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Montabaur -8-

3. Verschiedenes, Anfragen, Auskünfte.

5431 Horbach, 19.3.1976 gez.Meuer, Ortsbürgermeister.

HÜBINGEN:

OB von Hübingen wird 50 Jahre

Am 27. März 1976 feiert der Ortsbürgermei­ster von Hübin­gen, Herr Erwin Loring, seinen 50. Geburtstag. Hierzu gratu­liert die gesamte Einwohner­schaft sehr herz­lich.

Seit dem Jahre 1965 leitet Herr Loring die Geschicke der Gemeinde Hü­bingen und er hat großen An­teil an der günstigen Ent­wicklung des Dorfes.

Aus dem unbekannten und früher gering geachteten Hübingen ist ein schmuckes Dorf geworden, das sich sehen lassen kann. Durch seine humorvolle Art, nicht zuletzt öffentlich zu hören bei Fastnachtsveranstaltungen rund um das Buchfinkenland, hat Herr Loring das Dorf zu einer Einheit zusammengebracht, die nicht immer vorhanden war. Diese Einigkeit in der Dorf­bevölkerung wird sichtbar bei der Errichtung der Dorfgemein­schaftshalle von Hübingen, die in Eigeninitiative kurz vor der Vollendung steht und die von Bürgermeister Loring hauptsäch­lich vorangetrieben wurde.

So wünschen alle Einwohner ihrem Bürgermeister für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und noch viele Jahre des Wirkens zum Wohle der Gemeinde Hübingen.

EISBACHGEMEINDEN

GIR00:

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Freitag, dem 2.4.1976, 20.00 Uhr, findet in der Gastwirt­schaft Meurer der bereits angekündigte Lichtbildvortrag statt.

Es werden Lichtbilder und Kurzfilme vom Fest sowie von ande­ren Gelegenheiten gezeigt.

Hierzu sind alle Feuerwehrkameraden und deren Frauen und Bräute herzlich eingeladen.

An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, daß die Feuerwehrübungen im Monat März bereits begonnen haben.

Wir mußten leider feststellen, daß die beiden ersten Übungen der älteren und der jüngeren Kameraden schlecht besucht waren. Da in den Sommermonaten oftmals wenig Zeit vorhanden ist, hofften wir auf einen guten Besuch der ersten Übungen im Jahr. Besonders gilt dies für die Gruppe der älteren Kameraden.

Wir würden uns freuen, wenn die nächsten Übungen wieder besser besucht werden und geben nochmals die Übungstage bekannt:

Jeden zweiten Freitag im Monat Übung der älteren Kameraden, jeden dritten Freitag im Monat Übung der jüngeren Kamera­den,

jeden vierten Freitag bzw. Donnerstag im Monat Übung der Jugendgruppe.

Der Terminplan 76 hängt in allen Gaststätten aus.

Der Vorstand.

Schützenverein Punkt 12

Am Samstag, dem 27. März findet im Gasthaus Krekel, Kleinholbach um 20.00 Uhr die Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Der vj stand bittet um zahlreiches Erscheinen.

GÖRGESHAUSEN Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde« hausen - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festg« wurde, wird aufgrund der § § 18 ff. des ViehseuchengesetL vom 26.6.1909 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (Bc) S. 1) sowie der §§ 9 ff. der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.1970 (BGBl. I S. 289) in Verb düng mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d.Mdl vom 31,7, 1970 - 520-11-1/0 Min.Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet |

§ 1

Die Gemeinde Görgeshausen einschl. ihrer Gemarkung zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird i folgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ab lauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung,

§ 2

1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb da geschlossenen Ortschaft

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der | sie zuverlässig gehorchen.

2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.

3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet.

Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwii] kungsbereiches des Hirten befinden.

4. Jagdhunde der Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtig dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der JagdausübungJ eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.

§ 3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten sowie die Jagdausübungs- u.Jagdschutzberec! tigten werden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen dt Anordnung in § 2 getroffen werden, einzufangen oder, fs dies nicht möglich ist, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.

§ 4

An den Zugängen zu dem gefälirdeten Bezirk und an den Ausgängen von Görgeshausen sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen sind Schilder mit der deutlichen und hal| baren Aufschrift

WILDTOLLWUT! GEFÄHRDETER BEZIRK gut sichtbar anzubringen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden autf des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1.3.1970 mit der Verhäng' einer Geldbuße bis zu 30.000,- DM geahndet.

§ 6

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, den 15. März 1976

Kreisverwaltung des Westerwaldkreisesj

in Montabaur

NENTERSHAUSEN:

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 2. April 1976, um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.

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