Montabaur -4-
Flur 51, Flurstück 410/17 bis an die überbau bare Fläche herangeschoben werden. Die vorgesehenen Parkplätze sollen mit Garagen bebaut werden.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt),während den Dienststunden eingesehen werden können.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese II" der Stadt Montabaur • Stadtteil Eigendorf für das Grundstück Flur 13, Flurstück 19/2 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 29.1.1976 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese II“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß für das Grundstück 19/2 eine überbaubare Fläche ausgewiesen wird und mit einem Wohnhaus bebaut werden kann.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), während den Dienststunden eingesehen werden können.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Stadtverwaltung Montabaur
-Umlegungsausschuß- Geschäftsstelle: Katasteramt
Montabaur
Amtl. Bekanntmachung •
über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Umlegung „Hirtengarten“ in der Gemarkung Horressen.
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Hirtengarten“ durch Beschluß vom 18. Dezember 1975 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom
23. Februar 1976 bis einschließlich 22. März 1976 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Katasteramt Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden öffentlich aus.
Ebenfalls kann dort das Umlegungsverzeichnis von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, in der vorgenannten Zeit eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsmittelbelehrung zugesandt.
Montabaur, den 9. Februar 1976
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.
Bericht aus der Sitzung des Stadtrates vom 29. Januar 1976
Diese erste Sitzung in 1976 fand unter der Leitung des I. Beigeordneten der Stadt, Herrn Jürgen Vogel, statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Stadtrat in einer Gedenkminute seines verstorbenen Ratsmitgliedes,Herrn Emil Witte. Beigeordneter Vogel wies darauf hin, daß Herr Witte in vorbildlicher Art und Weise und uneigennützig seine Arbeit zugunsten der Bürgerschaft verricntet hat.
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Nachfolger für das verstorbene Ratsmitglied Emil Witte ist Herr Willi Daubach, wohnhaft in Montabaur-Eschelbach, Lilienstraße. Herr Vogel verpflichtete Herrn Daubach namens der Stadt Montabaur durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Nachfolger des verstorbenen Herrn Witte in seinem Amt als Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion ist Herr Gerhard Stühn, Montabaur, F.ichendorffstr. 4 .
Neuwahl von Ausschußmitgliedern
Das verstorbene Ratsmitglied,Herr Witte, war gleichzeitig Mitglied in verschiedenen Ausschüssen des Stadtrates. Der Stadtrat wählte daher folgende Ausschußmitglieder (SPD-Fraktion):
IN DEN HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS
als Mitglied Herrn Gerhard Stühn, 543 Montabaur, Eichen-
dorffstr. 4.
Als Stellvertreter: Frau Maria Schneider, 543 Montabaur, Warthestr. 2.
IN DEN RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS als Mitglied Herrn Tilo Plüschke, 543 Montabaur, Elbestr. 6.
Als Stellvertreter: Herrn Willi Daubach, 543 Montabaur -Eschelbach , Lilienstraße.
IN DEN UMLEGUNGSAUSSCHUSS als Mitglied Herrn Gustav! Hannappel, 543 Montabaur-Horressen, Westerwaldstraße.
Als Stellvertreter: Herrn Erich Zedel, 543 Montabaur, PeterstoJ str. 6.
Verlängerung der Polizeistunde
Der Stadtrat war bei einer Stimmenthaltung mit einer Verlänge l rang der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für den Barbetrieb „KOKETT“ einverstanden. Diese Genehmigung ist auf ein halbes Jahr befristet und kann bei festgestellten Verstößen jederzeit widerrufen werden.
Änderungsplan zum Bebauungsplan „An dem Lindchen" im Stadtteil Horressen
Die Bedenken und Anregungen des staatl. Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz wurden einstimmig zurückgewiesen. Im Anschlii daran wurde diese Änderung des Bebauungsplanes „An dem Lii chen“ einstimmig als Satzung beschlossen.
Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese II" im Stadtteil Eigendorr
Im Bebauungsplan „Bornwiese II“ ausgewiesene Flurstück wur-| den im Rahmen des Umlegungsverfahren neu parzelliert.
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan war es nur möglich, auf einem der beiden Grundstücke ein Wohnhaus zu errichten. | Um zu erreichen, daß auf dem zweiten Grundstück ebenfalls ein Wohnhaus errichtet werden kann, wurde der Bebauungsplan einstimmig entsprechend geändert.
Anschließend wurde die Erweiterung des Bebauungsplanes „Bornwiese II“ einstimmig als Satzung beschlossen.
Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe" (Vorbehaltsflächl
Der Stadtrat beschloß einstimmig, die auf einem Flurstück auf' der Vorbehaltsfläche ausgewiesene überbaubare Fläche aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herauszunehmen. Es soll hiermit erreicht werden,daß dieses Grundstück von jeglicher Bebauung freigehalten wird.
Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde der Bebauungsplan entsprechend geändert und gleichzeitig die Offenlage beschlossen.
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Umlegungsverfahren „Bornwiese II" im Stadtteil Eigendorf
Im Laufe der Vermessungsarbeiten hatte sich ergeben, daß zur | Herstellung einer exakten Straßenführang ein Teilstück einer Straßenparzelle in der Weststraße in die Umlegung einbezogen | werden mußte. Der Stadtrat war mit dieser Einbeziehung einstimmig einverstanden und ordnete gleichzeitig für dieses Grumi| stück die Einleitung der Umlegung an.
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Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe"
Nachdem feststeht, daß die in dem Gebiet „Große Alberthöhe 11 geplante Kirche mit Pfarrhaus nicht gebaut wird, soll die Fläche| für Wohnbebauung genutzt werden. Außerdem soll an Stelle des bisher vorgesehenen 6-geschossigen Wohnhauses die Reihen-| hausbauweise vorgesehen werden.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Burgstraße" in der Stadt Montabaur
Die Burgstraße entspricht nicht mehr den heutigen Verkehrsbe l dürfnissen. Aus Sicherheitsgründen ist es vor allem erforderlich [ für die Fußgänger einen Gehweg anzulegen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bietet die hierfür notwendige Rechtsgrundlage.
Der Stadtrat stimmte einstimmig bei einer Stimmenthaltung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Burgstraße sowie dem voigelegten Bebauungsplanentwurf zu.
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