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(Montabaur 9 ° Personen ^ die Vorschlagsliste für die 'w hi der Schöffen für die Geschäftsjahre 1977 - 1980 auf:
Wahl Hubert Mertin, Josef Klaßmann,
Herbert Klinke
Litere Beschlüsse des Ortsgemeinderates:
Zustimmung zur vorgelegten Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Oberelbert und der Verbandsgemeinde Montabaur über die Nutzung von bebauten Grundstücken für den
Brandschutz.
Abschluß einer Feuerversicherung für die Grillhütte.
Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 1975.
loBERELBERT:
(Feststellung von Wildtollwut in der Gemeinde Oberelbert Kviehseuchenp olizeiliche Anordnung
\achdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Oberelbert Iwesterwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, rird aufgrund der §§18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. 11974 [ 1) sowie der §§ 9 ff. der Verordnung zum Schutze gegen die [Tollwut vom 13.3.1970 (BGBl. I S. 289) in Verbindung mit der Dazugehörigen Durchführungsverordnung der andesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d.Mdl vom 31.7.1970 - bo-11-1/0 Min.Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet:
§ 1
jie Gemeinde Oberelbert einschl. ihrer Gemarkung wird zum lefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten chutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die -Gefahr beseitigt k jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten (ieser Anordnung.
§2
|. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
[ Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.
Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet. Dodi dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.
■ Jagdhunde der Jagdausübungs- u. Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.
■' § 3 liefür den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und
Jwstbeamten sowie die Jagdausübungs- u. Jagdschutzberechtigten Ittden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anordnung | i 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht Blich ist, zu töten.
|ür getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend geweht werden.
§ 4
ln den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Aus- PW v . on Oberelbert sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen F ^Mder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift »Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk“
F achtbar anzubringen.
. § 5
H “handlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund (J ', Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 I un 8 mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen I. °™ u t vom 1.3.1970 mit der Verhängung einer Geldbuße
• 30.000,-DM geahndet.
j § 6
Anordnung tritt sofort in Kraft.
™ tabaur > den 4. Juni l976
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
in seiner
Sitzungl
Sportverein 1928 Oberelbert e.V.
Am Sonntag, dem 20. Juni 1976, veranstaltet der Sportverein Oberelbert sein diesjähriges Fußballtumier. Das Programm sieht wie folgt aus:
Samstag, den 19. Juni
20.00 Uhr Tanz im Vereinslokal Borchardt mit der Kapelle „Ret Cat“
Sonntag, den 20. Juni Senioren-Fußballtumier. Beginn 9.30 Uhr Gruppe I
Blau-Weiß Niederelbert, VfR 1916 Winden, Spvg. 1920 Horbach SV Moschheim Gruppe II:
Sportfreunde 1910 Kadenbach, F.C. Germania 1911 Arzheim, • S.V. Grün-Weiß 1919 Nottuln/Westfalen, S.V. Roxheim/Pfalz, Spvg. 1911 Kemmenau.
WELSCHNEUDORF:
Kirmes in Welschneudorf
Die Kirmesgesellschaft 1976 erinnert auf diesem Wege noch einmal an die Sammlung der ausgeblasenen Eierschalen.
Zur Schmückung des Kirmesbaumes mit Kirmeskrone sind die Eierschalen notwendiges Material.
Bitte, heben Sie die Eierschalen auf, sie werden vor Kirmes von uns abgeholt. Die Kirmesgesellschaft 1976
Wir gratulieren
Frau Hermine Merz zur Vollendung des 79. Lebensjahres am
30.6.1976,
Frau Franziska Müller zur Vollendung des 82. Lebensjahres am 30.6.1976,
Herrn Joserf Wilhelmi zur Vollendung des 79. Lebensjahres am 19.6.1976
recht herzlich gez. Stahlhofen, Ortsbürgermstr.
Kinder- und Jugendchor Welschneudorf
Am Mittwoch, dem 23. Juni 1976 um 17.00 Uhr findet die nächste Chorprobe im Westerwälder Hof statt.
Wegen des Firmunterrichtes werden wir mittwochs proben.
Wir bitten um vollständiges Erscheinen.
GELBACMHÖHEN
Untersuchung der Kinder, die in der Zeit vom 1.7.1971 bis 30.6.1972 geboren sind
Am Dienstag, dem 22.6.1976 werden in den nachfolgend aufgeführten Gemeinden die Kinder untersucht, die in der o.a. Zeit geboren sind:
14.30 Uhr Daubach, Gemeindeverwaltung
15.00 Uhr Stahlhofen, Schule
15.45 Uhr Untershausen, Gemeindeverwaltung
16.15 Uhr Holier, Schule.
STAHLHOFEN UND DAUBACH:
Amtliche Bekanntmachung
Bei der Gemeindeverwaltung Stahlhofen wurde Klage darüber geführt, daß sich in letzter Zeit des öfteren Reste von Unkrautvertilgungsmittel in den von den Gemeinden gestellten Gießkann auf dem Friedhof befinden. Einige Blumenbeete auf den Grabstellen wurden durch diese Unachtsamkeit oder Mutwille bereits vernichtet. Sollte sich in Zukunft dieser Mißstand nicht ändern, ist die Gemeindeverwaltung gezwungen, die für so gut befundene Einrichtung fallen zu lassen.
Weiterhin teilt die Gemeindeverwaltung mit, daß sich etliche Grabstellen in einem unwürdigen Zustand (Unkraut) befinden. Falls keine Abhilfe geschaffen wird, werden wir die Unterhaltungspflichtigen öffentlich dazu auffordern.
gez. Pehl, Ortsbürgermeister, Stahlhofen

