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itl. Bekanntmachung ImeiitcrrtJ bauungsplanBeul II der Ortsgemeindc Boden; hier: Geneh- gung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat t Verfügung vom 13.4.1976, Az: 61o-13 nachstehende Genehmi hk erteilt:

dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit der Ortsge- tindc Boden gemäß § 11 BBauG (BGBl. I S. 341) in Verbin- ng mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des um 15,00 U ndcsLmugesctzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) Genehmigung mit nachstehenden Auflagen erteilt:

Der Bereich um die vorhandene Schule ist als Fläche für den | Gemeinbedarf entsprechend Ziffer 4 der Planzeichcnvcrord- hwenk- und nun g dansustellen.

14.00 Uhr

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Begründung:

Unter Ziffer 5 des Schreibens vom 8.12.1975 hat die Kreisver­waltung des Westerwaldkreises darauf hingewiesen, daß die Freifläche im Bereich der Schule alsFläche für den Gemcinbedarf zeichnerisch und textlich festzulegen ist.

Dieser Anregung hatte der Ortsgemcinderat bei der Behand­lung von Bedenken und Anregungen auch zugestimmt. Allerdings ist es unterblieben, eine entsprechende Ergänzung In der Planurkunde vorzunehmen.

können ipl rden.

Die Ziffer 11 Satz 1 der Textfestsetzungen ist dahingehend au berichtigen, daß derBereich der Straßeneinmündungen planerisch eindeutig fcstgelegt ist.

Begründung:

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Gemäß Ziffer 11 Satz 1 der Textfestsetzungen darf im Be­reich der Straßencinmündungen die Bepflanzung einer Höhe von 0,6 m nicht überschreiten. Diese sinnvolle Vorschrift läßt sich nur durchsetzen, wenn dieBereiche von Einmün­dungen exakt aus dem Plan hervorgehen. Wir empfehlen, die Planfestsetzungen zu ergänzen und Sichtdreiecke ent­sprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen auszuweisen. Andernfalls müßte die Festsetzung ganz aus dem Plan herausgenommen werden.

baur, Spor | sla,| dteil dieser Genehmigung arten Unterlagen: taltungenb [> Planurkunde

sind die nachstehend aufge-

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c) Begründung.

'Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung vom 4.1976 die in der Genehmigungsverfügung vom 13.4.1976 machten Auflagen anerkannt.

'^Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960

bIS. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hin- Maß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bckannt- achung rechtsverbindlich wird.

'I cbauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der andsgemcindcverwaltung Montabaur, 543 Montabaur,

Gelbachstraße 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während den orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Das Plangcbiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 11:

Flurstücke: 830, 831, 832, 833, 834, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 844, 845,1597,1598,

Flur 1 7:

Flurstücke 1276,1277,1278,1281/1,1612,1282,1283,

1284,1285,1286,1287,1288,1289,1290,1291, 1292,1293,1294,1295,

Flur 22

Flurstücke: 71, 72, 73.

Montabaur, den 30.4.1976 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.

HEILIGENROTH:

Amtliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 5. Mai 1976, um 20 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beschluß über die notwendige Erneuerung der Felddränage in der FlurAuf der Birke

2. Beratung und Beschlußfassung Uber die Errichtung einer Straßenleuchte im Verbindungsweg von der Rheinstraße zur Neuwiesenstraße in Höhe des neuen Jugendheimes.

3. Änderung des Warteraumes an der Bushaltestelle.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufforstung der ehemaligen Müllkippe in Flur 42.

5. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Ankauf von Grundstücken

2. Verkauf von Grundstücken im Industriegelände

3. Verschiedenes.

gez. Manns, Ortsbürgermeister.

In seiner letzten Sitzung befaßte sich der Gemeinderat erneut mit einer neuen Straßenreinigungssatzung. Nachdem inzwischen die Bedenken der Gemeinde durch Erläuterungen des Deutschen Städte- und Gemeindetages ausgeräumt waren, stand der Verabschiedung nunmehr nichts mehr im Wege.

Weiter genehmigte der Gemeinderat den 3. Nachtragsplan zum Hauungs- und Kulturplan, der die Aufforstung einer früher mit Birken bestandenen Fläche an der Grenze nach der Gemeinde Wirzenborn vorsieht.

Ferner beschloß der Gemeinderat die vereinfachte Änderung nach BBauG 13 für das Grundstück Nr. 148 in der Flur 48 des BebauungsplanesIm Güren.

Eine Veränderung im Dorfbild wird der Beschluß des Gemeinde­rates, das baufällige alte Backhaus abzureißen, hervorrufen.

Mit dem Abriß einiger weiteren alten Häuser und Scheunen wird damit ein weiterer Schritt zur Dorfverschönerung getan. An der Stelle des alten Backhauses soll eine Grünanlage und nach Möglichkeit auch wieder ein Brunnen entstehen.

Aus diesem Grunde beabsichtigt die Gemeinde auch, die dort installierte Gemeinde-Viehwaage an einen Interessenten abzuge­ben. Wer daran Interesse hat, möge sich bei der Gemeindever­waltung melden.

Nachdem die jahrelangen Bemühungen, das Straßenbauamt durch Abtrag eines Erdhügels am Ortseingang der K 103 zu be­wegen, keinen Erfolg hatten, will die Gemeinde jetzt zur Selbsthilfe greifen, indem sie auf eigene Kosten diese Ver- kehrsverbesscrung herbeiführen will.

Weiterhin beschloß der Gemeinderat , den Bürgersteig in der Bergstraße mit Verbundpflaster auszubauen und die durch verschiedene Kabelverlegungen wellige Straßenoberflächc mit einer neuen Deckschicht zu versehen.

Seminar für Jugendliche ab 15 Jahren

Thema: Kameradschaft, Freundschaft, Liebe

Am 3. Mai 1976, 19.30 Uhr im Gemeindesaal. Referent: Dr.Blum,