| Montabaur -7-
Erschrecken festgestellt werden, daß viele Anlieger ihrer Streulicht nicht nachgekommen sind. Dies trifft insbesondere für fast alle Anlieger von noch unbebauten Grundstücken innerhalb 14 peb ^""$ r 0rtslage und Anlie 8 er > die an Straßen ohne Bürgersteige
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*“• Interesse aller möchten wir mit Nachdruck darum bitten, aß solche Übelstände in Zukunft nicht wieder auftreten.
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Glicht nur Beschädigungen an Straßen- und Verkehrsschilder |nd strafbar, sondern auch das Verstellen und Verdrehen der- t|ben kann geahndet werden.
■Dies sollten sich diejenigen merken, die in letzter Zeit Freude i diesem groben Unfug haben.
gez. Karbach, Ortsbürgermeister.
SIMMERN:
Grundschule Simmern
pe Einschreibung der Schulneulinge des Schuljahres 1976/77 fandet am
Dienstag, 17.2.1976, in der Zeit zwischen 15.00 und 16.00 Uhr in der Grundschule Simmern statt.
J>ie Erziehungsberechtigten werden gebeten, Familienstammbuch Ind Impfpaß vorzulegen.
Ichulpflichtig sind diejenigen Kinder, die in der Zeit vom j.7.1969 bis zum 30.6.1970 geboren sind.
Jarüber hinaus können schulreife Kinder aufgenommen werden, leren Geburtsdatum zwischen dem 1.7.1970 und 30.12.1970 legt. Über die Schulreife entscheiden das Ergebnis des Jchulreifetests, die amtsärztliche Untersuchung und der Schulleiter. gez. Sabel, Schulleiter
lungsozialisten in der SPD Simmern Iwettbewerb
lallo Kinder !
Jochmals vielen Dank für Eure Teilnahme. Alle, die an unserem lalwettbewerg für eine Spielplatzgestaltung teilgenommen ha- en, laden wir recht herzlich zu der Preisverleihung am 8.Febru- r um 15.00 Uhr in den Mehrzweckraum ein.
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BUCHFINKENLAND
einschreibung an der Volksschule Horbach-Gackenbach
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)ie Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1976/77 vird am Montag, dem 16. Februar 1976, von 16 -17 Uhr in der Ichule entgegengenommen.
ichulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1976 das echste Lebensjahr vollenden.
Ulf Antrag der Eltern können auch Kinder aufgenommen werten, die in der Zeit vom 1.7.1976 bis 31.12.1976 das sechste .ebensjahr vollenden, wenn sie die erforderliche geistige und örperliche Reife besitzen, lei der Anmeldung sind Geburtsurkunde bzw. Familienstamm- >uch und Impfschein (Impfbuch) vorzulegen.
gez. Seibert, Schulleiter.
SACKENBACH:
Jrtsgericht Gackenbach
■lerr Gustav Schubert, 5431 Gackenbach, Auf dem Wasem 46, wirde aufgrund des Beschlusses des Präsidenten des Landge- ichts Koblenz vom 27.1.1976 zum
Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Gackenbach
imannt.
Geburtstage im Februar 1976
Pfau Anna Wilhelmi geb. am 8.2.1893 Frau Pauline Schmidt geb. am 15.2.1884 Herr Wilhelm Schmidt geb. am 18.2.1886.
Ke Gemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht weiterhin Ues Gute. gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.
HORBACH:
Amtl. Bekanntmachung
BERUFUNG ALS ERSATZMANN IN DEN ORTSGEMEINDERAT
Mit Schreiben vom 17.1.1976 hat Herr Helmut Kober auf sein Mandat als Ratsmitglied des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Horbach verzichtet.
Gern. § 42 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl
Herr Adolf MÜLLER,
Angestellter, Hauptstraße 38 5431 Horbach
in den Ortsgemeinderat berufen worden. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWO sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.
5431 Horbach, 29. Januar 1976
gez. Meuer, Ort
Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahlleiter.
Amtl. Bekanntmachung
BEBAUUNGSPLAN „KLEINES HÜHFELD“ DER ORTS- GEMEINDE HORBACH, hier: Offenage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat für das Gebiet „Kleines Hühfeld“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf dieses Planes mit Text und Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 16.2.76 bis 16.3.1976
jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Horbach während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 6:
Flurstücke: 10/1, 10/2 (tlw.) 11 (tlw.) 12 (tlw.) 13 (tlw)
16/1 (tlw.) 16/2 (tlw.) 16/3 (tlw.) 16/4 (tlw.)
16/5 (tlw.) 17 (tlw.) 18,19, 20/1,20/2, 21,22 23, 24, 79 (tlw.) 80, 81 (tlw.) 84, 85
Flur 7:
Flurstücke: 1, 2/1, 2/2,3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13/1, 13/2,
(tlw.) 14/1, 17, 18/1, 18/2, 19,45,46,49,50,
51, 67, 68/47, 70/8, 71/8.
gez. Meuer, Ortsbürgermeister.
Geburtstage im Februar 1976
Nachfolgend aufgeführten Einwohnern gratulieren wir namens der Bürgerschaft von Horbach zum Geburtstag und wünschen für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück.
Girmann, Maria-Theresia geb. am 9.2.1899, Horbach, Hauptstr.16 Wilhelmi, Josefine, geb. am 18.2.94, Horbach, Hauptstr. 23, May, Rolf, geb. am 7.2.03, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus Schäfer, Peter, geb. am 11.2.99, Horbach, Ign.-Lötschert-Haus
Gemeinderat Helmut Kober zurückgetreten
Herr Helmut Kober ist mit Wirkung vom 24.1.1976 als Mitglied des Ortsgemeinderates zurückgetreten, weil es ihm auf Grund der Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme nicht möglich ist, an den Ratssitzungen teilzunehmen. Herr Kober war seit dem 1. April 1973 im Ratskollegium. Für seine Mitarbeit und seinen Einsatz als ehrenamtlicher Ratsherr danken wir ihm.
Herr Kober wird in einer der nächsten Ratssitzungen verabschiedet werden.
Räum- und Streupflicht der Anlieger öffentlicher Wege
Es wird mitgeteilt, daß die Anlieger öffentlicher Wege (Gemeinde- und Kreis- und Landesstraßen innerhalb der Ortslage Horbach) für die Räumung der Straßen und Gehwege von Schnee und Eis verantwortlich sind.
Zu diesem Zweck hat die Ortsgemeinde Streugut an verschiedenen Stellen des Ortes lagern lassen. Es wird jedoch

