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2624/7010
2602/3441
5435/1288
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Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
: Piwowarsky Jorf, Postliioh Hmtlicho
inladung zur Bürgerversammlung
im 14 . Juni 1976 findet für den Bereich der Stadt Montabaur einschl. Stadtteile - die gern. § 16 Gemeindeordnung jährlich (geschriebene Bürgerversammlung
in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule statt.
Beginn: 20.00 Uhr.
ereits ab 18.00 Uhr können in der Aula Pläne und Zeichnun- en kommunaler Vor haben besichtigt werden ._
AGESORDNUNG:
Bericht des Bürgermeisters über
a) die Haushaltssituation
b) die kommunalen Vorhaben im Jahre 1976 Wasserversorgung der Stadt
Bauliche Weiterentwicklung der Stadt Stand der Altstadterneuerungsplanung Einrichtung einer Fußgängerzone Schaffung zusätzlicher Einkaufsmöglichkeiten Erhaltung historischer Gebäude
Verschiedenes - Aussprache über Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft -
a der Bürgerversammlung nehmen als Gesprächsteilnehmer (ertreter der Stadtratsfraktion teil.
|ontabaur, 4. Juni 1976 gez. Mangels, Bürgermeister
Her Stadtteile beteiligen sich am Wettbewerb nser Dorf soll schöner werden" 1976
Kreiswettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden” 1976 hmen die vier Stadtteile
Bladernheim Ettersdorf
Horressen und Reckenthal
lil.
: Besichtigung durch die Prüfungskommission erfolgt am Mittwoch, dem 16. Juni 1976.
|e Bevölkerung wird gebeten dazu beizutragen, daß “Ihr Stadt- 11” bei der Bewertung gut abschneidet. Insbesondere wird auf |rivatem Bereich bewertet:
IPrivate Gebäude und bauliche Anlagen
I Gestaltung und Instandhaltung von
I a) Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Höfen, Zuwegungen,
| ^ Toren, Mauern, Zäunen u.a.
| ^ Grabzeichen, Grabeinfassungen
■Private Grünflächen und Blumenschmuck | Gestaltung und Pflege von
I a) Vor- und Wohngärten, Hofräumen, Gemüse- und I Obstgärten
|b) Blumenschmuck an Fenstern, Baikonen, Treppenauf- I Rängen und in Hofräumen | c ) Grabstätten
IOrdnung und Sauberkeit im privaten Bereich | a ) Ordnung und Sauberkeit bei Wirtschaftsgebäuden, Hof- jäumen, Vor- und Hausgärten, Gemüse- und Obstgärten, Zuwegungen, Dungstätten u.a.
) Regelung der Reklame und der Beschilderung.
.SS*« Eure Anlagen
lkf TTEIL H 0 RRES SEN:
L Cst 8 este ^ R worden, daß im Bereich des Kindergartens Tragen und Bänke mutwillig zerstört werden. Die Ruhebänke n verschandelt durch das Einritzen von Initialen und
“Herzchen”. Der infrage kommende Personenkreis wird hiermit ebenso höflich wie dringend gebeten, zukünftig diese Unsitte zu unterlassen und die Einrichtungen schonend zu behandeln.
Die innerhalb der Anlagen stattfindenden Trinkgelage Halbwüchsiger werden mit sofortiger Wirkung untersagt. Auf die Gefahren der herumliegenden Glassplitter - zerbrochene Bierflaschen usw. - wird hingewiesen. Jugendliche und Erziehungsberechtigte werden im Schadensfälle herangezogen.
Ebenso kann das Fußballspielen vor dem alten Bürgermeisteramt nicht mehr geduldet werden. Ganz abgesehen von der Unfallgefahr durch auf die Straße fliegende Bälle, werden auch hier die mit großem Aufwand hergestellten und z.Zt. neu hergerichteten Anlagen zerstört.
Die Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder anzuhalten, das Ballspielen in diesem Bereich zu unterlassen.
Jugendliche Rowdys auf dem Kinderspielplatz im Stadtteil Eschelbach
In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, daß der Kinderspielplatz im Stadtteil Eschelbach durch jugendliche Moped- und Fahrradfahrer befahren wird. Außerdem werden die vorhandenen Spielgeräte durch jugendliche Rowdys unsachgemäß benutzt. Durch die rücksichtslose Verhaltensweise der Jugendlichen besteht die Gefahr, daß spielende Kinder verletzt werden.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Befahren des Spielplatzgeländes mit Fahrrädern, Mopeds und anderen Fahrzeugen verboten ist. Mitbürger, die diesem Verbot zuwiderhandeln müssen damit rechnen, daß ihre Handlungsweise zur Anzeige gebracht wird.
Amtliche Bekanntmachung
der Haushältssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1976 vom 24. Mai 1976
i.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§95 ff, der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.5.1976 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1976 wird im V er waltungshaushalt in der Einnahme auf 8.595.000,- DM in der Ausgabe auf 8.595.000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 4.886.600,- DM
in der Ausgabe auf 4.886.600,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1976 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 537.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.618.500,- DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
3. Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund 60,- DM für den zweiten Hund 90,- DM für jeden weiteren Hund 120,- DM.
220 v.H. 270 v.H.
300 v.H. 500 v.H. 12,- DM

