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jramm:
Ds.l
mtsblatt
jer Verbandsgemeinde Montabaur
Ind der Ortsgemeinden
loden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Sberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
jhrgang 4
Freitag, den 18. Juni 1976
Nummer: 25
|Amtl. Bekanntmachungen
Hfentliche Ausschreibung
le Stadt Montabaur schreibt öffentlich aus:
I Herstellung der Straßen im Baugebiet „Hirtengarten" in Monta- I baur, Stadtteil Horressen mit ca. 3000 qm bit. Decke;
, Ausbau des Fürstenweges in Montabaur mit 1500 qm bit.
[Deckeund 1500qm Verbundsteinpflaster;
Bürgersteige im Baugebiet >,Saubitz-Wurstwiese" in Montabaur, Stadtteil Horressen.
Imin für die Einreichung der Angebote ist:
[für Ausschreibung 1: Dienstag, der 29.6.1976, 9.30 Uhr,
I für Ausschreibung 2: Mittwoch, der 30.6.1976, 9.30 Uhr,
[für Ausschreibung 3: Donnerstag, der 1.7.1976, 9.30 Uhr. |ngebotsunterIagen für die vorgenannten Arbeiten können ab >,1976 beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Mon- Ibaur, Gelbachstraße 9, abgeholt werden, wenn die Schutzgebühr ln DM 20,--je Ausschreibung bei der Verbandsgemeindekasse lontabaur, Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montalureingezahlt worden ist.
tgebote, die mit entsprechenden Aufschriften versehen sein lissen, sind bis zu diesen Zeitpunkten an das Bauamt der Ver- Jndsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstraße 9, Zim- fer 3, einzureichen. Verspätet eingehende Angebote können Tchtberücksichtigt werden. Die Angebotseröffnungen finden |den angegebenen Terminen im Beisein etwa erschienener jeterstatt. Eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Aus- Jhreibungen erfolgt nicht.
jszur Abgabe der Angebote haben die Bieter den Nachweis l^istungsfähigkeit in fachlicher, personeller und finanziel- [Hinsicht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu erbrirv
Jn.
jontabaur, den 9.6.I976
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
5430 Montabaur, den 22.April 1976
psgericht
|K 82/75
[ Jerminsbestimmung
fWege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von jtedererbach Band 19, Blatt 672 ^getragene, nachstehend bezeichnete Grundstück 1 am Dienstag, dem 20. Juli 1976,14.00 Uhr,
J er Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße Nr. 47, Zim- I er Nr - 6, Sitzungssaal - »steigert werden.
Lfd.Nr.Gemarkung
Nr.
der des
Flur
Niedererbach 1
Wirtschafts- Fläche Flurstücks Nutzungsart
u.Lage ha a qm
4/6
Hof- u. Gebäudefläche,
Hahnstraße 15 3 08
Verkehrswert: 24.000,-DM
Der Versteigerungsvermerk ist am 8.4.1975 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals die Frau Marianne Hermann geb.
Duill, Hahnstraße 1, 5431 Niedererbach,
eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht,so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Siegel gez. Fischer, Rechtspfleger
Ausgefertigt: gez. Unterschrift
Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Amtliche Bekanntmachung
des Westerwaldkreises in Montabaur
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung:
Die nachstehend aufgeführten Anordnungen über Maßnahmen zum Schutze gegen die Tollwut werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
21.11.1975 Anordnung im Bereich der Gemeinde
Stadt Montabaur einschl. Stadtteil Wirzenborn
ffr. OER VERBANDSGEMEINDEVERWAL TUNG Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8. OO- 12.00, Dienstag 8.00 ■ 12 00
mtSPHecu ' a ’ U3mt 1 GoibachstraßelDienstag8.OO 12.00Uhr, 16.00- 18.30Uhr, Mittwoch 14.00- 16.00Uhr, Donnerstag8.00- 12.00Uhr.
Rsu.rhn Verbandsgemeindeverwaltung 02602 ! 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 026 02 / 20 44, Verbands (Qftra, scn v *o 02 / 20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
Y ilr >Hr.lC3fö^ ANDSGBME, ND£KASSE Kreissparkasse Montabaur Nr. 50 00 17, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt /

