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, dieNeuänderung der Straßenverkehrsordnung statt.

" Referent: Erich Kohlhaas, Fachlehrer für Verkehrsbildung an der Landespolizeischule Koblenz.

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Kirmesgesellschaft

Am 28.1.1976 trifft sich die Kirmesgesellscha r tHelljerer Galljenäl in der Gaststätte Neuroth in Heiligenroth um 19.30 Uhr.

AUGST

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverb.Unterwesterwald e.V.

Ortsgruppe Augst

Achtung - Altglassammlung !

Es ist soweit !

Am 10.1.1976 werden die Helferinnen und Helfer der DRK- GruppeAugst die bereits angekündigte Altglassammlung durchführen.

Gesammtelt werden Flaschen, Einweckgläser und sonstiges Glas ob weiß oder bunt. Bitte kein Porzellan oder Steingut abgeben.

Auch bitten wir alle Haushaltungen vorhandene Metallteile zu entfernen, da sonst keine Abnahme möglich ist.

Beginn der Sammlung am 10.1. ab 8.30 Uhr.

Gesammelt wird in den Orten : Eitelborn-Neuhäusel-Kadenbach und Simmern.

EITELBORN:

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Die nächste Übung findet am Freitag, dem 9.1 .1976,19.30 Uhr statt.

Kirchenchor Cacilia Eitelborn Einladung

zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, dem 11. Januar 1976,15.30 Uhr ins VereinslokalWesterwälder Hof Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Jahresbericht

3. Kassenbericht

4. Entlastung des Vorstandes

5. Neuwahlen des Vorstandes

6. Verschiedenes.

Wir hoffen alle Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung begrüßen zu können.

Männergesangverein Mozart Eitelborn

Das diesjährige Stiftungsfest wird am Samstag, dem 17. Januar 1976

im VereinslokalZur Krone durchgeführt. Beginn 20.00 Uhr. Hierzu werden alle Mitglieder und Freunde des Vereins recht herzlich eingeladen.

MGV Eitelborn 1866

Am kommenden Samstag, dem 10. Januar 1976, 20 Uhr, feiern wir im VereinslokalZur Sporkenburg unser diesjähri­ges Stiftungsfest.

Humor - Stimmung - Überraschungen 1

Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen, Freunde und Gönner

des Vereins sind zu dieser Feier herzlich eingeladen.

Preise für die Tombola am Stiftungsfest bitte zur Chorprobe am Donnerstag, dem 8. Januar mitbringen.

NEUHÄUSEL:

Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28.9.1974 (BGBl.) sind Eigen­tümer und Betreiber verpflichtet, ihre Ölheizungsanlagen durch eine Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters

feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen. Bezirksschornsteinfegermeister Winkler wird am 13.1.1976 mit den Messungen für 1976 in der Gemeinde Neuhäusel be­ginnen. Da die Messungen und eventuelle Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und gegebenenfalls für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.

Arbeiten am Friedhof

Im vergangenen Monat wurden die Arbeiten zur Erweiterung des Friedhofs mit der Herstellung einer neuen Umzäunung fortgeführt.

Für diese Aufgabe stellten sich erfreuücherweise die Mitglie­der des hiesigen Bauausschusses unentgeltlich zur Verfügung.

An zv/ei Samstagen errichtete der Bauausschuß, der von Herrn Stefan Gerharz tatkräftig unterstützt wurde, trotz äußerst ungünstiger Witterung auf einer Länge von über 300 Metern die Eisenpfosten für einen neuen Maschendrahtzaun.

Ich möchte an dieser Stelle den Mitgliedern des Bauausschusses und Herrn Gerharz für ihre uneigennützige Hilfe, die der Ge­meinde erhebliche Kosten erspart hat, ein herzlichesDanke­schön sagen.

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates

In der letzten Sitzung am 11.12.1975 hatte der Ortsgemeinde­rat einige bedeutsame Tagesordnungspunkte abzuhandeln. Zu Beginn der Sitzung erörterte der Rat die Übernahme eines Ko­stenanteils am Schullandheim-Aufenthalt der Augst-Schule und der Kreissonderschule.

Er stimmte einer Kostenübernahme unter der Voraussetzung zu, daß dieser Anteil nicht von der Verbandsgemeinde für alle verbandsangehörigen Gemeinden getragen wird.

Sodann stand die Gestaltung der Reihen- und Wahlgräber im Erweiterungsteil des Friedhofs zur Diskussion. Um diesem Friedhofsteil ein gefälligeres Bild zu geben, wurden in ausführ­licher Beratung Überlegungen angestellt, wie die bisher hier üb­lichen Einfassungen durch andere Grabbegrenzungen ersetzt werden können. Grundlage der Beratung bildete dabei ein Vorschlag des Bauausschusses, der zuvor verschiedene Fried­höfe besichtigt und sich über Gestaltungsmöglichkeiten, infor­miert hatte.

Der Rat war einhellig der Meinung, daß man die Empfehlung des Bauausschusses weiter verfolgen sollte.

Der Vorschlag des Bauausschusses sieht vor, anstelle der seither üblichen Grabeinfassungen einheitliche Grabbegrenzungen mittels in Beton verlegter Platten aus Natur- oder Kunststein zu wählen.

Diese Lösung hat den Vorteil, daß zwischen den einzelnen Grabstätten keine Wege mehr benötigt werden. Der Orts­bürgermeister wurde beauftragt, zunächst Materialmuster zu beschaffen und Erkundigungen einzuholen, ob und in weichem Umfange sich gegenüber den bisher verwendeten Einfassungen eine Kostenverbilligung ergibt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinde­rat mit dem Bebauungsplan ..Im Feldchen. Er beschloß diesen Bebauungsplan gemäß § 10 Bundesbaugesetz als Satzung.

Auch der Bau der Schutzhütte war wieder einmal Gegenstand der Erörterung. Der Rat nahm den Bericht über den Stand der Bauarbeiten entgegen und vertrat die Meinung, daß die zur Fertigstellung noch benötigten Materialien beschafft werden sollen. Er erteilte hierbei gleichzeitig seine Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben. An dieser Stelle sei den Mitgliedern der Freiw. Feuerwehr Neuhäusel und den vielen Helfern gedankt, die in den vergangenen Monaten die Schutz­hütte errichtet haben.

Ein weiterer Beratungspunkt war die

Planungsabsicht der Gemeinde im BereichAuf der Haid.

Der Ortsgemeinderat brachte seine Enttäuschung über den Beschluß des Verbandsgemeinderates zum Ausdruck, das Planungsvorhaben bis zur Vorlage des Entwurfs des Flächen­nutzungsplanes zurückzustellen. In dem einstimmig gefaßten Beschluß stellte der Rat fest, er erwarte, daß die der Gemeinde