mtsblatt
er Verbandsgemeinde Montabaur
d der Ortsgemeinden
)C ien Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, rbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, jerelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
jl, rs , an g 4 F reitag, den4.Junil976 N ummer 2 3
Amtl. Bekanntmachungen
Die Verwaltung informiert
erschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr 7.6.1976 fingstmontag)
egen Pfingstmontag verschiebt sich die wöchentliche Müllab- ihr in allen Gemeinden in der Woche vom 7. - 12.6.1976 je- eils um einen Tag, d.h. von montags auf dienstags usw.
I as Amtsgericht - 8 K 8/76 - erminsbestimmung
jn Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von ontabaur Band 57 Blatt 2355 eingetragene, nachstehend be- lichnete Grundstück
am Dienstag, dem 29. Juni 19 ' 6 , 14.00 Uhr
der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr. 6 , rsteigert werden.
Nr. 2 Flur 20 Flurstück 3299/1 Hof-und Gebäudefläche, Kirchstraße 15 = 3,12 ar,
irkehrswert: 525.000,- DM.
:r Versteigerungsvermerk ist am 19. Februar 1976 in das undbuch eingetragen worden.
s Eigentümer war damals der Kaxl-Heinz Storz in Monta- ur eingetragen.
ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht terals der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der :echtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf- derung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht lubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller perspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot ht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs- |<jses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten letzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem mm eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, isen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus ■■Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe eanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Pro- Wider Geschäftsstelle Z u erklären.
■tem Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des aurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs ij-gensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei- mstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht uschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht ersteigerungseriös an die Stelle des versteigerten Gegen-
Siegel
gez. Fischer, Rechtspfleger
komm ... schwimm mal wieder Öffnungszeiten für das Familienbad:
SCHWIMMHALLE montags vormittags geschlossen 14.00 - 18.30 Uhr dienstags 9.00 - 21.30 Uhr
mittwochs 9.00 - 20.00 Uhr
20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad donnerstags 9.00 - 21.30 Uhr
freitags 9.00 - 18.30 Uhr
samstags 7.00 - 19.00 Uhr
sonntags 9.00 - 19.00 Uhr
BEHEIZTES FREIBAD dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags, sonntags 9.00 - 19.00 Uhr
montags 14.00 - 18.30 Uhr
freitags 9.00 - 18.30 Uhr
Sollte wegen des schlechten Wetters die Freibadeanlage kurzfristig geschlossen sein, kann ohne Beschränkung der Badezeit die Schwimmhalle benutzt werden.
Baderegelung an Pfingsten
Am Pfingstsonntag und Pfingstmontag ist das Bad von 9.00 bis 19.00 Uhr für das Familienbad geöffnet.
HINWEIS:
Die Wassertemperatur beträgt 27 0 und die Lufttemperatur 31°.
Grillfeuerstellen im Wald o. Waldnähe!
Drastische Geldbußen erwarten diejenigen, die im Wald oder Waldnähe Feuerstellen als Grill- oder Lagerfeuer errichten. Dazu Dr. Hütte der Leiter des Forstamtes Montabaur: “In den vergangenen Jahren wurden alleine im Bereich des Forstamtes Montabaur 15 Grillplätze errichtet, die der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung stehen.
Trotzdem werden in letzter Zeit, insbesondere von Jugendlichen, an Wochenenden und Feiertagen in zunehmendem Umfange im Walde Grillfeüerstellen errichtet, die gerade bei der anhaltenden Trockenheit zu einer meist unterschätzten Gefährdung unseres Waldes führen. Waldbrände haben in den vergangenen Wochen in erschreckendem Maße zugenommen.
Aus diesem Grunde hoffen wir, daß die Bevölkerung Verständnis dafür zeigt, wenn in Zukunft Feuerstellen im Walde außerhalb der dafür vorgesehenen Grillplätze von seiten der Forstverwaltung mit hohen Bußgeldern geahndet werden.”
' 'f, rjQ jg ^ 6 RBANDSGEMEINDEVERWALTUNG- Rathaus, Großer Merkt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwieset, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00, Dienstag 8.00 - 12 00
Inster r ‘ Bauamr (Gelbachstraße)Dienstag 800 12.00Uhr, 16.00- 18.30Uhr, Mittwoch 14 00- 16.00Uhr, Donnerstag8.00- 12.00Uhr.
'»ter 8 eu S Sansc S£: Varban 0 s 9emeindevenwaltung02602 / 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/20411, Bürgermeister Mangels 0 26 02 / 20 44, Verbands 'OER ° “2602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß siehe Bereitschaftsdienst
1030060 q*^DSG 6 MEINDEKASSEKreissparkasse Montabaur Nr. 5000 17, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt f
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