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Untersuchung der Schulneulinge von Eitelborn und Neuhäusel

Am Freitag, dem 7. Mai 1976, findet die Untersuchung der Schulneulinge wie folgt in der Augst-Schule statt:

Von 14.00 - 14.40 Uhr die Schulneulinge von Neuhäusel,

I von 14.40 - 15.30 Uhr die Schulneulinge von Eitelborn.

gez. Becker, Rektor

Poststelle Eitelborn

Rentenzahltag Freitag, 30. April 1976

NEUHÄUSEL

Dank an Schwester Perpetua

Nach 25jähriger Tätigkeit im Krankenpflegedienst und vielen Jahren des Wirkens in unserer Gemeinde ist Schwester Perpetua ab 15.4.1976 ein anderes Aufgabengebiet übertragen worden.

Die Pflege unserer Kranken hat ab diesem Zeitpunkt Schwester Rita Maria übernommen. Wir bedauern den Weggang von Schwe­ster Perpetua sehr.

In den vielen Jahren ihrer Tätigkeit hat sie sich unseren Kranken mit Aufopferung gewidmet und das Vertrauen und die Hoch­achtung aller erworben. Obwohl selbst nicht bei bester Gesund­heit, nahm sie alle Mühen und Beschwernisse ihres anstrengen­den Dienstes stets willig auf sich und stand bei Tag und Nacht unseren Kranken helfend bei.

Ich möchte an dieser Stelle Schwester Perpetua für ihre lang­jährige und aufopferungsvolle Tätigkeit in unserer Gemeinde herzlichst Dank sagen und ihr für ihr persönliches Wohlergehen sowie für die Arbeit in ihrem neuen Wirkungskreis alles Gute wünschen.

Räumung eines Grabfeldes auf dem Friedhof

Wie bereits vor Monaten bekanntgegeben, wird im unteren Teil des Friedhofs das links neben dem Weg zur Kapelle liegende Grabfeld nach dem 15. Mai 1976 geräumt, ich möchte noch einmal an die bevorstehende Räumung erin­nern und alle Angehörigen, die Grabschmuck, Einfassungen und Grabsteine selbst entfernen wollen, bitten, dies bis zum

1 15.5.1976 zu veranlassen. Alle Grabsteine, Grabeinfassungen, iowie die auf den Grabstätten befindlichen Gewächse, die bis sum 15.5.1976 nicht entfernt sind, gehen von diesem Zeitpunkt Ersatzlos in das Eigentum der Ortsgemeinde Neuhäusel über.

chutzhütte

Oie Arbeiten zur Fertigstellung der Schutzhütte sind - wie be­reits angekündigt - inzwischen wieder aufgenommen worden.

*!it Rücksicht auf den Umfang der noch zu erledigenden Arbei- :en wäre es sehr zu begrüßen, wenn die Freiwillige Feuerwehr «e im vergangenen Jahr wieder Unterstützung finden würde, freiwillige Helfer, die sich beteiligen wollen, sind deshalb herz- lch willkommen und werden gebeten, sich an den kommenden Samstagen an der Schutzhütte einzufinden.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Portgemeinschaft Neuhäusel e.V.

Ptf alljährliche Familienwandertag der SG wird in diesem Jahr r®1. Mai durchgeführt.

Ue Mitglieder und Freunde des Vereins sind mit ihren Familien

ehr herzlich eingeladen.

(reffpunkt: Sportplatz Neuhäusel um 9.00 Uhr. f le Bänderung endet auch auf dem Sportplatz, wo dann gegen |men Unkostenbeitrag von 2, DM (Kinder bis 10 Jahre zahlen e Hälfte) ein zünftiges Eintopfessen verabreicht wird.

I u tes Wetter und eine rege Beteiligung erhoffen

Ihre SG Neuhäusel

SIMMERN

Das Amtsgericht 543 Montabaur, den 2. März 1976

-8 K 156/75-

Terminsbestimmung

Auf Antrag der Frau Erika Runge geh. Czernik, Schamhorststr. 10, 5400 Koblenz

zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen die im Grundbuch von Simmern Band 3 Blatt 146 einge­tragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke

am Dienstag, dem 18. Mai 1976, 14.00 Uhr,

an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr. 6, versteigert werden.

lfd. Nr. 3 Flur 16 Flurstück 14

Gemarkung Simmern, Acker in der Kreuz wiese 18,44 ar

lfd. Nr. 7 Flur 5 Flurstück 32/3

Gemarkung Neuhäusel Hof- und Gebäudefläche,

Hauptstr. 6 7,18 ar.

Der Versteigerungsvermerk ist am 5.1.1976 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer waren damals eingetragen:

1 a) Witwe Edmund Czernik, Inge geb. Hornig, geb. 24.1.1931,

in Burgschwalbach, zu 1/2 Anteil,

2 a) Witwe Edmund Czernik, Inge geb. Hornig, geb. 24.1.1931,

in Burgschwalbach

b) Marita Presberg geb. Czernik, geb. 21.2.1951, Hahnstätten

c) Erika Czernik, geb. 13.9.1953, Neuhäusel

d) Andrea Czernik, geb. 22.5.1963, Burgschwalbach,

- zu a) bis d) in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil -.

Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spä­testens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab­gabe von Geboten anzumelden und wenn der Antragsteller oder ein dem Verfahren beigetretener Gläubiger widerspricht, glaub­haft zu machen. Nicht angemeldete Rechte werden bei der Festsetzung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch eines dem Verfahren beigetretenen Gläubigers und den übrigen Rech­ten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

(Siegel) gez. Fischer, Rechtspfleger

Amtl. Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung "Im Altegarten" der Ortsgemeinde Simmern

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs­planes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 2.4.1976 - Az.: 610-13 - nachstehende Ge­nehmigung erteilt:

Zu der vorgenannten Bebauungsplanänderung wird hiermit der Ortsgemeinde Simmern gemäß § 11 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ­ten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.