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Montabaur - 3 -
volle Unkrautbekämpfung durchzuführen. Insbesondere in der Nähe von Industrieanlagen, wie Steinbrüchen, Tongruben und dergleichen sowie Bahnanlagen ist die Unkrautvertilgung sehr wichtig.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, daß nach § 13 des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflege in der Fassung vom 27.8.1948 (WiGBl. S. 3o8) derjenige eine strafbare Handlungbegeht, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der o.a. Verordnung verstößt.
Montabaur, den4. Juni 1973
Ver bands gemeinde verwa ltung
-als Ortspolizeibehörde -
gez. Mangels, Verbandsbürgermeister
Schutz des Gemeindezentrums
IN ELGENDORF
Der Vereinsring des Stadtteils Eigendorf beschwert sich über mangelhaften Schutz der Anlagen um das Kriegerdenkmal und vor der Mehrzweckhalle beim alten Schulhof im Stadtteil Eigendorf. Alle bisherigen Bemühungen der Vereine und die erbetene Mithilfe der Eltern dafür zu sorgen, daß dieser Platz nicht als Spielplatz benutzt wird, blieben ohne Erfolg.
Der Vereinsring hat daher beider Verbands gemeinde beantragt, entsprechende Verbotsschilder zum Schutz der Anlagen und des Gebäudes aufzustellen. In Zukunft müssen die Eltern als Erziehungsberechtigte damit rechnen, daß Anzeige gegen sie erstattet wird, wenn ihre Kinder weiterhin diesen Platz zum Spielen benutzen. Das gleiche gilt übrigens auch für den Platz vor dem ehemaligen Gemeindehaus. Auch hier wurden Sachbeschädigungen festgestellt.
Montabaur, den 5. Juni 1973
Verbands gemeindeverwaltung Montabaur
AltstadtSanierung in Montabaur
Die Stadt Montabaur hatte das Büro Imlau, Bingen, mit der Duchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das o.a. Vorhaben beauftragt. Mit der Befragung im Rahmen des Sozialplanes gemäß § 4 Abs. 2 und 8 StBauFG wurde die Deutsche Bauernsiedlung - Deutsche Gesellschaft für Landentwicklung (DGL) GmbH, Bad Homburg beauftragt.
Ab dem 12. Juni 1973 werden in den Haushalten und Gewerbebetrieben des Sanierungsgebietes Befragungen durch Mitarbeiter der DGL durchgeführt, deren Ergebnisse die Einstellung und Meinung der Bevölkerung zur Sanierung und deren persönliche Möglichkeiten feststellen sollen. Diese Befragungen dienen weiterhin dazu, die Durchführung der Sanierung zu überprüfen.
Im einzelnen werden Daten über die Vorstellungen der Bürger zur Sanierung, über die Einschätzung ihres Wohnortes und ihrer engeren Wohnsituation erfragt. Daneben ist es notwendig, daß sozialstatistische Daten über den Haushaltsvorstand und die Familie eingezogen werden. Anhand eines Entwurfes für die städtebauliche Neuordnung des Befragungsgebietes werden die Auswirkungen der Planung für die Einzelnen erörtert und Lösun g möglich - keilen diskutiert. Das Ziel, eine moderne, den heutigen Ansprüchen entsprechende Stadt mit zentralen Funktionen zu entwickeln, muß dabei stets beachtet werden.
Zusätzlich zu den Haushalten werden die Gewerbebetriebe im Untersuchung gebiet über ihre derzeitige Lage und über ihre räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklungmöglichkeiten befragt.
Alle Auskünfte sind nur für den internen Gebrauch von
Interesse und werden streng vertraulich behandelt.
Montabaur, den 5. Juni 1973
Verbands gemeinde verwa ltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verban&bürgermeister
Regierungspräsident Korbach
IM UNTERWESTERWALDKREIS
Regierungpräsident Heinz Korbach besucht am Dienstag, dem 5.6.1973, den Unterwesterwaldkreis. Der erst kürzlich in sein Amt berufene Regierungspräsident ist gerne der | Einladung von Landrat Dr. He inen gefolgt, sich Uber die Struktur und die Belange des UnterwesterWahlkreises und I seiner Bevölkerung zu informieren.
Anläßlich seines Besuches wird der frühere Landrat des ' Kreises Ahrweiler über Selters die Westerwälder Seenplatte bereisen, um dabei in Höhr-Grenzhausen die Probleme von einheimischen Industriebetrieben kennenzulernen. An Ort und Stelle wird ihm das Schulzentrum in Höhr-Grenzhausen vorgeführt, das ihm neben dem Krankenhaus in Dernbach einen Eindruck von den schul- und sozialpolitischen Initiativen des Kreises verschaffen soll. Zum Abschluß werden im Kreishaus die Vertreter von Industrie und Wirtschaft, der Arbeitnehmerschaft des Kreises sowie die Behördenleiter von Montabaur und die Verbandsbürgermeister mit dem Regierungpräsidenten ihre Sorgen und Nöte erörtern.
Eröffnung der Freibadanlage
DES HALLEN- UND FREIBADES LCR STADT MONTABAUR
Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur wurde am
MITTiWOCH, dem 23. Mai 1973 eröffnet. Da sie nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfüg, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlechten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freibades erforderlich sein, wird dies durch einen entsprechenden Aushang am Eingang zum Hallen- und Freibad bekanntgegeben.
Ab 23.5.1973 glt folgender Badezeitenplan: a) für die Schwimmhalle
MONTAG
DIENSTAG
vormittags geschlossen
MITTWOCH
DONNERSTAG
FREITAG
14. oo - 19. oo Uhr
Familienbad
19. oo - 2o. 3o Uhr
Bundeswehr
7. oo - 9.oo Uhr
Bundeswehr
9. oo - 14. oo Uhr
Farn. Bad u. Schule
14. oo - 19. 3o Uhr
Familienbad
19.3o - 21. oo Uhr
Vereinsbad (TuS)
7. oo - 9. oo Uhr
Bundeswehr
9. oo -14. oo Uhr
Farn. Bad u. Schule
14. oo - 2o. oo Uhr
Familienbad
2o. oo - 21. 3o Uhr
Frauenbad
7. oo - 9. oo Uhr
Bundeswehr
9. oo -14. oo Uhr
Farn. Bad u. Schule
14. oo - 2o. oo Uhr
Familienbad
2o. oo - 21. 3o Uhr
Vereinsbad (VSG)
7. oo - 9.oo Uhr
Bundeswehr
9. oo - 14. oo Uhr
Farn. Bad u. Schule
14. oo - 19.3o Uhr
Familienbad
19.3o - 21. oo Uhr
Vereinsbad (DLRG;

