des Hallenbades durch geschlossene

Besuchergruppen (Vereine, Schulen u.a. außer Bundeswehr)

a) Schulklassen ab lo Schüler und Lehrkraft pro Person, für die satzungsmäßige Badezeit -,80 DM

b) Vereine, je angefangene Stunde 40,00 DM

zahlen 50 % des Gebührensatzes nach Ia) je Person 1

Benutzungsgebühr für Schwimmsportveranstaltungen bei denen Eintrittsgebühren vom Veranstalter erhöbe 1 werden.

a) bis 3 Stunden Benutzung

b) über 3 bis 6 Stunden Benutzung je angefangene Stunde

c) Zusätzliche Reinigungskosten werden gesondert berechnet.

200,- DM

100 ,-

VII. Nachzahlung bei Überschreiten der regulären Badezeit Für alle Besucher des Hallenbades beträgt die reguläre Bade­zeit während der Wintersaison einschließlich An- und Auskle den 3 Stunden.

Bei Zeitüberschreitung wird für jede angefangene ViertelstunJ ein Aufschlag berechnet. Dieser beträgt:

a) Erwachsene

b) Jugendliche usw. wie unter Ib)

Auf die Nachzahlungsgebühren werden keine Ermäßigungen gewährt.

Gebührennachzahlungen wegen Überschreitens der regull ren Badezeit sind gegen Quittung an die Badekasse zu ent] richten.

1 -

-,50

DM

DM.

VIII. Benutzungsgebühren Solarium

Benutzung des Solariums

IX. Schwimmunterricht

2,- DM.

Schwimmunterricht (Kursus zu 10 Std.) wird nach vorher vereinbarten Zeiten erteilt.

a) Erwachsene je Kursus 50,- DM

b) Jugendliche wie unter Ib) je Kursus 30,- DM.

In der Kursgebühr ist die Eintrittsgebühr nicht enthalten.

X. Kartenausgabe für das Hallenbad

1. Einzelkarten für Erwachsene und Jugendliche zu normalt| Gebührensätzen werden am Kartenautomaten im Hallen- j bad gelöst. Diese Karten sind übertragbar.

2. Zwölferkarten werden bei der zentralen Kleiderablage des| Hallenbades ausgegeben. Diese Karten gelten 12 Monate und sind innerhalb der Familie übertragbar. (Erwachsene - Erwachsene, Jugendliche - Jugendliche)

3. Saisonkarten

Die Saisonkarten sind bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Rathaus, Zimmer 18, erhältlich.

XI. Sonstiges

1. Folgende Badeartikel können gegen Hinterlegung eines Pfandes entliehen werden:

lontabaur -

P, Wertsach , Seife f. Nutzung 1 1/2 Ja 1 Jahr

(fahrend der Lfgehoben.

|ie Gebühre ln des Bade

|ie bei besoi ilende Rei

lese Satzun laft. Gleich »d Freibad ländert dur B30Montat Igel

Ufentliche

)ie Verban< Heilung eilberschei ffentlich ai sfallen an: 500 ir und 0 |a. 500 ir

3000 m fermin für c Die

Jigebotsui (9.6.1976 1 lontabaur ibiihr von pur, Konti gezahlt; igebote, i in müssen

Leihgebühr

Pfand

Badehose 1,00 DM 10,00

Badeanzug 2,00 DM 20,00

Bademütze o,50 DM 5,00

Handtuch 0*50 DM 5,00

Anstelle des Pfandes kann auch der Personalausweis hinter­legt werden.

2. Verlust

Immer 3, ei Innen nich pdet zu dei P Bieter sti ft Ausschre s zur Abga [rer Leistur r Hinsicht i mgen.

lontabaur, i

angs-und

1 Samstag, Pndkamme

a) eines Schrankschlüssels 15,00 DM

b) eines Armbandes mit Garderobennum­mer 3,50 DM

F gegen Ba

jZwangsvei

Herausgeber des Amtsblatt«! : Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhelt': Oberamtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg Postanschrift: 5413 Bendorl, Posttnch j Telefon (02622) 4055/56. Ersoheinungsfolge : wöchentlioh. Bezugsmöglichkeit und Bezügsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Hnusna 1 j der Verbandsgemeinde. Einseinummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden

I tragbare j mit Garan 8- Sch

*>) 1 Band