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Staudt, Stahlhofen,

Tel. 02602/3441

Tel. 06435/1594

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mit Barociriihekendienst

iSamstag, dem 6.3. bis Samstag, dem 13.3.1976 ijajis-Apotheke, Montabaur, Großer Markt, Tel. 5061 tochs von 13 bis 18 Uhr pps- und Schloß-Apotheke, Montabaur.

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jlnkenwagen 6./7.3.I976

Rettungswache Montabaur, Tel. 02602/3777

Rettungswache Herschbach Tel. 02626/5166

[^Rettungswache Höhr-Grenzh.Tel. 02624/7010

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Tel. 110

Tel. 5011-13 Tel. 5011-2042

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zehr Montabaur zehr Augst (Neuhäusel, Eitel- Simmern, Kadenbach) leider am jeweiligen Feuerwehrhaus sn

zehr Nentershausen Tel. 06485/261 u. 849

tpolizei-Inspektion Montabaur Tel. 02602-5011-12-13 ihes Rotes Kreuz mit Kranken- Üort Tel. 3777

Istation Montabaur

eitschaften 6./7.3.1976 iw. 1 Edith, Montabaur,

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Tel. 02602/3891 Tel. 06435/8263

Rentenveri

itation Ransbach-Baumbach

! nur für die Ortsgemeinde Simmern- | Waltraud Schneider, 5419 Leuterod, Hauptstr. 40.

MONTABÄ mer Nr. 24,

oder näheret

vom 23.2.1976 bis 1.3.1976 pEFÄLLE:

»ch, Peter Josef, Montabaur, Wölfchesbitzstr. 15, lo.o9.1912

(pky, Alwin Ferdinand Montabaur, Eigendorf er Str. 32, 22.03.1905.

>s Haus odeife* ) Magdalena Elisabeth, Montabaur, Dillstr. 1 ad und6-« chatscheck 25.07.1896

n freistehe/iW nna Maria, Montabaur 1, Fliederstr. 1, geb. 23.02. i, damit de» Hedwig Helene Simmem, Kurfürstenwiese 13,

'Jachbarn niBrewick 31.12.1877

CHLIESSUNGEN: ftart, Werner, Horbach, Hauptstr. 6 ickart geb. Wilhelmi, Barbara Maria, Horbach, Vorm Tor 3 Michael Josef, Weroth, LJnterstr. 6 (geb. Erker, Sylvia Waltrudis, Ruppach-Goldhausen, tr. 14

(dt, Peter Josef, Niederelbert, Hauptstr. 7o 7.3.1976 Idt geb. Gramig, Rita, Boden, Hauptstr. 25

»ton, Willi, Montabaur, Hinterer Rebstock 11 2602/3374 »ton geb. Morsch, Martina Ottilia, Selters, Hintergasse 6

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Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

Bericht aus der Sitzung des Stadtrates Montabaur und des Bauausschusses vom 26.2.1976

Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnerte CDU-Fraktions- sprecher Dr. Paul Hütte daran, daß Bürgermeister Mangels am 1. Februar 1964 für die Dauer von 12 Jahren das Amt des Stadtoberhauptes übernommen habe. Diese Amtszeit wäre am 31.1.1976 abgelaufen, hat sich jedoch durch die Bildung der Verbandsgemeinde verlängert.

Dr. Hütte zählte in einem Rückblick Projekte auf, die unter Bürgermeister Mangels begonnen und beendet worden sind.

Bürgermeister Mangels erwiderte, daß die Verwirklichung solcher Ziele nur erreicht worden sei, weil Stadtrat, Ausschüs­se und Verwaltung fair, sachlich und objektiv Zusammenarbei­ten.

Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur

Zur Bewahrung kulturgeschichtlicher Bauzeugnisse und der Wahrung der Gestaltung des gewachsenen charakteristischen ' Stadt- und Straßenbildes in der Stadt Montabaur ist der Er­laß einer entsprechenden Satzung erforderlich.

Der vorbereitete Satzungsentwurf wurde von beiden Fraktio­nen nach vorgenommenen Änderungen einstimmig verab­schiedet. Wenn auch die Stadt Montabaur durch eine solche Satzung, die Gestaltungsrecht beinhaltet, in Zugzwang kommt, so ist jedoch eine Beteiligung der Stadt Montabaur an den entstehenden nicht anderweitig durch öffentliche Mittel abgedeckten Mehrkosten bei der Renovierung von Gebäuden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Die Bestimmungen des Satzungsentwurfes sollen für bauliche Veränderungen aller Art in folgenden Straßenzügen gelten :

Kirchstraße (von der Kolpingstraße bis zum Großen Markt), Großer Markt, Kleiner Markt, Elisabethenstr., Sauertalstr., Stadtteil Rebstock.

Die Vorschriften sollen sich weiterhin auf nachfolgende Einzelbauten erstrecken:

Katholische Kirche, Fuhrmannskapelle (mit den Wohnhäu­sern Steinebach und Gerlach), Turm im Gebück, Turm und Stadtmauer in der Elisabethenstr., Rathaus, Schloß mit allen Gebäuden und Anlagen, Wolfsturm, Stadtmauer an der Biergasse mit Turm an dem Anwesen König, Kreuzkapelle an der Koblenzer Straße, Amtsgericht in der Bahnhofstr., ehemalige Oberförsterei in der Bahnhofstr., Haus Gröninger am Marktplatz sowie das Gebäude des ehemaligen Kreis­heimatmuseums.

Die Aufnahme weiterer Straßenzüge oder Gebäude in die Satzung kann durch entsprechenden Rats­beschluß von Fall zu Fall erfolgen, wenn sich die Notwendig­keit hierzu ergibt.

Architekt Sittmann, Kronberg, erläuterte im folgenden Vor­trag anhand von Lichtbildern Möglichkeiten, Grenzen und Auswüchse der farblichen Gestaltung von historischen Stadtkernen. Herr Sittmann, der als Städtebauer und Städte­planer sehr oft mit der Gestaltung von historischen Stadt­teilen konfrontiert wird, machte den Stadtrat sowie den Bau­ausschuß in seinem engagierten Fachvortrag auf das auf­merksam, was in Zukunft bei der Durchführung der zuvor beschlossenen Satzung beachtet werden muß.