Einzelbild herunterladen

Montabaur -4-

Flur 51, Flurstück 410/17 bis an die überbau bare Fläche herangeschoben werden. Die vorgesehenen Parkplätze sollen mit Garagen bebaut werden.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt),während den Dienst­stunden eingesehen werden können.

gez. Mangels, Bürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesBornwiese II" der Stadt Montabaur Stadtteil Eigendorf für das Grundstück Flur 13, Flurstück 19/2 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntma­chung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 29.1.1976 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesBornwiese II gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß für das Grundstück 19/2 eine überbaubare Fläche ausgewie­sen wird und mit einem Wohnhaus bebaut werden kann.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,

543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), während den Dienst­stunden eingesehen werden können.

gez. Mangels, Bürgermeister.

Stadtverwaltung Montabaur

-Umlegungsausschuß- Geschäftsstelle: Katasteramt

Montabaur

Amtl. Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Um­legungHirtengarten in der Gemarkung Horressen.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietHirtengarten durch Beschluß vom 18. Dezember 1975 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom

23. Februar 1976 bis einschließlich 22. März 1976 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Kata­steramt Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden öffentlich aus.

Ebenfalls kann dort das Umlegungsverzeichnis von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, in der vorgenannten Zeit eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betref­fender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsmittel­belehrung zugesandt.

Montabaur, den 9. Februar 1976

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.

Bericht aus der Sitzung des Stadtrates vom 29. Januar 1976

Diese erste Sitzung in 1976 fand unter der Leitung des I. Beige­ordneten der Stadt, Herrn Jürgen Vogel, statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Stadtrat in einer Gedenkminute seines verstorbenen Ratsmitgliedes,Herrn Emil Witte. Beigeordneter Vogel wies darauf hin, daß Herr Witte in vorbildlicher Art und Weise und uneigennützig seine Arbeit zugunsten der Bürgerschaft verricntet hat.

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Nachfolger für das verstorbene Ratsmitglied Emil Witte ist Herr Willi Daubach, wohnhaft in Montabaur-Eschelbach, Lilienstraße. Herr Vogel verpflichtete Herrn Daubach namens der Stadt Montabaur durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Nachfolger des verstorbenen Herrn Witte in seinem Amt als Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion ist Herr Gerhard Stühn, Montabaur, F.ichendorffstr. 4 .

Neuwahl von Ausschußmitgliedern

Das verstorbene Ratsmitglied,Herr Witte, war gleichzeitig Mitglied in verschiedenen Ausschüssen des Stadtrates. Der Stadtrat wählte daher folgende Ausschußmitglieder (SPD-Fraktion):

IN DEN HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS

als Mitglied Herrn Gerhard Stühn, 543 Montabaur, Eichen-

dorffstr. 4.

Als Stellvertreter: Frau Maria Schneider, 543 Montabaur, Warthestr. 2.

IN DEN RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS als Mitglied Herrn Tilo Plüschke, 543 Montabaur, Elbestr. 6.

Als Stellvertreter: Herrn Willi Daubach, 543 Montabaur -Eschelbach , Lilienstraße.

IN DEN UMLEGUNGSAUSSCHUSS als Mitglied Herrn Gustav! Hannappel, 543 Montabaur-Horressen, Westerwaldstraße.

Als Stellvertreter: Herrn Erich Zedel, 543 Montabaur, PeterstoJ str. 6.

Verlängerung der Polizeistunde

Der Stadtrat war bei einer Stimmenthaltung mit einer Verlänge l rang der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für den Barbetrieb KOKETT einverstanden. Diese Genehmigung ist auf ein hal­bes Jahr befristet und kann bei festgestellten Verstößen jeder­zeit widerrufen werden.

Änderungsplan zum BebauungsplanAn dem Lindchen" im Stadtteil Horressen

Die Bedenken und Anregungen des staatl. Gewerbeaufsichts­amtes Koblenz wurden einstimmig zurückgewiesen. Im Anschlii daran wurde diese Änderung des BebauungsplanesAn dem Lii chen einstimmig als Satzung beschlossen.

Änderung des BebauungsplanesBornwiese II" im Stadtteil Eigendorr

Im BebauungsplanBornwiese II ausgewiesene Flurstück wur-| den im Rahmen des Umlegungsverfahren neu parzelliert.

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan war es nur möglich, auf einem der beiden Grundstücke ein Wohnhaus zu errichten. | Um zu erreichen, daß auf dem zweiten Grundstück ebenfalls ein Wohnhaus errichtet werden kann, wurde der Bebauungs­plan einstimmig entsprechend geändert.

Anschließend wurde die Erweiterung des Bebauungsplanes Bornwiese II einstimmig als Satzung beschlossen.

Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe" (Vorbehaltsflächl

Der Stadtrat beschloß einstimmig, die auf einem Flurstück auf' der Vorbehaltsfläche ausgewiesene überbaubare Fläche aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herauszunehmen. Es soll hiermit erreicht werden,daß dieses Grundstück von jeglicher Bebauung freigehalten wird.

Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde der Bebau­ungsplan entsprechend geändert und gleichzeitig die Offenlage beschlossen.

Montaba Gleichze Die Bera bauungs] Anregun werden s

UmlegungsverfahrenBornwiese II" im Stadtteil Eigendorf

Im Laufe der Vermessungsarbeiten hatte sich ergeben, daß zur | Herstellung einer exakten Straßenführang ein Teilstück einer Straßenparzelle in der Weststraße in die Umlegung einbezogen | werden mußte. Der Stadtrat war mit dieser Einbeziehung ein­stimmig einverstanden und ordnete gleichzeitig für dieses Grumi| stück die Einleitung der Umlegung an.

Haushall

I Der Stad | jahr 197' Stadt Mc I planmäß | und außi er einstii

Parkplät

, In der ai wurden ! Beginn c platze in | Weiß Mc sucher z Paul Hüt dem Wal geregelt« grenzte

Eine evt folgende

1 .

Änderung des BebauungsplanesAlberthöhe"

Nachdem feststeht, daß die in dem GebietGroße Alberthöhe 11 geplante Kirche mit Pfarrhaus nicht gebaut wird, soll die Fläche| für Wohnbebauung genutzt werden. Außerdem soll an Stelle des bisher vorgesehenen 6-geschossigen Wohnhauses die Reihen-| hausbauweise vorgesehen werden.

Aufstellung eines BebauungsplanesBurgstraße" in der Stadt Montabaur

Die Burgstraße entspricht nicht mehr den heutigen Verkehrsbe l dürfnissen. Aus Sicherheitsgründen ist es vor allem erforderlich [ für die Fußgänger einen Gehweg anzulegen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bietet die hierfür notwendige Rechts­grundlage.

Der Stadtrat stimmte einstimmig bei einer Stimmenthaltung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Burgstraße sowie dem voigelegten Bebauungsplanentwurf zu.

Die E Fichl einge

2. Zur J geruf Wald

3. An d befes sen.: norm

4 bei e' Schä barg

5. Eine platz schlii

6. Säml Kost Moni

Der SP I namens Die Pari eher dei Man bi Laufe d bestand dem he Unterst

Da sich Parkplä werden Tennisc dem Ar der Aul

Partner

Herr V< grüße a: Ein Koi Tode v<

Abriß t

Katsmi Abriß c