Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
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an
Jahrgang 4
Freitag, den 16. Januar 1976
Nummer: 3
Stellenaussch reibu ng
Für das Altenheim des Hospitalfonds Montabaur (100 Personen) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt :
1 Köchin oder 1 Koch
Die Eingruppierung erfolgt nach den Arbeitsvertrags- Richtlinien.
Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Anschluß an die Zusatzversorgungskasse, Beihilfen) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährt.
Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 30. Januar 1976 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - Postfach 140
5430 Montabaur
Das Personalamt erteilt auf persönliche und telefonische Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.
Amtl. Bekanntm achungen
Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat
Herr Gerhard Stühn hat auf sein Mandat im Verbandsgemeinderat verzichtet.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD ist als Ersatzmann gern. § 42 Abs. 2 KWG
Herr
Wilhelm KNAUSS Vermessungstechniker Wölfchesbitzstraße 27 5430 MONTABAUR
in den Verbandsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht. 543 Montabaur, 13.1.1976 Mangels,Bürgermeister als Verbands- ,gemeindewahlleiter.
Amtliche Bekanntmachung des Westerwaldkreises in Montabaur
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Die nachstehend aufgeführten Anordnungen über Maßnahmen zum Schutze gegen die Tollwut werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben :
14. Febr. 1975 Anordnung im Bereich der Gemeinde Eitelborn - Neuhäusel
26. Sept. 1975 Anordnung im Bereich der Gemeinde Neuhäusel -Eitelborn-Denzerheide.
Montabaur, den 9. Jan. 1976
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Anläßlich der diesjährigen Fastnachtskampagne wird die Sperrzeit an den tollen Tagen wie folgt festgesetzt:
Samstag, den 28.2.1976 03.00 Uhr
Sonntag, den 29.2.1976 03.00 Uhr
Montag, den 01.3.1976 03.00 Uhr
Dienstag, den 02.3.1976 01.00 Uhr.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß alle öffentlichen Tanzveranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 der Landespolizeiverordnung über Tanzveranstaltungen vom 4. März 1963 anzeigepflichtig sind.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Berichtigung: I
Die am Freitag, dem 9. Januar 1976 im Amtsblatt Nr. 1 /2 veröffentlichte Viehseuchenpolizeiliche Anordnung für die Ortsgemeinde 5431 Daubach der Kreisverwaltung 543o Montabaur, wird als unterzeichnende Behörde wie folgt berichtigt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Im Auftrag: gez. Unterschrift.
Die Verwaltung informiert
Die einzelnen Ämter und Dienststellen der Verbandsgemeindeverwaltung sind in vier verschiedenen Gebäuden untergebracht und zwar :
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Erdgeschoß: Einwohnermeldeamt
Verbandsgemeindekasse
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus. Großer Mark! und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese). Monteg. Mittwoch bis Freitag S.00 -12.00 Uhr. Dienstag 0.00 -12.00 Uhr. 16.00 -16.30 Uhr. Bauamt IGelbachsttaBe) Dienstag 0.00 -12.00 Uhr. 16.00 16.30 Uhr. Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 6.00 -12.00 Uhr.
FERNSPRECHANSCHIÜSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 0 28 02 / 20 41, (nach DienstschtuB über Anrufbeantworter unter Nr. 0 26 02 / 20 41), Bürgermeister Mangels 0 26 02 / 20 44, Verbandsbeigeordneter Reusch 0 26 02 / 20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 0 26 02 / 20 46.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 50 00 17, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212, Volksbank Montabaur Nr. 106, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00 603.

