Montabaur -7-
KADENBACH:
Amtl. Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Kadenbach hat am 13.Janu- ar 1976 für das Umlegungsgebiet „Am Krämer 1 - IV“, Gemarkung Kadenbach, die Unanfechtbarkeit der folgenden Ordnungsnummern und Flurstücke beschlossen.
Ordn.Nr. 1 mit den Einlagegrundstücken 1 20/2, der Flur 13, u.Ordn. 124/2,130/2,132/2,133/2,138/1, 139/1,140/1,
1 a 141/1, 143/5,144/5,144/3 der Flur 16 mit den Ab
findungsgrundstücken 177, 181, 185, 187, 203,
217, 219, 220 und 226 der Flur 16, sowie die Abfindungsgrundstücke 186,193,196,197,198, 207,
218, 221 und 225 der Flur 16,
Ordn.Nr. 2 mit dem Einlagegrundstück 84/1 (Geldentschädi
gung)
Ordn.Nr. 3 mit dem Einlagegrundstück 79 und dem Zuteilungsgrundstück 215,
Ordn.Nr. 4 mit dem Einlagegrundstück 105 und dem Zuteilungsgrundstück 222,
Ordn.Nr. 6 mit dem Einlagegrundstück 78 und den Zuteilungsgrundstücken 190, 191 und 216.
Ordn.Nr. 7 mit dem Einlagegrundstück 106 (Geldabfindung) Ordn.Nr. 9 mit dem Einlagegrundstück 48 und den Zuteilungsgrundstücken 194 und 195,
Ordn.Nr. 10 mit dem Einlagegrundstück 96 und den Zuteilungsgrundstücken 182 und 183,
Ordn.Nr. 11 mit dem Einlagegrundstück 44 und dem Zuteilungsgrundstück 201,
Ordn.Nr. 12 mit dem Einlagegrundstück 95/1 und dem Zuteilungsgrundstück 192,
Ordn.Nr. 13 mit dem Einlagegrundstück 83 und dem Zuteilungsgrundstück 189,
Ordn.Nr. 15 mit dem Einlagegrundstück 82 und dem Zuteilungsgrundstück 184,
Ordn.Nr. 16 mit dem Einlagegrundstück 93/3 (Geldentschädigung),
Ordn.Nr. 17 mit dem Einlagegrundstück 45 und den Zuteilungsgrundstücken 199 und 200,
Ordn.Nr. 18 mit dem Einlagegrundstück 107 und dem Zuteilungsgrundstück 188,
Ordn.Nr. 19 mit dem Einlagegrundstück 77 (Geldabfindung) Ordn.Nr. 20 . mit dem Einlagegrundstück 42 und den Zuteilungsgrundstücken 208 und 214.
Ord.Nr. 21 mit dem Einlagegrundstück 101/3 und dem Zuteilungsgrundstück 176,
Ordn.Nr. 21b mit dem Einlagegrundstück 101/2 und den Zuteilungsgrundstücken 178, 179 und 180,
Ordn.Nr. 22 mit dem Einlagegrundstück 43 und den Zuteilungsgrundstücken 204,205 und 206.
Gemäß § 71 des Bundesbaugesetzes wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 24. Januar 1976 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand für die o.a. Ordnungsnummem und Grundstücke ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters [wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflich- | tige bis einschließlich 30. Jan. 1976 auf das Konto der Verbands
gemeinde Montabaur Nr. 803 000 212 bei der Nass. Sparkasse in Montabaur den fälligen Betrag einzahlt oder mit der Gemeinde Kadenbach Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat. Kadenbach, den 19.Januar 1976
Gemeindeverwaltung -Umlegungsausschuß- Siegel gez. Rohrbacher,
Vorsitzender des Umlegungsausschusses.
NEUHÄUSEL:
Verloren - Gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung ist ein Schlüsselbund (Auto- und Hausschlüssel) als Fundsache abgegeben worden. Der Verlierer kann die Fundsache bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Gemeindeverwaltung abholen.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.
MGV Constantia 1873 Neuhäusel Jahreshauptversammlung
Am Sonntag, dem 25. Januar 1976, 16.00 Uhr, findet im Vereinslokal Kaltenhäuser die Jahreshauptversammlung statt.
U.a. werden die Themen: Neuwahl des Vorstandes, Besuch von Veranstaltungen, gemeinsames Konzert mit dem Kirchenchor, 2 - 3 Tage Jahresausflug , - behandelt.
Wir laden zu dieser Versammlung alle aktiven und inaktiven Mitglieder, aber auch alle interessierten Zuhörer herzlich ein. Eine ganz besonders herzliche Einladung ergeht an diejenigen, die sich aktiv dem Chor anschließen wollen, ob jung oder Mittelalter. Der Chor braucht Nachwuchs!
Anmeldungen nehmen wir gerne jederzeit entgegen, informieren Sie sich über unsere Arbeit in der Jahreshauptversammlung.
Zum 100. Geburtstag von Konrad Adenauer
zeigt der CDU-Ortsverband am Montag, 26. Jan. 1976 um 20 Uhr einen Film über das Leben und Wirken von Konrad Adenauer. Alle Mitglieder und Interessierte sind für 20 Uhr in die Gaststätte „Fries“ eingeladen.
gez. Erich Best, CDU-Ortsvorsitzender.
SIMMERN:
Geburtstage im Januar 1976
3.1.1889 Frau Elisabeth Wagner, Kleringstr. 13, 87 Jahre, 8.1.1901 Frau Maria Weisbrod, Schloßstr. 11, 75 Jahre Die Gemeindeverwaltung -gratuliert recht herzlich und wünscht alles Gute, insbesondere Gesundheit.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
Freiwillige Feuerwehr
Am Samstag, dem 24.1.1976, 20 Uhr, findet im Gasthaus Hilpisch, die diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind recht herzlich eingeladen.
Sperrmüllabfuhr
Termin: Freitag, den 23.1.1976.
Theatergruppe Simmern
Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 24.1.1976, 20 Uhr, im Hotel Waldhof.
Neuwahlen stehen auf der Tagesordnung. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Jungsozialisten in der SPD Malwettbewerb
Hallo Kinder !
Wir freuen uns sehr, daß Ihr so zahlreich an unserem Malwettbewerb mitgemacht habt.
Wie Ihr wißt, ist am Freitag, dem 23. Januar 1976, der letzte Abgabetermin für Eure Zeichnungen. Wie und wann Ihr Eure Preise erhaltet, erfahrt Ihr im nächsten Amtsblatt.
Also nicht vergessen: Abgabe bis 23.1.1976 bei Hilde Heckmann und Theo Schneider. Viel Spaß!

