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Montabaur -7-

KADENBACH:

Amtl. Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Kadenbach hat am 13.Janu- ar 1976 für das UmlegungsgebietAm Krämer 1 - IV, Gemarkung Kadenbach, die Unanfechtbarkeit der folgenden Ordnungsnum­mern und Flurstücke beschlossen.

Ordn.Nr. 1 mit den Einlagegrundstücken 1 20/2, der Flur 13, u.Ordn. 124/2,130/2,132/2,133/2,138/1, 139/1,140/1,

1 a 141/1, 143/5,144/5,144/3 der Flur 16 mit den Ab­

findungsgrundstücken 177, 181, 185, 187, 203,

217, 219, 220 und 226 der Flur 16, sowie die Ab­findungsgrundstücke 186,193,196,197,198, 207,

218, 221 und 225 der Flur 16,

Ordn.Nr. 2 mit dem Einlagegrundstück 84/1 (Geldentschädi­

gung)

Ordn.Nr. 3 mit dem Einlagegrundstück 79 und dem Zutei­lungsgrundstück 215,

Ordn.Nr. 4 mit dem Einlagegrundstück 105 und dem Zutei­lungsgrundstück 222,

Ordn.Nr. 6 mit dem Einlagegrundstück 78 und den Zutei­lungsgrundstücken 190, 191 und 216.

Ordn.Nr. 7 mit dem Einlagegrundstück 106 (Geldabfindung) Ordn.Nr. 9 mit dem Einlagegrundstück 48 und den Zutei­lungsgrundstücken 194 und 195,

Ordn.Nr. 10 mit dem Einlagegrundstück 96 und den Zutei­lungsgrundstücken 182 und 183,

Ordn.Nr. 11 mit dem Einlagegrundstück 44 und dem Zuteilungs­grundstück 201,

Ordn.Nr. 12 mit dem Einlagegrundstück 95/1 und dem Zutei­lungsgrundstück 192,

Ordn.Nr. 13 mit dem Einlagegrundstück 83 und dem Zuteilungs­grundstück 189,

Ordn.Nr. 15 mit dem Einlagegrundstück 82 und dem Zuteilungs­grundstück 184,

Ordn.Nr. 16 mit dem Einlagegrundstück 93/3 (Geldentschädi­gung),

Ordn.Nr. 17 mit dem Einlagegrundstück 45 und den Zuteilungs­grundstücken 199 und 200,

Ordn.Nr. 18 mit dem Einlagegrundstück 107 und dem Zutei­lungsgrundstück 188,

Ordn.Nr. 19 mit dem Einlagegrundstück 77 (Geldabfindung) Ordn.Nr. 20 . mit dem Einlagegrundstück 42 und den Zutei­lungsgrundstücken 208 und 214.

Ord.Nr. 21 mit dem Einlagegrundstück 101/3 und dem Zutei­lungsgrundstück 176,

Ordn.Nr. 21b mit dem Einlagegrundstück 101/2 und den Zutei­lungsgrundstücken 178, 179 und 180,

Ordn.Nr. 22 mit dem Einlagegrundstück 43 und den Zuteilungs­grundstücken 204,205 und 206.

Gemäß § 71 des Bundesbaugesetzes wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 24. Januar 1976 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand für die o.a. Ordnungsnummem und Grundstücke ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir damit in einem noch festzule­genden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftrag­ten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters [wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unan­fechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflich- | tige bis einschließlich 30. Jan. 1976 auf das Konto der Verbands­

gemeinde Montabaur Nr. 803 000 212 bei der Nass. Sparkasse in Montabaur den fälligen Betrag einzahlt oder mit der Gemein­de Kadenbach Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat. Kadenbach, den 19.Januar 1976

Gemeindeverwaltung -Umlegungsausschuß- Siegel gez. Rohrbacher,

Vorsitzender des Umlegungsausschusses.

NEUHÄUSEL:

Verloren - Gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Schlüsselbund (Auto- und Hausschlüssel) als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann die Fundsache bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Gemeindeverwaltung abholen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

MGV Constantia 1873 Neuhäusel Jahreshauptversammlung

Am Sonntag, dem 25. Januar 1976, 16.00 Uhr, findet im Ver­einslokal Kaltenhäuser die Jahreshauptversammlung statt.

U.a. werden die Themen: Neuwahl des Vorstandes, Besuch von Veranstaltungen, gemeinsames Konzert mit dem Kirchen­chor, 2 - 3 Tage Jahresausflug , - behandelt.

Wir laden zu dieser Versammlung alle aktiven und inaktiven Mitglieder, aber auch alle interessierten Zuhörer herzlich ein. Eine ganz besonders herzliche Einladung ergeht an diejenigen, die sich aktiv dem Chor anschließen wollen, ob jung oder Mittelalter. Der Chor braucht Nachwuchs!

Anmeldungen nehmen wir gerne jederzeit entgegen, informie­ren Sie sich über unsere Arbeit in der Jahreshauptversamm­lung.

Zum 100. Geburtstag von Konrad Adenauer

zeigt der CDU-Ortsverband am Montag, 26. Jan. 1976 um 20 Uhr einen Film über das Leben und Wirken von Konrad Adenauer. Alle Mitglieder und Interessierte sind für 20 Uhr in die GaststätteFries eingeladen.

gez. Erich Best, CDU-Ortsvorsitzender.

SIMMERN:

Geburtstage im Januar 1976

3.1.1889 Frau Elisabeth Wagner, Kleringstr. 13, 87 Jahre, 8.1.1901 Frau Maria Weisbrod, Schloßstr. 11, 75 Jahre Die Gemeindeverwaltung -gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, insbesondere Gesundheit.

gez. Schneider, Ortsbürgermeister.

Freiwillige Feuerwehr

Am Samstag, dem 24.1.1976, 20 Uhr, findet im Gasthaus Hilpisch, die diesjährige Jahreshauptversammlung statt.

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind recht herzlich einge­laden.

Sperrmüllabfuhr

Termin: Freitag, den 23.1.1976.

Theatergruppe Simmern

Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 24.1.1976, 20 Uhr, im Hotel Waldhof.

Neuwahlen stehen auf der Tagesordnung. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Jungsozialisten in der SPD Malwettbewerb

Hallo Kinder !

Wir freuen uns sehr, daß Ihr so zahlreich an unserem Malwett­bewerb mitgemacht habt.

Wie Ihr wißt, ist am Freitag, dem 23. Januar 1976, der letzte Abgabetermin für Eure Zeichnungen. Wie und wann Ihr Eure Preise erhaltet, erfahrt Ihr im nächsten Amtsblatt.

Also nicht vergessen: Abgabe bis 23.1.1976 bei Hilde Heck­mann und Theo Schneider. Viel Spaß!