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müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt an das Bauamt der Ver- I bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 3, einzureichen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Angebotseröffnung findet zu dem angegebenen Termin im Beisein etwa erschienener Bieter statt.

| jjine Benachrichtigung über das Ergebnis der Ausschreibung erfolgt nicht.

Bis zur Abgabe der Angebote haben die Bieter den Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit in fachlicher, personeller und finanziel­ler Hinsicht durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu er­bringen.

Montabaur, den 14. Aprü 1976 gez. Mangels, Bürgermeister

ISchließung des Hallenbades der Verbandsgemeinde Montabaur lam 1. Mai 1976 (Maifeiertag)

IDas Hallenbad Montabaur ist gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung lüber die Benutzung des Hallen- und Freibades vom 1.8.1967

am Samstag, dem 1. Mai 1976,

Iganztägig geschlossen.

|5430Montabaur, den 20. April 1976

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

iBeseitiflung von Unkraut auf Grundstücken und Wirtschafts- Iwegen

ILANDESVERORDNUNG ZUR VERHÜTUNG VON SCHÄ­DEN DURCH PFLANZEN VOM 27.11.1973 (GVB1. S. 401)

Mit Beginn der warmen Jahreszeit stellt sich der Unkrautwuchs weder ein. Wir weisen daher vorsorglich die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken darauf hin, die Un­krautbekämpfung rechtzeitig vorzunehmen.

Nach der Landesverordnung besteht die Verpflichtung, das Unkraut zu vernichten, insbesondere wenn durch Samenflug ndere Grundstücke beeinträchtigt werden.

Ile nicht bewirtschafteten Grundstücke im Bereich der Ver- fjandsgemeinde Montabaur sind bis zum 1. Juni 1976

Ibzumähen oder auf andere Art vom Unkraut zu befreien.

Die Unkrautbekämpfung ist während der ganzen Wachstums- Periode fortzusetzen.

pur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten bitten wir Eigen­tier oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die Vor­räten der Landesverordnung zu beachten. Dies liegt im In- leresse der Landschaftspflege und verhindert die Belästigung |on anderen Grundstückseigentümern.

berrstunde an den Kirmestagen für den Bereich der ierbandsgemeinde Montabaur

«c Sperrstunde wird an den Kirmestagen für den Bereich der ferbandsgemeinde Montabaur auf 3.00 Uhr festgesetzt.

Kese Hinausschiebung der Sperrstunde entbindet nicht von der ^chtzeitigen Anzeige einer Tanzveranstaltung.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

ßrichtigung

fe im Amtsblatt der Nummer 15 vom 9.4.1976 veröffentlichte , fenlegung des neuen Liegenschaftskatasters ist nicht wie aus- furuckt für die Ortsgemeinden Horbach, Oberelbert, Stahl- P en > Untershausen und Welschneudorf erstellt worden, son- nnurfürdie Gemeinde Daubach.

K vorgenannten Gemeinden werden lediglich von der Auf- f un 8 ^ es Liegenschaftskatasters berührt.

5430 Montabaur, den 12. Januar 1976 schaftsnummer: 8 K 55/74

ninsbestimmung

I* e 8 e der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von P«tabaur Band 45 Blatt 1986

eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück

am Mittwoch, dem 5. Mai 1976, 14.00 Uhr,

an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr. 6 - Sitzungssaal - versteigert werden.

Lfd. Gemarkung Nummer Wirtschafts- Fläche Nr. der des (Nutzungs-) art und a qm

Flur Flur- Lage (Straße mit Stücks Hausnummer

_ o.sonst.übl.Bez.)

1 Montabaur 49 43 Hof- und Gebäude­

fläche, Gartenstr. 6 63

Verkehrswert gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG: 260.000,- DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 5. September 1974 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals der Kaufmann Rainer Schlemmer in Montabaur eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt, oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs­erlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Ko­sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei­lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes.

gez. Geizleichter, Rechtspfleger

-Siegel-

Die Verwaltung informiert

Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur mit Solarium

Trimmen durch Schwimmen, Erholen durch Sonnen.

Beides in angenehmer Weise miteinander zu verbinden, bietet das Hallenbad Montabaur. Ein Besuch lohnt sich.

Das Hallenbad (Familienbad) ist geöffnet: montags von 13.30 - 15.30 Uhr Familienbad mit Schwimm­unterricht, anschl. nur Schwimmunterricht für Anfänger

dienstags von 9.00 - 21.30 Uhr mittwochs von 9.00 - 20.00 Uhr

von 20.00 - 21.30 Uhr (Frauenbad) donnerstags von 9.00 -21.30 Uhr freitags von 9.00-18.30 Uhr samstags von 7.00 -19.00 Uhr sonntags von 8.00 - 13.00 Uhr

Die Badezeit beträgt 3 Stunden (einschließlich Umkleiden). Besonderer Hinweis: Die Wassertemperatur beträgt 27,0 Grad.

Divisionsfernmeldeübung am 27. und 28.4.1976

Zu dem o.a. Termin führen Fm-Teileinheiten der 5. Panzer­division eine Divisionsfernmeldeübung (ohne Volltruppe) durch.

Betroffen ist der Raum:

Westerburg - Weilburg - Idstein - Nastätten - Montabaur.