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Montabaur -9-

2. Roter Knopf für die Dauer des Sirenenganges eindrücken.

3. Abwarten bis Personal der Feuerwehr eintrifft.

Freiw. Feuerwehr und Sportverein 1928 Oberelbert

Am Samstag, dem 17.1.76 findet um 20 Uhr im Vereinslokal Borchardt Oberelbert ein großer Maskenball statt.

Es spielt die KapelleRet Cats

Es laden recht herzlich ein: Freiw. Feuerwehr und Sportverein

WELSCHNEUDORF:

Verlegung der Dienststunde

Wegen Verhinderung des Ortsbürgermeisters wird die Dienst­stunde von Donnerstag, dem 15.1. auf Freitag, den 16.1.1976 in die Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr verlegt.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

Wir gratulieren

zur Vollendung des 78. Lebensjahres Herrn Hubert Labonte am 29.12.1975,

zur Vollendung des 72. Lebensjahres Frau Käthe Sauer am 29.12.1975 nachträglich recht herzlich.

Reinigungs- und Streupflicht in der Gemeinde Welschneudorf

Wir weisen noch einmal mit Nachdruck auf die den Grund­stückseigentümern und Nutzungsberechtigten obliegende Reini- gungsp flicht hin.

Danach ist Straßenverkehrssicherungspflichtig nicht die Ge­meinde, sondern der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte des Grundstücks.

Bau von Viehschutzhütten

Nachdem nun die vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbe­reinigungssache Welschneudorf Rechtskraft erlangt hat, werden sicherlich auf den Weidenflächen neue Schutzhütten errichtet. Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sind Schutzhütten die 10 cbm umbauten Raum überschreiten genehmigungspflichtig. Ich bitte daher alle Interessenten sich vor der Planung bzw. Ausführung einer solchen Schutzhütte mit dem Kreisbauamt in Montabaur in Verbindung zu setzen.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

Möhnenverein Welschneudorf

Am Mittwoch, dem 21. Januar 76 um 20 Uhr findet in der Gast­stätte Zum Hannes eine Möhnenversammlung statt. Wegen Pro­grammgestaltung für die Fassenachtstage wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

6ELBACHHÖHEN

HOLLER:

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Holler e.V.

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung wurde beschlossen, daß wir am 1. und 2. Mai unseren Ausflug nach Amsterdam durchführen. Leider haben wir keine Fahrt mehr dorthin organi­sieren können. Wir konnten aber noch eine Fahrt von 2 1/2 Tagen am 1. und 2. Mai nach Paris in die Wege leiten. Der Unko­stenbeitrag beträgt inklusive Fahrt, Übernachtung, Frühstück und zwei Stadtrundfahrten 75,00 DM.

Wir bitten alle, die an diesem Ausflug teilnehmen wollen, sich bis zum 9, Februar 1976 bei Herrn Alfred Kleudgen in Holler zu melden. Die Zahlung muß bei Anmeldung geleistet werden.

Wir bitten für den kurzfristigen Termin um Verständnis, da das Reiseunternehmen noch alles organisieren muß.

Wir gratulieren

Frau Katharina Becker, Südstr. 11, wird am 16.1.1976, 74 Jahre alt, Frau Lisa Keller, Lindenstr. 14, wird am 17.1.76, 73 Jahre alt,

Frau Klara Weyand, Waldstr. 2, wird am 22.1.76, 71 Jahre alt.

Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.

UNTERSHAUSEN:

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Unters- hausen , Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.19o9 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl.

1 1974 S. 1) sowie der §§ 9 ff. der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.197o (BGBl. I S. 289) in Verbin­dung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl.d.Mdl vom 31.7,197o 520-11-1-0 Min.Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet:

§ 1

Die Gemeinde Untershausen einschl. ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeord­neten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr besei­tigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkraft­treten dieser Anordnung.

§2

1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuver­lässig gehorchen.

2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.

3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Her­den wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.

4. Jagdhunde der Jagdausübungs-u. Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann, dies gilt je­doch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.

§3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten sowie die Jagdausübungs- u. Jagdschutzberechtigten werden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anord­nung in § 2 getroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.

§4

An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Ausgängen von Untershausen sowie an Waldwegen und Wald- parkplätzen sind Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift

Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk gut sichtbar anzubringen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1.3.197o mit der Verhängung einer Geldbuße bis zu DM 30.000,- geahndet.

§6

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, 6. Jan. 1976

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur