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Montabaur -2-

Amtl. Bekanntmachungen

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 3. April 1976, vorm. 10.00 Uhr, soll öffentlich meistbietend bei dem Polizeiamt in Montabaur, Bahnhofstraße (als Unterstellort) nur gegen Barzahlung versteigert werden:

1 Pkw, VW-Variant, Erstzulassung 30.9.1966,

Hubraum 1483, 45 PS.

gez. Kauth, Obergerichtsvollzieher.

Westerwaldkreis:

Flämmen grundsätzlich verboten

Die noch immer anzutreffende weitverbreitete Unsitte des Flämmens, wird in ihren nachteiligen Auswirkungen weitgehend nicht erkannt. Abgesehen davon, daß in der Regel Niederwild und Bodenbrüter zu Schaden kommen, gerät das angelegte Feuer oftmals außer Kontrolle und bewirkt erhebliche Flächen- und Waldbrände, die zu großen Vermögensschäden führen und auch Menschen gefährden. Die Verursacher sind sich der Trag­weite ihres verantwortungslosen Tuns nicht bewußt; sie sehen das Abflämmen als ein Kavaliersdelikt an.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, daß es gemäß § 19 Abs. 2 Ziff. 2 Landespflegegesetz (LPflG) grundsätzlich verboten ist,

die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen. Dieses Verbot erstreckt sich im Gegensatz zu den Bestimmungen des Reichsnaturschutz­gesetzes auf das ganze Jahr. Lediglich in der Zeit vom 1. Novem­ber bis einschließlich 1. März kann ausnahmsweise eine Geneh­migung von der Kreisverwaltung als untere Landespflegebehör­de erteilt werden, wenn das Abbrennen aus besonderen agrar­wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Die Polizei- und Forstbeamten sind angewiesen, auf die Einhal­tung der Bestimmungen zu achten. Bei Verstößen muß deshalb in jedem Falle mit empfindlichen Geldbußen gerechnet wer­den.

Die Verwaltung informiert

Hallenbad Montabaur mit Solarium

Fit sein durch Schwimmen und Sonnen.

Das Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur bietet die Mög­lichkeit beides in angenehmer Weise miteinander zu verbinden. Ein Besuch lohnt sich.

ÖFFNUNGSZEITEN (Familienbad):

montags

von 13.30 - 15.30 Uhr

dienstags

mittwochs

Familienbad mit Schwimmunterricht, anschl. nur Schwimm­unterricht für Anfänger

donnerstags

freitags

samstags

sonntags

(Frauenbad)

von 9.00 - 21.30 Uhr von 9.00 - 20.00 Uhr von 20.00-21.30 Uhr von 9.00 - 21.30 Uhr von 9.00 -18.30 Uhr von 7.00-19.00 Uhr- von 8.00 -13.00 Uhr Die Badezeit beträgt 3 Stunden (einschließlich Umkleiden). Besonderer Hinweis: Die Wassertemperatur beträgt 27,0 Grad.

Berichtigung - Anschriftenänderung

Im Kehrbezirk der Schornsteinfeger HEILIGENROTH mj t den Stadtteilen Eigendorf und Eschelbach und den Ch-tsgen den Boden, Girod, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen ist Herr Wolfgang Groß in 5431 Heiligenroth, NeuwiesenstiafiJ Tel. 02602/17155 zu erreichen.

Sprachkurs für junge Berufstätige in Frankreich

Vom Deutsch-Französischen Jugendwerk sind Intensiv-Spa kurse in Frankreich für junge Berufstätige (im Alter von 1|] 29 Jahren) eingerichtet.

Der Unterricht wird nach einem Eignungstest in drei Stuf«! erteilt.

Grundstufe I: nach audiovisueller Methode

Grundstufe II: für Anfänger mit Vorkenntnissen

Grundstufe I: für Fortgeschrittene

Die Kosten für den Sprachkursus übernimmt das Deutsch-FiJ zösische Jugendwerk. Die Fahrtkosten (II. Klasse) werdeno stattet.

Ort: Loches (41 km von der Stadt Tours entfernt)

Zeit: vom 2. bis 29. Mai 1976

In den meisten Fällen müssen dann die freiwilligen Helfer der Feuerwehr ihre Arbeitsplätze verlassen, um einen außer Kontrolle geratenen Flächenbrand zu bekämpfen. Der Einsatz der freiwilli­gen Helfer bedeutet für jeden Arbeitgeber einen erheblichen wirtschaftlichen Ausfall, msbesondere ( wenn mehrere Arbeitskräfte eines Betriebes zu dieser ehrenamtlichen Aufgabe verpflichtet sind.

Bewerbungen für die Teilnahme an den Sprachkursen si spätestens 15. April 1976 an das Deutsch-Französische Jugtn werk zu richten. Die Auskünfte hierzu erteilt der Vorsitzenil der Deutsch-Französischen Gesellschaft in Montabaur (Hen f Marcel Adam, Bahnhofstraße 45 1 Tel. 02602/5070.

Sonderprogramm der Landesregierung für arbeitslose Jugenif liehe im Lande Rheinland-Pfalz

Die durch den starken Konjunkturrückgang im Jahre 1975« wie durch Veränderungen der Produktions- und Beschäfti­gungsstruktur in einzelnen Wirtschaftszweigen bedingte JugJ arbeitslosigkeit stellt auch in Rheinland-Pfalz ein akutes wir! schaftliches und soziales Problem dar. Deshalb hat die Landl regierung am 3. Februar 1976 in Ergänzung ihres Maßnahmn kataloges zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit undzl Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation vom 7. Februar!

1975 das Sonderprogramm für arbeitslose Jugendliche besold sen, für das Landesmittel in Höhe von bis zu 2,4 Mio DM bereitgestellt werden.

Die Landesregierung will mit dem LOHNKOSTENZUSCHIl dessen Gewährung an die Leistungen der Bundesanstalt für I Arbeit nach § 49 (Einarbeitungszuschuß) und § 54 (Eingliedj rungsbeihilfe) des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) gebun­den ist, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für Arbeitgekd der gewerblichen Wirtschaft zur Einstellung junger Arbeitilol unter 20 Jahren - Einstellungsfrist vom 1. März bis 30. Juni j

1976 - mit Wohnsitz im Lande Rheinland-Pfalz schaffen. Der Landeszuschuß wird für die Dauer eines Jahres gewährt J und stellt eine freiwillige Leistung dar, auf die kein Rechtsa spruch besteht.

Die Höhe des Lohnkostenzuschusses beträgt bei Einarbeitu Zuschüssen 2.500 DM, bei der Eingliederungsbeihilfe 2.000D Die Hälfte des Landeszuschusses wird bei der Einstellung, der Restbetrag im letzten Monat des einjährigen | Förderungszeitraumes gezahlt. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Kürzung bzw. Rückforde» des Landeszuschusses erfolgen.

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Stellen Sie Ihren Antrag auf Gewährung eines Landeszusci' BI J zusätzlich zu den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit» §§49 und 54 AFG bei der Bezirksregierung Koblenz unter _ Vorlage einer Durchschrift des vom Arbeitsamt erteilten 8*1 gungsbescheides über den Einarbeitungszuschuß oder die E»j gliederungsbeihilfe.

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DRK KREISVERBAND UNTERWESTERWALD Wie bereitsangekündigt, findet am Samstag, dem 3. April eine Altkleidersammlung statt. Bitte bis 8.30 Uhr die AltM] der gut sichtbar an den Straßenrand legen.

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Herausgeber da* Amtsblattes : Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Varantwortlich fttr dan Inhalt': Oberamtsrat Piwowarsky Tür dan übrigen Tail: Robert Dagen. Druck und Varlag: Verlag + Druok Linus Wittioh, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach fl Telefon (02622) 4055/56. Ercohainungsfolge: wöchentlich. Bezugamögliohkeit und Bezugsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtlich-- der Verbnndsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden