Montabaur - 2 -
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte- Sonntagsdienst
für Samstag/Sonntag, den 16. /17.6.1973
Dr. Martha SCHMIDT-MENNINGEN, 543 Montabaur,
Gerichtsstr. 7 Tel.: 322o
Ärzte - Feiertagsdienst
für Donnerstag, den 21.6.1973
Dr. BISPING, 5431 Ruppach-Goldhausen
Tel.: o26o2/356o
Zahnärzte- Sonntagsdienst
für Samstag/Sonntag, den 16. /17.6.1973 Dr. PÖLLER, Dernbach, Rheinstr. 6
Tel.: o26o2/3893
ZA. DECKER, Herschbach, Schloßstraße
Tel.: 02626/5481
Zahnärzte - Feiertagsdienst
für Donnerstag, den 21. 6.1973
Dr. STOLZ, Montabaur, Kl. Markt 17
Tel.: o26o2/3215
ZA. KÄFFERBITZ, Hillscheid, Franz-Schubert-Str. 9
Tel. : 02624/7694
Aoothekendienst
von Sonntag, 17. 6. - Samstag, 23. 6.1973: AMTS-Apotheke, 543 Montabaur, Bahnhofstraße
Tel.: o26o2/42o6
Krankenwagen
16.6. - 17. 6.1973 sowie 21. 6. (Fronleichnam) Transportstelle Montabaur Tel.: o26o2/3777
Transportstelle Selters Tel.: 02626/5583
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
_ VE RBANDSGEMEINDE _
Amtliche Bekanntmachung
Die Klagen über mangelnde Unkrautbekämpfung während der warmen Jahreszeit nehmen von Jahr zu Jahr zu. Selbst innerhalb von Wohnvierteln liegen eine große Zahl unbebauter Grundstücke, deren Eigentümer nichts gegen den überhandnehmenden Unkrautwuchs unternehmen und dadurch benachbarte Grundstücksbesitzer empfindlich stören.
Wir weisen darauf hin, daß nach § 1 der Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.196o die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten.von Grundstücken verpflichtet sind, das auf ihrem Gelände wachsende Unkraut, dessen Samen durch den Wind verbreitet wird und hierdurch im Eigentum Dritter stehende landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke gefährdet, so frühzeitig zu vernichten, daß es nirgends im abblühenden oder reifen Zustand vorgefunden wird. Unkräuter im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. alle Distelarten (Cardus, Cirsium, Sonchus)
2. alle Kreuzkrautarten (Senecio vernalis, Senecio vulgaris).
Abgerissenes oder abgemähtes Unkraut mit Samensatz ist so zu entfernen und zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann.
Für den Vollzug dieser Bestimmungen sind nach § 2 der Verordnung Uber die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.196o die Ortspolizeibehörden zuständig.
Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von
Grundstücken werden gebeten, die Bestimmungen der Landesverordnung zu beachten und un verzüglich eine wirkungsvolle Unkrautbekämpfung durchzuführen. Insbesondere in der Nähe von Industrieanlagen, wie Steinbrüchen, Tongruben und dergleichen sowie Bahnanlagen ist die Unkrautvertilgung sehr wichtig.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, daß nach § 13 des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflege in der Fassung vom 27.8.1948 (WiGBl. S. 3o8) derjenige eine strafbare Handlung begeht, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der o. a. Verordnung verstößt. Montabaur, den 4. Juni 1973
V erbandsgemeindeverwaltung - als Orts Polizeibehörde - Mangels, Verbandsbürgermeister
Ausschmückung der Stadt
an Fronleichnam
Für die Prozession an Fronleichnam sollen auch in diesem Jahr wieder die Straßen der Stadt mit Laub ausgeschmückt werden.
Das Grün wird am 2o. 6.1973, nachmittags, von städt. Arbeitern ausgefahren und auf Wunsch nach der Prozession wieder abgefahren.
Es wird darum gebeten, das Laub vor den Häusern stehen zu lassen.
Manöver der Bundeswehr
Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 18.6. bis 2o. 6.1973 ein Manöver in einem größeren Raume, in den auch der südliche Teil des Verbandsgemeindebereichs Montabaur (Gackenbach, Horbach, Oberelbert, Welschneudorf, Neuhäusel und Eitelborn) einbezogen ist, durchzuführen.
An der Übungsveranstaltung nehmen 16o Soldaten teil.
Es werden 56 Räder-, 6 Kettenfahrzeuge und 1 Hubschrauber eingesetzt.
Der Schwerpunkt des Manövers liegt außerhalb des Kreisgebietes.
Sein 25-jähriges Dienstjubiläum feierte dieser Tage der Verwaltungsangestellte Heinrich Becker bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Als Sachbearbeiter in der Finanzabteilung ist er für die Veranlagung der Gemeindeabgaben zuständig. - Fortsetzung siehe Seite 4 -

