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Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.3o Uhr erscheinen, können mit späteren Einwendungen nicht mehr gehört werden.
Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluß des Termins, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§134 FlurbG).
Beteiligte, die keine Einwendunge n zu erhe be n haben , brau c hen zum Anhörungstemmjikh^^erscheinen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt angefordert oder anläßlich des Offenlegungs- und Anhörungstermins im Terminslokal in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch eine zur Führung des Dienstsiegels berechtigte Behörde (Stadt-, Orts-, Gemeindeverwaltung, Polizeibehörde etc .) beglaubigen zu lassen, was kostenlos geschieht (§ lo 8 FlurbG).
II.
DerJ^jHbereinigung^lmi^liegt^am^Montag, den^ 8 . 3^und Dienstag, demJj^JT 197jyeweils_in der Zeit_von 9_.oo Uhr bis 12.oc> Uhr ' 0 d^on_!MbooJUh£bigl_ 6 .oo_Uhr t in^dCT Gastwirtschaft
“Zum Wiesengrund^’^Weidenfeller) in Gackenbach zur Einsichtnahme fiir die Beteiligten aus.
An diesen Tagen wird ein Beauftragter des Kulturamtes zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung und zur Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) und Auskunfterteilung im vorgenannten Tetminslokal anwesend sein.
Jeder TEILNEHMER erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zum Termin mitzubringen.
NEBENBETEILIGTE, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten ebenfalls einen Auszug. In diesem Auszug ist nachgewiesen, welche neuen Grundstücke an die Stelle der belasteten alten Grundstücke getreten ®ind. Grundsätzlich werden alle nachgewiesenen Rechte, soweit sie durch den Flurbereinigungsplan nicht entbehrlich oder gegenstandslos geworden sind, im Flurbereinigungsplan durch Belastung entsprechender neuer Grundstücke gewahrt, so daß ein Erscheinen zum Termin nicht erforderlich ist.
Miteigentümer bzw. Miterben erhalten nur einen Auszug. Dieser Auszug geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnenden Miteigentümer bzw. - erben oder an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle eingetragenen Miteigentümer bzw. -erben. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Ein Abdruck dieser Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur und Diez /Lahn zur Einsichtnahme für alle Beteiligten aus.
Der Kulturamtsvorsteher: gez. Dr. Nickolay - Ltd. Regierungsdirektor
GACKENBACH
Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Am 23. Februar 1976 wird Bezirksschomsteinfegermeister,
Herr Winkler, die Messungen der Feuerungsanlagen für 1976 in der Gemeinde Gackenbach , Ortsteil Dies, beginnen.
Da die Messungen und eventuelle Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerungsstätten vorher zu
reinigen und gegebenenfalls für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.
Verkauf von 2 Bauplätzen
Die Gemeinde Gackenbach beabsichtigt, im Rechnungsjahr 1976 zwei Bauplätze zu den allgemeinen Bedingungen zu verkaufen.
Sollten Ortsbürger aus unserer Gemeinde daran interessiert sein, so kann dies bis zum 15. März 1976 der Gemeindeverwaltung Gackenbach während der Dienststunden mitgeteilt werden.
gez. Wilhelmi - Ortsbürgermeister -
HÜBINGEN
MGV Frohsinn Hübingen
Am Sonntag, dem 22. 2. 1976, findet der traditionelle Maskenball des MGV Frohsinn Hübingen im Saale W eidenfeller - Gackenbach - statt.
Beginn: 2o.ll Uhr
Es spielen zum Tanz “Die Marinas”. Alle sind herzlich eingeladen.
GIROD
EISBACHGEMEINDEN
Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 25. Februar 1976, um 20.00 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29. Dezember 1975
2. Abschluß einer Versicherung für den Kamevalszug
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche.Sitzung
1. Auftragsvergabe - Reparatur Friedhofshalle
2. Personalangelegenheiten
3. Anpachtung von Gemeindeland
4. Jährlicher Zuschuß an die Freiwillige Feuerwehr
5. Verschiedenes.
5431 Girod, 17.2.1976 gez. Leber, Ortsbürgermeister
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frl. Rosa Gerlach, geb. am 20.2.1889, Girod
Herrn Peter Henkes, geb. am 21.2.1901, Girod
Frau Marg. Speier, geb. am 21.2.1906 Ortsteil Kleinholbach
Herrn Josef Beck, geb. am 25.2.1900
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor
allem aber Gesundheit. T u ... • ..
gez. Leber, Ortsburgermeister
Einweihung der neuen Orgel
Am Sonntag, dem 22. Febr. 1976, wird in Verbindung mit einem Festgottesdienst die neue Orgel in der Kirche St. Peter und Paul in Kleinholbach feierlich geweiht. Am gleichen Tag gibt um 16.00 Uhr Herr Professor Heinz Anton Höhnen aus Koblenz ein Orgelkonzert.
GR0SSH0LBACH
Brennholzverkauf
Es wird noch einmal auf die Holzversteigerung in Abt. 19 des Gemeindewaldes am Samstag, dem 21.2.1976, hingewiesen. Treffpunkt: 10.00 Uhr in der Wolfertsheck (beim früheren
Autobahnlager).
gez, Metternich, Ortsbürgermeister

