Montabaur -8-
Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden,
3. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet oder geändert werden.
§3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.
Montabaur, den 3. Mai 1976
Siegel gez. Reusch, Beauftragter
GENEHMIGT!
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, den 13. April 1976 In Vertretung: gez. Unterschrift.
Amtliche Bekanntmachung
Vereinfachte Afiderung des Bebauungsplanes: „Am Krämer 1—
IV“ der Ortsgemeinde Kadenbach für das Grundstück Flur 16, Flurstück 221 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung vom 18.3.1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Krämer I-IV“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß der Abstand der überbaubaren Fläche des Flurstückes 221 in der Flur 16 an der engsten Stelle zur Straße hin von bisher 4,00 m auf 3,00 m verringert wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwajtung Montabaur,
543 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Kadenbach während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Kadenbach, den 30.4.1976 gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
Kirmes 1976 in Kadenbach
Unsere diesjährige Kirmes indet an den Tagen 15., 16. und 17.5. statt. Um den Einwohnern und den Gästen gemütliche Stunden des Zusammenseins zu bieten hat der Rat, wie auch im vergangenen Jahr den Beschluß gefaßt,den Bolzplatz hinter der Schule einem ortsansässigen Wirt zum Zwecke eines Zeltbaues zu verpachten.
Auf den Kirmesplatz kommt ein Schausteller mit verschiedenen Geschäften unter denen in jedem Falle eine Autoskooterbahn ist.
Die Aufgaben der Kirmesgesellschaft übernimmt der Sportverein Germania Kadenbach. Es ist also die Gewähr gegeben, daß der Ablauf der Kirmes gesichert ist. Damit jedoch die Festlichkeit der Kirmestage noch gehoben wird, bitten wir alle Hausbesitzer ihre Häuser mit Fahnenschmuck zu versehen.
Der Ablauf ist wie folgt geplant:
KIRMESSAMSTAG
um 16.30 Uhr Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung am Ehrenmal unter Mitwirkung des MGV Lyra, der Freiwilligen Feuerwehr und der Kirmesgesellschaft sowie der Beigabe eines Trompetensolos durch Herrn Norbert Bender. Abends Tanz im Festzelt.
KIRMESSONNTAG
morgens gemütliches Beisammensein im Festzelt oder den Gaststätten. Um 14.00 Uhr Kirmeszug über die Westerwaldstraße, Triftstraße, Römerstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Triftstraße, Hauptstraße, Einser Straße zum Festplatz in der Gartenstraße. Anschließend Rückmarsch zum Zelt, wo noch etwa eine Stunde die Kapelle oder der Fanfarenzug zur Unterhaltung aufspielt. Abends Tanz im Festzelt.
KIRMESMONTAG
ab etwa 10 Uhr musikalischer Frühschoppen im Festzelt. Etwa gegen 12.00 Uhr findet dann eine Verlosung durch die Kirmes
gesellschaft statt. Daß hierbei viele Preise zu gewinnen
sind dürfte nicht unbekannt sein, da mit dem Verkauf der Lose bereits begonnen wurde.
Zum Schluß möchte ich es nicht versäumen, namens der Ortsgemeinde Kadenbach allen Festteilnehmern ein herzliches Willkommen zu entbieten und wünschen, daß sich jeder in unserer I Gemeinde wohlfühlt.
Karbach, Ortsbürgermeister.
Friedhofsgelände ist kein Spielplatz!
Es konnte beobachtet werden, daß Kinder auf dem Friedhofsgelände spielten und hierbei Grabstellen beschmutzten. Wir machen daher nochmals darauf aufmerksam, daß Kinder nur im Beisein Erwachsener das Friedhofsgelände betreten dürfen. Den Erwachsenen tragen wir die Bitte vor, wenn Sie mit Kindern den Friedhof betreten auch auf diese zu achten,
Baumaterialien auf Gemeindestraßen, Plätzen oder Wegen zu lagern, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Nur in begründeten Fällen wird durch die Ortsgemeinde eine Ausnahme, die vorher beantragt werden muß, erteilt .Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir um Beachtung.
gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
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SIMMERN:
Frühlingsfest in Simmern
Der Karneval-Club Simmemer-Käs'cher veranstaltet in der Zeit vom 7. - 9.5.1976 wieder ein Frühlingsfest. Wir beginnen am 7.5. um 18.00 Uhr mit einem Dämmerschoppen und Tanz. Es gibt Erbsensuppe, Würstchen, Reibekuchen undamtal Leckereien.
Am 8.5.76 ist das Festzelt ab 16 Uhr geöffnet und ab 20 Uhr können Sie an unserem großen bunten Abend teilnehmen.
Am 9.5 ist um 7.00 Uhr Wecken. Es spielt das Damentrommler-] -Corps Simmern.
Anschließend ist gemeinsamer Kirchgang. Um 9.30 Uhr beg der Frühschoppen. Hier spielt der Musik-Verein Simmern. Außerdem spielen Alfred und Heribert tagsüber Unterhaltungs-I und Tanzmusik. Ab 20 Uhr Tanz. Aus unserer Zeltküche erhal-j ten Sie lfd. kalte und warme Speisen. Verschiedene Schausteltaj bieten Gelegenheit zur Unterhaltung. Das Festzelt ist an allen Tagen beheizt.
HORBACH: Platzkonzert in
i Sonntag, d ßuchfinkenlanc pittags 11.00 l kenlandes ui as Blasorchest
Fortsetzung des Berichtes aus der Gemeinderatssitzung vom 12.4.1976
Unter dem Tagesordnungspunkt ,.Mitteilungen der Verwaltung! und Verschiedenes“ teilte Ortsbürgermeister Schneider dem Ortsgemeinderat noch folgendes mit:
Zuschuß für Erweiterung des Friedhofes
Für die beabsichtigte Erweiterung des Friedhofes erhält die Gemeinde durch das Land Rheinland-Pfalz einen Zuschuß in Höhe von 15.000,- DM. Dieser Zuschuß muß in 1976, spätestenij in 1977 abgerufen werden.
Damit die Arbeiten baldigst begonnen werden können, soll die] durch die Firma Hölzgen erstellte Planung fortgeschrieben und der Bezirksregierung Koblenz zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Planungsände- j rung beauftragt.
IÜBINGEN ntliche Be
]ie nächste Donnerst: _i Gemeind« Tagesordnun 1 öffentlich« Beratung I über die E I lung von I : (Erschließ ' Beratung i über die E Schließung 1 Beratung i ; Haushaltsj I Beratung i I zur Anden jtungswesej | Beratung u hur Anden Ifiir das Fri< I Aufstelluni
Wettbewerb: „Unser Dorf soll schöner werden 1976"
In diesem Jahr wird die Gemeinde an dem Wettbewerb nicht teilnehmen. Durch die Verlegung von Kanal- und Wasser leitU J (l in der gesamten Ortsdurchfahrt sowie dem Ausbau der Hauptj Straße ergibt sich hier das ganze Jahr über eine Großbaustelle- Bedingt hierdurch ist mit einer guten Plazierung in der B ev/& tung nicht zu rechnen. Man hofft in 1977 wieder dabei zu seW-l
l Gemeinde Hi
l* Anna Schloi 1 Anna Girma I wünschen für
Schutthalde zwecks Rekultivierung bis zum 3I.I2.IL „
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 8.3.1976 die Fr« für die zur Rekultivierung durchzuführenden Maßnahmen au I der hiesigen Schutthalde bis zum 31 . 12.1976 verlängert. Wie bisj her, dürfen außer Erdaushub und Bauschutt, keine sonstigen fälle abgelagert werden. Die Schutthalde ist zur Ablagerung

