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, die „Neuänderung der Straßenverkehrsordnung“ statt.
" Referent: Erich Kohlhaas, Fachlehrer für Verkehrsbildung an der Landespolizeischule Koblenz.
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Kirmesgesellschaft
Am 28.1.1976 trifft sich die Kirmesgesellscha r t „Helljerer Galljenäl“ in der Gaststätte Neuroth in Heiligenroth um 19.30 Uhr.
AUGST
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverb.Unterwesterwald e.V.
Ortsgruppe Augst
Achtung - Altglassammlung !
Es ist soweit !
Am 10.1.1976 werden die Helferinnen und Helfer der DRK- Gruppe „Augst“ die bereits angekündigte Altglassammlung durchführen.
Gesammtelt werden Flaschen, Einweckgläser und sonstiges Glas ob weiß oder bunt. Bitte kein Porzellan oder Steingut abgeben.
Auch bitten wir alle Haushaltungen vorhandene Metallteile zu entfernen, da sonst keine Abnahme möglich ist.
Beginn der Sammlung am 10.1. ab 8.30 Uhr.
Gesammelt wird in den Orten : Eitelborn-Neuhäusel-Kadenbach und Simmern.
EITELBORN:
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Die nächste Übung findet am Freitag, dem 9.1 .1976,19.30 Uhr statt.
Kirchenchor Cacilia Eitelborn Einladung
zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, dem 11. Januar 1976,15.30 Uhr ins Vereinslokal „Westerwälder Hof“ Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahlen des Vorstandes
6. Verschiedenes.
Wir hoffen alle Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung begrüßen zu können.
Männergesangverein Mozart Eitelborn
Das diesjährige Stiftungsfest wird am Samstag, dem 17. Januar 1976
im Vereinslokal „Zur Krone” durchgeführt. Beginn 20.00 Uhr. Hierzu werden alle Mitglieder und Freunde des Vereins recht herzlich eingeladen.
MGV Eitelborn 1866
Am kommenden Samstag, dem 10. Januar 1976, 20 Uhr, feiern wir im Vereinslokal „Zur Sporkenburg“ unser diesjähriges Stiftungsfest.
Humor - Stimmung - Überraschungen 1
Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen, Freunde und Gönner
des Vereins sind zu dieser Feier herzlich eingeladen.
Preise für die Tombola am Stiftungsfest bitte zur Chorprobe am Donnerstag, dem 8. Januar mitbringen.
NEUHÄUSEL:
Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28.9.1974 (BGBl.) sind Eigentümer und Betreiber verpflichtet, ihre Ölheizungsanlagen durch eine Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters
feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen. Bezirksschornsteinfegermeister Winkler wird am 13.1.1976 mit den Messungen für 1976 in der Gemeinde Neuhäusel beginnen. Da die Messungen und eventuelle Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und gegebenenfalls für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.
Arbeiten am Friedhof
Im vergangenen Monat wurden die Arbeiten zur Erweiterung des Friedhofs mit der Herstellung einer neuen Umzäunung fortgeführt.
Für diese Aufgabe stellten sich erfreuücherweise die Mitglieder des hiesigen Bauausschusses unentgeltlich zur Verfügung.
An zv/ei Samstagen errichtete der Bauausschuß, der von Herrn Stefan Gerharz tatkräftig unterstützt wurde, trotz äußerst ungünstiger Witterung auf einer Länge von über 300 Metern die Eisenpfosten für einen neuen Maschendrahtzaun.
Ich möchte an dieser Stelle den Mitgliedern des Bauausschusses und Herrn Gerharz für ihre uneigennützige Hilfe, die der Gemeinde erhebliche Kosten erspart hat, ein herzliches „Dankeschön“ sagen.
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates
In der letzten Sitzung am 11.12.1975 hatte der Ortsgemeinderat einige bedeutsame Tagesordnungspunkte abzuhandeln. Zu Beginn der Sitzung erörterte der Rat die Übernahme eines Kostenanteils am Schullandheim-Aufenthalt der Augst-Schule und der Kreissonderschule.
Er stimmte einer Kostenübernahme unter der Voraussetzung zu, daß dieser Anteil nicht von der Verbandsgemeinde für alle verbandsangehörigen Gemeinden getragen wird.
Sodann stand die Gestaltung der Reihen- und Wahlgräber im Erweiterungsteil des Friedhofs zur Diskussion. Um diesem Friedhofsteil ein gefälligeres Bild zu geben, wurden in ausführlicher Beratung Überlegungen angestellt, wie die bisher hier üblichen Einfassungen durch andere Grabbegrenzungen ersetzt werden können. Grundlage der Beratung bildete dabei ein Vorschlag des Bauausschusses, der zuvor verschiedene Friedhöfe besichtigt und sich über Gestaltungsmöglichkeiten, informiert hatte.
Der Rat war einhellig der Meinung, daß man die Empfehlung des Bauausschusses weiter verfolgen sollte.
Der Vorschlag des Bauausschusses sieht vor, anstelle der seither üblichen Grabeinfassungen einheitliche Grabbegrenzungen mittels in Beton verlegter Platten aus Natur- oder Kunststein zu wählen.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß zwischen den einzelnen Grabstätten keine Wege mehr benötigt werden. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, zunächst Materialmuster zu beschaffen und Erkundigungen einzuholen, ob und in weichem Umfange sich gegenüber den bisher verwendeten Einfassungen eine Kostenverbilligung ergibt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat mit dem Bebauungsplan ..Im Feldchen“. Er beschloß diesen Bebauungsplan gemäß § 10 Bundesbaugesetz als Satzung.
Auch der Bau der Schutzhütte war wieder einmal Gegenstand der Erörterung. Der Rat nahm den Bericht über den Stand der Bauarbeiten entgegen und vertrat die Meinung, daß die zur Fertigstellung noch benötigten Materialien beschafft werden sollen. Er erteilte hierbei gleichzeitig seine Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben. An dieser Stelle sei den Mitgliedern der Freiw. Feuerwehr Neuhäusel und den vielen Helfern gedankt, die in den vergangenen Monaten die Schutzhütte errichtet haben.
Ein weiterer Beratungspunkt war die
Planungsabsicht der Gemeinde im Bereich „Auf der Haid“.
Der Ortsgemeinderat brachte seine Enttäuschung über den Beschluß des Verbandsgemeinderates zum Ausdruck, das Planungsvorhaben bis zur Vorlage des Entwurfs des Flächennutzungsplanes zurückzustellen. In dem einstimmig gefaßten Beschluß stellte der Rat fest, er erwarte, daß die der Gemeinde

