Einzelbild herunterladen

mtsblatt

>r Verbandsgemeinde Montabaur

i der verbandsangehörigen Gemeinden en, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, bach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Lrelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

igang4

Freitag, den 9. April 1976

Nummer 15

tmtl. Bekanntmachungen

litungl

htiger Hinweis' über die Rufbereitschaft des Wasserwerkes

Telefon-Nummer 2046, über die der Bereit9chaftsdienst [Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Montabaur nach Dienst zu erreichen war, ist ab sofort für diesen Zweck nicht r verfügbar.

[werden künftig an dieser Stelle von Woche zu Woche die nummer bekanntgeben, über die der Bereitschaftsdienst zu liehen ist

[den Zeitraum vom 9. bis 15. April ist über die Telefon-Nummer 17354 [h Dienstschluß in dringenden Fällen ein Bediensteter des iserwerkes zu erreichen.

Wasserwerk

der Verbandsgemeinde Montabaur

Ischiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Karfreitag Ostermontag

Verschiebung wegen Karfreitag

gen Karfreitag erfolgt die wöchentliche Müllabfuhr in der jehevom 12.- 16.4.1976 in allen Gemeinden einen Tag vor- |(<Ui. von montags auf samstags, von dienstags auf montags

[Verschiebung wegen Ostermontag

[en Ostermontag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr ler Woche vom 19. - 24.4.1976 in allen Gemeinden jeweils einen Tag (dJi. von montags auf dienstags, von dienstags mittwochs usw.)

pchzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß am Samstag,

117.4.1976, (Karsamstag) die beiden Mülldeponien in heim und Rennerod geschlossen sind.

phmmarkt in Montabaur

r Osterwoche findet der Wochenmarkt in Montabaur am ««mag, dem 15. April 1976, statt.

|Mtten Sie, diese Verlegung zu beachten.

Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde

Amt für Landeskultur Limburg [WF 358 - Eli

) Bekanntmachung für die Ortigemeinden Görgei- "n und Niedererbach

F'wbereinigungsverfahren von Elz fand der Einleitungster- |m>d Wahl der Mitglieder des Vorstandes am 8.5.1964 so- "i zwei weitere Ergänzungswählen am 7.11.1968 und

2.12.1974 statt

Der von der Teilnehmerversammlung in diesen Terminen gewähl­te Vorstand ist durch Ausscheiden eines Mitgliedes zur Zeit nicht mehr beschlußfähig. Eine Nachwahl ist daher erforderlich gewor­den.

Unter Bezugnahme auf § 21 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14.7.1953 - BGBl. I S. 591 - zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15.3.1976 BGBl. I S. 533 - wird zur Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes Termin anberaumt auf

Dienstag, den 27. April 1976, vorm. 9.00 Uhr, in Elz im Gasthaus Nassauer Hof, Inh. Fiegel, wozu alle Grundstückseigentümer, die am Verfahren beteiligt sind, hiermit eingeladen werden.

-Siegel -

Der Amtsleiter

Amtl. Bekanntmachung

über die Offenlegunudes neuen Liegenschaftskatasters für die Ortsgemeinden HoroKfe,-Obarelbert, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf

Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Daubach wird in der Zeit vom 15.4. bis 14.5.1976 in den Diensträumen des Vermessungs-(Kataster-)amts Montabaur während der Dienst­stunden von 8.00 -12.00 Uhr (nachmittags von 14.00 -16.00 Uhr) offengelegt Offengelegt werden die Katasterkarten und die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden nicht besonders bekanntgegeben.

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäüdeeigentümem (Erbbauberechtigten, Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch ist nicht zulässig:

a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im Grundbuch übereinstimmt;

b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverändert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Wider­spruchs Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fort­führung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestimmungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zustand;

c) gegen die aufgrund des Gesetzes über die Schätzung des Kul­turbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.10.1934 (RGBL 1 S. 1050) übernommenen Schätzungsergebnisse.

Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14.6.1976 beim Vermessungs-(Kataster-)amt in Montabaur entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Bei völliger Zurückweisung des Widerspruches fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last, der den Widerspruch erhoben hat.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschafts-

WlMuilDln DES VERRANDSGEMEINOEVERWAITUNG: Rathaus, GreSsr Markt und Wasssrwsrk INaubau an dar Eichwiase), Montag. Mittwoch bis Freitag 8 00 12 00 Uhr. Dienstag 8 00 12.00 Uhr. 16 00 iS 30 MniailllelbachatraRal Dianatag 100 12.00 Uhr. 10.00 10.30 Uhr. Mittwoch M.00 10.00 Uhr. Dannaretag 0.00 12.00 Uhr

[lj"«ttHARtCHI.USSE: Varbendagameindaverwaltung 0 20 02 1 20 41. (nach DianatachluR übar Anrnfbeantwortar unter Nr. 0 26 02 i 20 41). Bürgermeister Mangels 0 26 02 / 20 44. Verbandsheigeordneter fteusch r' 1 ' 1 <5, Wasserwerk Montabaur nach DianetschluO 0 20 02 / 20 40.

r VERBANQSGEMEINOEKASSE. Ktaiatpatkasia Montabaur Nr SO 00 17. Naaaaumha Spatkam Montabaur Nr 003 000 212. Volksbank Montabaur Ni. 108. Postscheckamt FiankfwtlMain Nt 108 00 603