Ausgabe 
20.4.1973
Seite
2136
 
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Zu erfragen: Tel. 02622/7602 freitags ab 17 Uhr u. samstags von 10 15 Uhr.

Auch am Feierabend keinen Mumm f 16/1973 Ein "Schlappschwanz hat auch am Feierabend keinen Mumm mehr 1 Untersuchungen an kanadischen Universitäten, berich­tet die Barmer Frsatzkasse in der neuesten Ausgabe ihrerBEK- Brucke. haben gezeigt, daß körperlich wenig geübte Menschen im Laute des Arbeitstages den Großteil ihrer physischen Fner- gien verbrauchen. Nach Dienstschluß stehen nur noch 25 Pro­zent Inergiereserven für Freizeitbeschaftigung aller Art zur Verfügung. Wer dagegen körperlich fit ist, besitzt noch rund 75 Prozent der I nergiereserven am Fnde des Arbeitstages. Wer etwas von seinem Feierabend haben möchte, sollte daher erst einmal für seine Fitness sorgen. Sport treiben oder Trimmen. Fine sichere Methode, in loo Lagen fit zu werden, bietet das loo- Lage-1 rimm-Programm der BFK. Fs ist in jeder der über l )oo Geschäftsstellen der Barmer tm Bundesgebiet erhältlich.

F 17/1973

Sozialversicherung steht auch Ex-Naziprominenz offen

Die gesetzliche Sozialversicherung muß stets wertfrei sein. Strafrechtliche und moralische Wertvorstellungen bzw. die po­litische Vergangenheit der Versicherten spielen keine Rolle.

Das Bundessoz.ialgericht, heißt es in einem Beitrag in der neu­esten Ausgabe der "BFK-Brücke" der Barmer Frsatzkasse, bil­ligte deswegen auch die Nachversicherung eines ehemals pro­minenten Nationalsozialisten. Die Bundesversicherung für An­gestellte hatte die Nachversicherung des Mannes wegen seiner politischen Vergangenheit verweigert.

24 Mark ein Grund zum Warten f 18/1973 Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird dementsprechend auch empfindlich bestraft. Und zwar nicht nur dort, wo ein schuldiger Autofahrer einen Verletzten hat liegen lassen, son­dern auch bei scheinbar geringfügigen Schäden. Selbst ein Scha­den von nur 24 Mark ist ein Grund zum Warten, schreibt Dr. jur. Otto Gritschneder in der neuesten Ausgabe derBEK- Brücke". Entsprechend belehrte das Oberlandesgericht Schles­wig-Holstein einen Autofahrer, der nachts einen Gartenzaun ge­rammt hatte. Bis der Hauseigentümer sich angezogen hatte und zur Unfallstelle kam, war der Autofahrer schon verschwunden. Die Reparatur des eingedrückten Zauns kostete 24 DM. Vor Gericht verteidigte sich der später gefaßte Autofahrer, bei ei­nem solchen Bagatellschaden habe er nicht warten müssen. Die Richter waren anderer Ansicht.

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