Montabaur - 2 -
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
VERBANDSGEMEINDE
Bekanntmachung
Der Müllbeseitigungs verband Westerwald gibt bekannt, daß der Müllabfuhrtag in den Stadtteilen Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn aus organisatorischen Gründen neu festgelegt wird, und zwar von bisher Donnerstag auf DIENSTAG.
Diese Neuregelung soll ab dem 1. Juni 19 7 3 gelten.
Montabaur, den 26. April 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister
Bekanntm ac hung
Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß der Müllabfuhrtag im Stadtteil Eigendorf aus organisatorischen Gründen neu festgelegt wird, und zwar von bisher Montag auf DONNERSTAG.
Diese Neuregelung soll ab dem 1. Juni 1973 gelten. Montabaur, den 26. April 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister
Bekanntmachung
Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß der Müllabfuhrtag im Stadtteil Eschelbach aus organisatorischen Gründen neu festgelegt wird, und zwar von bisher Dienstag auf DONNERSTAG.
Diese Neuregelung soll ab dem 1. Juni 1973 gelten. Montabaur, den 26. April 1973
*' Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Stadt Montabaur (ohne Stadtteile) erfolgt am Donnerstag, dem lo. 5. 197 3 , in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird, und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6. oo Uhr.
Stromunterbrechungen
Am 8. und 9. Mai 1973 muß im Stadtteil HORRESSEN wegen dringender Daumaßnahmen mit Stromunterbrechungen gerechnet werden.
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Mütterberatung
Am Dienstag, dem 8. 5. 1973, um 14. oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterberatung statt.
Sprechtag
für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter einschließlich Handwerker.
Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am
Dienstag, dem 8. Mai 1973, von 8. 3o - 12. oo Uhr im Landratsamt ab.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versiche
rungsunterlagen mitzubringen.
Amtliche Bekanntmachung
REPRÄSENTATIVE BODENNUTZUNGSHAUPTERHEBUNG 1973
Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. 1 S. 4o5) wird jährlich im Mai eine Bodennutzungshaupterhebung durchgeführt. Sie erfolgt in diesem Jahr als Stichprobenerhebung. Insgesamt werden nur etwa lo v. H. aller Betriebe einbezogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.
Gemäß § 4 des Gesetzes erfaßt die Haupterhebung die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzenarten und Pflanzengruppen und
die gegenüber der Bodennutzungsvorerhebung eingetretenen Veränderungen.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
An alle, in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Mai 1973 ein Betriebsbogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig auszufüllen und spätestens am 15. Mai 1973 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bezw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben nach § 12 Abs. 2 StatGes- an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
WIR GRATULIEREN
zum Ge burtstag !
Frau Rosa Beck, geb. am 5.5.19o3 Herrn Alois Ehl, geb. am 6.5.1892.
Die Gemeindeverwaltung Girod wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
Leber, Bürgermeister
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte-Sonntagsdienst
für Samstag/Sonntag, den 5. /6. 5.1973
Dr. HEU STER, 543 Montabaur, Koblenzer Str. lo
Tel.: 3141
Zahnärzte-Sonntagsdienst
für Samstag/Sonntag, den 5. /6. Mai 1973 ZA MICHELS, Siershahn, Poststr. 3, Tel.: 02623/2596 Dr. KRAMANN, Höhr-Grenzhausen, Westerwaldstr. 4, Tel.: 02624/437

