Montabaur - 2
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
VERBANDSGEMEINDE
Sprechtage für Versicherte
der gesetzlichen .Rentenversicherungen im Juni _1973.
Die Überwachungsbeauftragten der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, halten die Rentenberatungen im Landratsamt wie folgt ab:
1. Für die Arbeiter einschl. Handwerker Dienstag, 5. Juni 1973,
von 8.3o - 12. oo Uhr
2. Für die Angestellten Dienstag, 12. Juni 1973 und Mittwoch, den 27. Juni 1973 , von 8.45 - 13.oo Uhr.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte - Notfalldienst
für Wallmerod - Meudt - Nentershausen:
3. Juni 1973 - Dr. ERBSLÖH, Nentershausen,
Tel. Nentershausen o64375 / 2o9
Krankentr anspo rt/Unf allrettungsdienst
vom 2. - 3.6.1973
Transportstelle Montabaur Tel.: o26o2-3777
Herschbach Tel.: 02626-5166
Höhr-Grenzhausen Tel.: o2624-7olo
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Müllbeseitigungsverband Westerwald
Betr.: Gewerbemüllregelung ab 1. Juni 1973
Abi. Juni 1973 erfolgt die Beseitigung des Industrie- und Gewerbemulls durch den Müllbeseitigungsverband Westerwald. Dies ist das Ergebnis eingehender Beratungen in den Gremien des Verbandes, die ihren Niederschlag in der Änderung der bestehenden Satzungen gefunden haben.
In diesen war bislang nur die Beseitigung des Hausmülls satzungsrechtlich geregelt, während die Abfuhr des gewerblichen Müllanfalls bis zum 3o. 6.1973 in der hergebrachten Form erfolgen konnte.
Der Verband hat die satzungsrechtliche Regelung der Beseitigung des Industrie- und Gewerbemülls bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt, weil wegen dei; besonderen Probleme, die mit diesem Müll anfallen, eine Normierung zum 1. Januar 1973 nicht möglich war. So ließen sich Art und Menge des gewerblichen Abfalls trotz der vorgenommenen Erhebungen nicht genau festlegen. Erfahrungen anderer Kommunen oder Zweckverbände konnten mangels eigener Regelung nicht ausgewertet werden und die Kenntnisse privater Unternehmen bei der Beseitigung des Gewerbemülls waren nicht zu nutzen. Erst nach den Erkenntnissen durch die Beseitigung des Hausmülls und dein Gesprächen mit Gewerbetreibenden konnte die Regelung des gewerbl. Abfalls beraten und der Bezirksregierung Koblenz zur Genehmigung vorgelegt werden. Damit hat der Verband schon vor dem 1. Juli 1973 die Beseitigung des Industrie- und Gewerbemülls satzungsrechtlich festgelegt.
Im Interesse des bestmöglichen Umweltschutzes und der damit verbundenen Vorteile für Landschaft, Grundwasser, Hygiene und die Gesundheit aller werden ab dem 1. Juni 1973 die gemeindlichen MUllplätze auch für die Industrie und die Gewerbetreibenden geschlossen.
Das bedeutet, daß neben dem Hausmüll auch der gewerbliche Abfall auf die beiden Zentraldeponien des Müllbe- seitigungsverbandes nach Rennerod (Oberwesterwald) oder Moschheim (Unterwesterwald) verbracht werden muß.
Nur hier ist eine an den Erfordernissen des Umweltschutzes orientierte Einlagerung des Mülls gewährleistet, wie bisher alle Fachbehörden festgestellt und bescheinigt haben.
Was die Frage des Einsammelns und des Transportes des Industrie- und Gewerbemulls anbelangt, so glaubt die Verbandsversammlung, eine möglichst flexible und praktikable Lösung gefunden zu haben:
Besitzer von gewerblichen Abfällen können diese mit eigenen Fahrzeugen, sofern sie gegen den Verlust der Abfälle gesichert sind, zu den beiden Deponien des Verbandes verbringen. Sollte ihnen diese Möglichkeit nicht Zusagen, bietet der Verband das Einsammeln und Transportieren des Abfalls durch einen von ihm beauftragten Unternehmer an, der aus einer Reihe von Unternehmern nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit ausgewählt für den Verband die Aufgabe wahrnimmt.
Dieser Unternehmer wird den Müll in Containerfahrzeugen ordnungsgemäß zu den beiden Deponien transportieren. Sofern die Gewerbetreibenden für ihren Abfall keine eigenen Großbehälter Vorhalten wollen, die wegen der Einheitlichkeit der Gefäße vor der Anschaffung vom Verband genehmigt werden müssen, können sie diese mietweise vom Unternehmer aufgestellt erhalten.
Um allen Gewerbetreibenden für das Sammeln und Transportieren durch den Unternehmer einen gleichen Preis garantieren zu können, andererseits aber eine kostengünstige Entsorgung eine Mindestzahl von Benutzern erfordert, sah sich der Verband gehalten, die Selbstanlieferung des Industrie- und Gewerbemulls mit Containerfahrzeugen aus- z uschließen. Nach seiner Ansicht wird sich der Gewerbetreibende zukünftig immer mehr der A bfuhr durch den Verband bedienen, die sich im Hinblick auf die steigenden Lohn- und Personalkosten wohl als die wirtschaftlichste darstellt.
Diejenigen Gewerbetreibenden, die mit eigenen Fahrzeugen ihren Industrie- oder Gewerbemüll zu den verbandseigenen Deponien bringen wollen, haben dies dem Verband schriftlich anauzeigen und auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis über die ordnungsgemäße Besei - tigung des Abfalls zu führen.
Diese Regelung dient nicht einem reinen Selbstzweck, sondern der erforderlichen Kontrolle im Dienste des Umweltschutzes. Außerdem ist sie durch das Abfallbeseitigungsgesetz vorgeschrieben, wie auch die Bußgeldvorschriften für Fälle der Zuwiderhandlung gegen die Satzung in dieser aufzunehmen waren.
Entsprechend diesen Bestimmungen für die Beseitigung des Industrie- und Gewerbemülls mußte der Verband auch seine Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung ändern und der erweiterten Müllabfuhr anpassen.
So wird bei der Anlieferung in eigenen Fahrzeugen - ausgenommen Containerfahrzeuge - eine Gebühr von 4. -- DM pro angefangene Tonne zur Abdeckung der Deponierungskosten erhoben. Maßgebend für die Berechnung ist die zulässige Nutzlast des Fahrzeuges, wobei bei nicht vollbeladenen Fahrzeugen ein geringeres tatsächliches Ladegewicht nachgewiesen werden kann.
Interessant für die Kleingewerbetreibenden ist die Festsetzung, daß bei einem Gewicht unter einer Tonne die Gebühr 2. -- DM beträgt.
Überläßt der Gewerbetreibende die Beseitigung des

