Ausgabe 
25.5.1973
Seite
2172
 
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Montabaur - 2

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VERBANDSGEMEINDE Bekanntmachung

über die Einsendung der Lohnsteuerbelege 1972 an das Finanzamt

Die Arbeitgebexiaiitiverpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 1972 (Lohnsteuerkarten, Lohnzettel, Lohnsteuerüberweisungsblät- r ter), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, an das Finanzamt einzusenden.

Die Lohnsteuerkarten und Lohnzettel sind in der Zeit vom 31. Mai bis 15. Juni 1973 an das Finanz­amt einzusenden, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 19 7 3 ausgeschrieben worden ist. In den Fällen, in denen dieses Finanzamt nicht festgestellt werden kann, sind die Lohnsteuerbelege grundsätzlich an das auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte 197 2 bezeichnete Finanzamt ein­zusenden. Die Lohnsteuerüberweisungsblätter sind in dem vorstehend bezeichneten Zeitraum stets an das Finanzamt der Betriebsstätte einzusenden. Bei Beachtung dieses Ein­sendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung eines vom Arbeitnehmer gewünschten Lohnsteuerüber­weisungsblatts und ggf. Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1972 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes An­schreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeit­gebers beizufügen.

Die Arbeitnehmer, die sich im Besitz der Lohn­steuerkarte 19 7 2 befinden, sind ebenfalls verpflichtet, diese bis zum 15. Juni 1973 einzusenden, und zwar an das Finanzamt, in dessen Bezirk sie am 2o. Septem­ber 1972 ihren Wohnsitz hatten. Sie haben dabei ihre Wohnung am 2o. September 1972 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 14. Dezember 1972 S 2384 A/ 4 o3 (Ministerial­blatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1/1973 Sp. 27 ff, Bundessteuerblatt 1972 I S. 539).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 9 des Abschn. VI der Lohnsteuer­karte 1972 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Koblenz, im April 1973

Oberfinanzdirektion Koblenz

Manöver ausländischer Streitkräfte

Eine britische Einheit beabsichtigt, in der Zeit vom 24. Juni bis 28. Juni 1973 ein Manöver, unter anderem auch im Raume Montabaur durchzuführen.

An der Übung nehmen 45o Soldaten teil. Es werden 2oo Räderfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsstörungen wird nicht gerechnet.

Montabaur, den 21.5.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Mangels, Verbandsbürgermeister

Rentenzahltage

Beim Postamt Montabaur und den zugeteilten Amts­stellen werden die Versicherungsrenten für den Monat Juni 1973 am 1. Juni 1973 zu den üblichen Zahlzeiten ausgezahlt.

Zahlzeit beim Postamt Montabaur von 8. oo - lo. 3o Uhr.

Gesundheitsamt Montabaur

Das Gesundheitsamt Montabaur ist wegen Umzugs in das neue Amtsgebäude

Montabaur, Fürstenweg 16, vom. 5.1973 an geschlossen.

Ab 12.6.1973 wird der normale Dienstbetrieb wieder aufgenommen.

In dringenden Ausnahmefällen kann das Ge­sundheitsamt in Bad Marienberg in Anspruch genommen werden.

Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Eröffnung der Freibadanlage des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades der Stadt Montabaur wird am

Mittwoch, dem 23. Mai 1973 eröffnet. Da sie nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfügt, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlech­ten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freibades erforderlich sein, wird dies durch einen ent­sprechenden Aushang am Eingang zum Hallen- und Freibad bekanntgegeben.

Ab 23.5.1973 gilt folgender Badezeitenplan:

a) für die Schwimmhalle Montag:

vormittags geschlossen 14. oo - 19. oo Uhr

19. oo - 2o. 3o Uhr Dienstag:

7.oo - 9.oo Uhr 9. oo - 14. oo Uhr 14. oo - 19. 3o Uhr 19.3o - 21. oo Uhr Mittwoch:

7.oo - 9.oo Uhr 9,oo - 14.oo Uhr 14.oo - 2o. oo Uhr

20. oo - 21. 3o Uhr Donnerstag:

7.oo - 9.oo Uhr 9. oo - 14. oo Uhr

14.oo -2o. oo Uhr 2o. oo - 21.3o Uhr Freitag:

7. oo - 9. oo Uhr 9. oo - 14. oo Uhr 14. oo - 19.3o Uhr 19.3o - 21. oo Uhr Samstag:.

7. oo - 13. oo Uhr Familienbac

13. oo - 19. oo Uhr Famflienbac

19. oo - 2o, oo Uhr Vereinsbad (

b) für das Freibad Sonntag v. 9. oo - 19. oo Uhr Famil. s-Ba Es ist gleichzeitig täglich (außer montags am Vormittag) von 9. oo - 19. oo Uhr geöffnet. Die Eintrittskarte berech­tigt zum Besuch der Schwimmhalle und des Freibades.

Für die Freibadesaison 1973 werden erstmalig folgende Saisonkarten eingeführt:

a) für Erwachsene (als Einzelperson) ab 16 Jahren

b) für Jugendliche bis 16 Jahren, Schüler

Studenten, Bundeswehrangehörige im Mannschaftsdienstgrad, Schwerbeschädigte ab 5o °}o, Sozialhilfeempfänger 2o.

c) für Familien ab 2 Kindern unter 16 Jahren

(als Familienkarten) 5o.

Diese Saisonkarten werden nach Vorlage einer entspre­chenden Einzahlungsquittung und bei Familiensaisonkarten auf Grund eines Nachweises (z. B. Familienbuch) über die

Familienbad

Bundeswehr

Bundeswehr Farn. Bad u. Schulen Familienbad Vereinsbad (Tus)

Bundeswehr Farn. Bad u. Schulen Familienbad Frauenbad

Bundeswehr Farn. Bad und Schulen Familienbad Vereinsbad (VSG)

Bundeswehr Fam. Bad und Schulen Familienbad Vereins bad (DLRG)

u.Schulen

3o. DM

-- DM

DM