Ausgabe 
22.6.1973
Seite
2216
 
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Montana ur -z-

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VERBANDSGEMEINDE

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Montabaur erfolgt am Dienstag, dem 26.6.1973 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

gez. Volkmann

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt im Namen der Stadt Montabaur für den Neubau eines Feuerwehrgeräte- hauses, Bauhof und Wasserwerk sowie eine Treppenanlage zwischen Sauertalstraße und Eichwiese folgende Arbeiten öffentlich aus:

b)

Treppenanlage Sauertal-Eichwiese

Los 1 Erd-Beton-Maurer

2o, DM

Los 2 Treppenbelag in Naturstein

15, DM

Feuerwehrgerätehaus, Bauhof,

Wasserwerk

Los 3 Erdarbeiten

2o, DM

Los 4 Beton-Maurer, Kanal, Isolierung

35, DM

Los 5 Betonfertigteile (Brüstungselemente)

2o, DM

Los 6 Dachdecker (Flachdach)

2o, DM

Los 7 Klempner

2o, DM

Los 8 Heizung

3o, DM

Los 9 Be- und Entwässerung

25, DM

Los lo Elektro

2o, DM

Angebote können ab sofort beim Bauamt,

Gelbachs tr.

9, während der Dienststunden, und zwar:

dienstags

von 8.00 - 12.oo Uhr und von I 6.00 - 19.oo Uhr von 14.00 - I 6.00 Uhr von 8.00 - 12.00 Uhr

mittwochs donnerstags abgeholt werden.

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszwek- kes auf eines der Konten der Verbandsgemeinde Montabaur: Kreissparkasse Montabaur Nr. 5oo ol7, Nass. Sparkasse Montabaur Nr. 8o3 000 212, Volksbank Montabaur Nr.

I 08 , Postscheck Frankfurt Nr. I 08 ooo-6o3, einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist bei Abho­lung oder Anforderung der Angebote vorzulegen.

ANGEBOTSERÖFFNUNG ist am Dienstag, dem 3.Juli 1973

lo.oo Uhr

10.10 Uhr

10.20 Uhr

10.30 Uhr lo.4o Uhr lo.öo Uhr ll.oo Uhr

11.10 Uhr

11.20 Uhr

11.30 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Bauamt, Montabaur, Gelbachstraße 9 , im Beisein etwa erschienener Bieter.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt an die vorgenannte Stelle einzureichen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Los Los Los Los Los Los Los Los 8 : Los 9: Los lo:

Eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Ausschrei­bung erfolgt nicht.

Auf eine kurze Ausführungszeit wird Wert gelegt. Mit der Abgabe des Angebotes haben die Bieter den Nach­weis über die Leistungsfähigkeit durch Vorlage entspre­chender Unterlagen zu erbringen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß nur solche Firmen für die Auftrags vergäbe in Frage kommen, die nachweis- lieh gleich geartete Arbeiten zur Zufriedenheit der Auftraggeber ausgeführt haben und über ausreichende Fachkräfte, Maschinen und Geräte verfügen.

Montabaur, den 15. Juni 1973 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur MANGELS, Verbandsbürgermeister.

AUS DEN GEMEINDEN

_STADT MONTABAUR_

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1973 . I.

Aufgrund der §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz -Teil A - Gemeindeordnung- in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Be­schluß des Stadtrates vom 4.5.1973 für das Rechnungs­jahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 436.731, DM

in der Ausgabe auf 436.731, DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 257.47o, DM

in der Ausgabe auf 257.47o, DM festgesetzt,

§ 2

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 56.5oo, - DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck verwendet werden:

Erweiterung Altersheim

STELLENPLAN

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde vom Stadtrat am 4.5.1973 beschlossen.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Wo­che lang und zwar vom 18. Juni 1973 bis 25. Juni 1973 (einschl.) während der Dienststunden montags bis donnerstags täglich von 8.00 bis 12 .00 Uhr und von I 4.00 bis I 6.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12 .00 Uhr im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 7.6.1973 Stadtverwaltung Montabaur

(Siegel) gez. Mangels, Bürgerin.