Ausgabe 
8.6.1973
Seite
2198
 
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Montabaur - 3 -

volle Unkrautbekämpfung durchzuführen. Insbesondere in der Nähe von Industrieanlagen, wie Steinbrüchen, Ton­gruben und dergleichen sowie Bahnanlagen ist die Unkraut­vertilgung sehr wichtig.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, daß nach § 13 des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflege in der Fassung vom 27.8.1948 (WiGBl. S. 3o8) derjenige eine strafbare Hand­lungbegeht, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vor­schriften der o.a. Verordnung verstößt.

Montabaur, den4. Juni 1973

Ver bands gemeinde verwa ltung

-als Ortspolizeibehörde -

gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Schutz des Gemeindezentrums

IN ELGENDORF

Der Vereinsring des Stadtteils Eigendorf beschwert sich über mangelhaften Schutz der Anlagen um das Krieger­denkmal und vor der Mehrzweckhalle beim alten Schul­hof im Stadtteil Eigendorf. Alle bisherigen Bemühungen der Vereine und die erbetene Mithilfe der Eltern dafür zu sorgen, daß dieser Platz nicht als Spielplatz benutzt wird, blieben ohne Erfolg.

Der Vereinsring hat daher beider Verbands gemeinde be­antragt, entsprechende Verbotsschilder zum Schutz der Anlagen und des Gebäudes aufzustellen. In Zukunft müssen die Eltern als Erziehungsberechtigte damit rech­nen, daß Anzeige gegen sie erstattet wird, wenn ihre Kinder weiterhin diesen Platz zum Spielen benutzen. Das gleiche gilt übrigens auch für den Platz vor dem ehema­ligen Gemeindehaus. Auch hier wurden Sachbeschädigun­gen festgestellt.

Montabaur, den 5. Juni 1973

Verbands gemeindeverwaltung Montabaur

AltstadtSanierung in Montabaur

Die Stadt Montabaur hatte das Büro Imlau, Bingen, mit der Duchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das o.a. Vorhaben beauftragt. Mit der Befragung im Rahmen des Sozialplanes gemäß § 4 Abs. 2 und 8 StBauFG wurde die Deutsche Bauernsiedlung - Deutsche Gesell­schaft für Landentwicklung (DGL) GmbH, Bad Homburg beauftragt.

Ab dem 12. Juni 1973 werden in den Haushalten und Gewer­bebetrieben des Sanierungsgebietes Befragungen durch Mit­arbeiter der DGL durchgeführt, deren Ergebnisse die Ein­stellung und Meinung der Bevölkerung zur Sanierung und deren persönliche Möglichkeiten feststellen sollen. Diese Befragungen dienen weiterhin dazu, die Durchführung der Sanierung zu überprüfen.

Im einzelnen werden Daten über die Vorstellungen der Bürger zur Sanierung, über die Einschätzung ihres Wohn­ortes und ihrer engeren Wohnsituation erfragt. Daneben ist es notwendig, daß sozialstatistische Daten über den Haushaltsvorstand und die Familie eingezogen werden. Anhand eines Entwurfes für die städtebauliche Neuord­nung des Befragungsgebietes werden die Auswirkungen der Planung für die Einzelnen erörtert und Lösun g möglich - keilen diskutiert. Das Ziel, eine moderne, den heutigen Ansprüchen entsprechende Stadt mit zentralen Funktionen zu entwickeln, muß dabei stets beachtet werden.

Zusätzlich zu den Haushalten werden die Gewerbebetriebe im Untersuchung gebiet über ihre derzeitige Lage und über ihre räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklungmöglich­keiten befragt.

Alle Auskünfte sind nur für den internen Gebrauch von

Interesse und werden streng vertraulich behandelt.

Montabaur, den 5. Juni 1973

Verbands gemeinde verwa ltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur gez. Mangels, Verban&bürgermeister

Regierungspräsident Korbach

IM UNTERWESTERWALDKREIS

Regierungpräsident Heinz Korbach besucht am Dienstag, dem 5.6.1973, den Unterwesterwaldkreis. Der erst kürz­lich in sein Amt berufene Regierungspräsident ist gerne der | Einladung von Landrat Dr. He inen gefolgt, sich Uber die Struktur und die Belange des UnterwesterWahlkreises und I seiner Bevölkerung zu informieren.

Anläßlich seines Besuches wird der frühere Landrat des ' Kreises Ahrweiler über Selters die Westerwälder Seenplat­te bereisen, um dabei in Höhr-Grenzhausen die Probleme von einheimischen Industriebetrieben kennenzulernen. An Ort und Stelle wird ihm das Schulzentrum in Höhr-Grenz­hausen vorgeführt, das ihm neben dem Krankenhaus in Dernbach einen Eindruck von den schul- und sozialpoliti­schen Initiativen des Kreises verschaffen soll. Zum Ab­schluß werden im Kreishaus die Vertreter von Industrie und Wirtschaft, der Arbeitnehmerschaft des Kreises sowie die Behördenleiter von Montabaur und die Verbandsbürger­meister mit dem Regierungpräsidenten ihre Sorgen und Nöte erörtern.

Eröffnung der Freibadanlage

DES HALLEN- UND FREIBADES LCR STADT MONTABAUR

Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur wurde am

MITTiWOCH, dem 23. Mai 1973 eröffnet. Da sie nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfüg, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlech­ten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freibades erforderlich sein, wird dies durch einen entspre­chenden Aushang am Eingang zum Hallen- und Freibad be­kanntgegeben.

Ab 23.5.1973 glt folgender Badezeitenplan: a) für die Schwimmhalle

MONTAG

DIENSTAG

vormittags geschlossen

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

14. oo - 19. oo Uhr

Familienbad

19. oo - 2o. 3o Uhr

Bundeswehr

7. oo - 9.oo Uhr

Bundeswehr

9. oo - 14. oo Uhr

Farn. Bad u. Schule

14. oo - 19. 3o Uhr

Familienbad

19.3o - 21. oo Uhr

Vereinsbad (TuS)

7. oo - 9. oo Uhr

Bundeswehr

9. oo -14. oo Uhr

Farn. Bad u. Schule

14. oo - 2o. oo Uhr

Familienbad

2o. oo - 21. 3o Uhr

Frauenbad

7. oo - 9. oo Uhr

Bundeswehr

9. oo -14. oo Uhr

Farn. Bad u. Schule

14. oo - 2o. oo Uhr

Familienbad

2o. oo - 21. 3o Uhr

Vereinsbad (VSG)

7. oo - 9.oo Uhr

Bundeswehr

9. oo - 14. oo Uhr

Farn. Bad u. Schule

14. oo - 19.3o Uhr

Familienbad

19.3o - 21. oo Uhr

Vereinsbad (DLRG;