Ausgabe 
4.5.1973
Seite
2146
 
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Montabaur - 2 -

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VERBANDSGEMEINDE

Bekanntmachung

Der Müllbeseitigungs verband Westerwald gibt bekannt, daß der Müllabfuhrtag in den Stadtteilen Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn aus organisatori­schen Gründen neu festgelegt wird, und zwar von bisher Donnerstag auf DIENSTAG.

Diese Neuregelung soll ab dem 1. Juni 19 7 3 gelten.

Montabaur, den 26. April 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Bekanntm ac hung

Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß der Müllabfuhrtag im Stadtteil Eigendorf aus organi­satorischen Gründen neu festgelegt wird, und zwar von bisher Montag auf DONNERSTAG.

Diese Neuregelung soll ab dem 1. Juni 1973 gelten. Montabaur, den 26. April 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Bekanntmachung

Der Müllbeseitigungsverband Westerwald gibt bekannt, daß der Müllabfuhrtag im Stadtteil Eschelbach aus organi­satorischen Gründen neu festgelegt wird, und zwar von bisher Dienstag auf DONNERSTAG.

Diese Neuregelung soll ab dem 1. Juni 1973 gelten. Montabaur, den 26. April 1973

*' Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Stadt Montabaur (ohne Stadtteile) erfolgt am Donnerstag, dem lo. 5. 197 3 , in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird, und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6. oo Uhr.

Stromunterbrechungen

Am 8. und 9. Mai 1973 muß im Stadtteil HORRESSEN wegen dringender Daumaßnahmen mit Stromunterbrechungen gerechnet werden.

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Mütterberatung

Am Dienstag, dem 8. 5. 1973, um 14. oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterberatung statt.

Sprechtag

für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter einschließlich Handwerker.

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsan­stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am

Dienstag, dem 8. Mai 1973, von 8. 3o - 12. oo Uhr im Landratsamt ab.

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versiche­

rungsunterlagen mitzubringen.

Amtliche Bekanntmachung

REPRÄSENTATIVE BODENNUTZUNGSHAUPTERHEBUNG 1973

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernte­erhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl. 1 S. 4o5) wird jähr­lich im Mai eine Bodennutzungshaupterhebung durchge­führt. Sie erfolgt in diesem Jahr als Stichprobenerhebung. Insgesamt werden nur etwa lo v. H. aller Betriebe einbe­zogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufalls­prinzip ausgewählt wurden.

Gemäß § 4 des Gesetzes erfaßt die Haupterhebung die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzenarten und Pflanzengruppen und

die gegenüber der Bodennutzungsvorerhebung ein­getretenen Veränderungen.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forst­wirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab o,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirt­schaftlich genutzt werden.

An alle, in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Mai 1973 ein Betriebs­bogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig aus­zufüllen und spätestens am 15. Mai 1973 an die Gemeinde­verwaltung zurückzugeben.

Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundes­zwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht recht­zeitig erteilt oder unrichtige bezw. unvollständige Anga­ben macht. Verstöße hiergegen können mit einer empfind­lichen Geldbuße geahndet werden.

Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Per­sonen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben nach § 12 Abs. 2 StatGes- an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landes­behörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.

Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflich­tet, über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

WIR GRATULIEREN

zum Ge burtstag !

Frau Rosa Beck, geb. am 5.5.19o3 Herrn Alois Ehl, geb. am 6.5.1892.

Die Gemeindeverwaltung Girod wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.

Leber, Bürgermeister

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte-Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den 5. /6. 5.1973

Dr. HEU STER, 543 Montabaur, Koblenzer Str. lo

Tel.: 3141

Zahnärzte-Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den 5. /6. Mai 1973 ZA MICHELS, Siershahn, Poststr. 3, Tel.: 02623/2596 Dr. KRAMANN, Höhr-Grenzhausen, Westerwaldstr. 4, Tel.: 02624/437