Montabaur - 2
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
VERBANDSGEMEINDE Bekanntmachung
über die Einsendung der Lohnsteuerbelege 1972 an das Finanzamt
Die Arbeitgebexiaiitiverpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 1972 (Lohnsteuerkarten, Lohnzettel, Lohnsteuerüberweisungsblät- r ter), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, an das Finanzamt einzusenden.
Die Lohnsteuerkarten und Lohnzettel sind in der Zeit vom 31. Mai bis 15. Juni 1973 an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 19 7 3 ausgeschrieben worden ist. In den Fällen, in denen dieses Finanzamt nicht festgestellt werden kann, sind die Lohnsteuerbelege grundsätzlich an das auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte 197 2 bezeichnete Finanzamt einzusenden. Die Lohnsteuerüberweisungsblätter sind in dem vorstehend bezeichneten Zeitraum stets an das Finanzamt der Betriebsstätte einzusenden. Bei Beachtung dieses Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung eines vom Arbeitnehmer gewünschten Lohnsteuerüberweisungsblatts und ggf. Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1972 an den Arbeitnehmer erspart werden können.
Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen.
Die Arbeitnehmer, die sich im Besitz der Lohnsteuerkarte 19 7 2 befinden, sind ebenfalls verpflichtet, diese bis zum 15. Juni 1973 einzusenden, und zwar an das Finanzamt, in dessen Bezirk sie am 2o. September 1972 ihren Wohnsitz hatten. Sie haben dabei ihre Wohnung am 2o. September 1972 anzugeben.
Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 14. Dezember 1972 S 2384 A/ 4 o3 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1/1973 Sp. 27 ff, Bundessteuerblatt 1972 I S. 539).
Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 9 des Abschn. VI der Lohnsteuerkarte 1972 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.
Koblenz, im April 1973
Oberfinanzdirektion Koblenz
Manöver ausländischer Streitkräfte
Eine britische Einheit beabsichtigt, in der Zeit vom 24. Juni bis 28. Juni 1973 ein Manöver, unter anderem auch im Raume Montabaur durchzuführen.
An der Übung nehmen 45o Soldaten teil. Es werden 2oo Räderfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsstörungen wird nicht gerechnet.
Montabaur, den 21.5.1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Mangels, Verbandsbürgermeister
Rentenzahltage
Beim Postamt Montabaur und den zugeteilten Amtsstellen werden die Versicherungsrenten für den Monat Juni 1973 am 1. Juni 1973 zu den üblichen Zahlzeiten ausgezahlt.
Zahlzeit beim Postamt Montabaur von 8. oo - lo. 3o Uhr.
Gesundheitsamt Montabaur
Das Gesundheitsamt Montabaur ist wegen Umzugs in das neue Amtsgebäude
Montabaur, Fürstenweg 16, vom 2ö. 5.1973 an geschlossen.
Ab 12.6.1973 wird der normale Dienstbetrieb wieder aufgenommen.
In dringenden Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt in Bad Marienberg in Anspruch genommen werden.
Amtliche Bekanntmachung
Betr.: Eröffnung der Freibadanlage des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur wird am
Mittwoch, dem 23. Mai 1973 eröffnet. Da sie nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfügt, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlechten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freibades erforderlich sein, wird dies durch einen entsprechenden Aushang am Eingang zum Hallen- und Freibad bekanntgegeben.
Ab 23.5.1973 gilt folgender Badezeitenplan:
a) für die Schwimmhalle Montag:
vormittags geschlossen 14. oo - 19. oo Uhr
19. oo - 2o. 3o Uhr Dienstag:
7.oo - 9.oo Uhr 9. oo - 14. oo Uhr 14. oo - 19. 3o Uhr 19.3o - 21. oo Uhr Mittwoch:
7.oo - 9.oo Uhr 9,oo - 14.oo Uhr 14.oo - 2o. oo Uhr
20. oo - 21. 3o Uhr Donnerstag:
7.oo - 9.oo Uhr 9. oo - 14. oo Uhr
14.oo -2o. oo Uhr 2o. oo - 21.3o Uhr Freitag:
7. oo - 9. oo Uhr 9. oo - 14. oo Uhr 14. oo - 19.3o Uhr 19.3o - 21. oo Uhr Samstag:.
7. oo - 13. oo Uhr Familienbac
13. oo - 19. oo Uhr Famflienbac
19. oo - 2o, oo Uhr Vereinsbad (
b) für das Freibad Sonntag v. 9. oo - 19. oo Uhr Famil. s-Ba Es ist gleichzeitig täglich (außer montags am Vormittag) von 9. oo - 19. oo Uhr geöffnet. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Schwimmhalle und des Freibades.
Für die Freibadesaison 1973 werden erstmalig folgende Saisonkarten eingeführt:
a) für Erwachsene (als Einzelperson) ab 16 Jahren
b) für Jugendliche bis 16 Jahren, Schüler
Studenten, Bundeswehrangehörige im Mannschaftsdienstgrad, Schwerbeschädigte ab 5o °}o, Sozialhilfeempfänger 2o.
c) für Familien ab 2 Kindern unter 16 Jahren
(als Familienkarten) 5o.
Diese Saisonkarten werden nach Vorlage einer entsprechenden Einzahlungsquittung und bei Familiensaisonkarten auf Grund eines Nachweises (z. B. Familienbuch) über die
Familienbad
Bundeswehr
Bundeswehr Farn. Bad u. Schulen Familienbad Vereinsbad (Tus)
Bundeswehr Farn. Bad u. Schulen Familienbad Frauenbad
Bundeswehr Farn. Bad und Schulen Familienbad Vereinsbad (VSG)
Bundeswehr Fam. Bad und Schulen Familienbad Vereins bad (DLRG)
u.Schulen
3o. — DM
-- DM
DM

