iviuiiutuaut - 4 -
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung der Haushalts Satzung
der Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973 vom 2o. März 1973
I.
Aufgrund des § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 16. 7. 1968 (GVB1. S. 132) Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung mit §§96 ff. Teil A - Gemeindeordnung - wird nach dem Beschluß der Verbandsgemeindevertretung vom 15. Februar 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 2. 952. 55o. -- DM
in der Ausgabe auf 2. 952. 55o. -- DM
außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf o. -- DM
in der Ausgabe auf o. -- DM
festgesetzt.
§ 2
1. Als Verbandsgemeindeumlage wird von den verbandsangehörigen Gemeinden im RJ. 1973 ein Betrag von 1.459.526.-- DM erhoben, das sind
24, 341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A
24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B
24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital
24,341 v. H. der Steuerkraftzahl des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer
24,341 v. H. der Schlüsselzuweisungen 1972, die mit 75 v. H. zugrunde zu legen sind.
2. Viir die Verwaltung des Gemeindevermögens, der gemeindlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmen wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 4 v. H. der Roheinnahmen in der Zeit vom 1. Io. 1971 bis 3o. 9. 1972 nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes erhoben.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im RJ. 1973 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 492.000.-- DM festgesetzt.
§ 4
Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlich. Stellenplan
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde von der Verbandsgemeindevertretung am 15.2. 1973 beschlossen.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 23. März 1973 bis 3o. März 1973 während der Dienststunden montags - freitags täglich von 8.oo - 12.oo Uhr und 14. oo - 13. 3o Uhr im Hauptgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus) Zimmer 21 öffentlich aus.
543 Montabaur, den 2o. März 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 15 und 17 der Verbandsgemeindeordnung in Verbindung mit § 99 der Gemeindeordnung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
Zu der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage von den
verbandsangehörigen Gemeinden für das RJ. 1973 im Betrag von 1.459. 526.-- DM, und zwar:
a) 24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A und
B, der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer und
b) 24,341 v. H. der Schlüsselzuweisungen .
543 Montabaur, den 12. März 1973
Landratsamt des Unter- gez. Dr. Heinen, Landrat
westerwaldkreises
(L. S.)
Bekanntm ac hung
Betr.: Bekämpfung der Tollwut
hier: Tötung der Füchse durch Begasung der Baue In der nächsten Zeit werden die Fuchs- und die von Fuchs- und Dachs gemeinsam befahrenen Baue im Kreise begast. Die Begasung erfolgt mit einem schnellwirkenden Giftstoff, wobei alle Röhren der Baue fest verschlossen werden. Wir weisen besonders darauf hin, daß begaste Baue nicht geöffnet werden dürfen.
Montabaur, den 2o. März 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - Mangels, Verbandsbürgermeister
Brennholz - Verkauf 1973 Stadtteil Eschelbach
Interessenten für Brennholz werden gebeten, ihren Bedarf bei Herrn Oberförster Velten, Tel. o26o2-554o oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 25, bis spätestens lo.4,1973 anzugeben.
Das Holz kommt zum Verkauf aus dem Stadtwald Eschelbach, Abteilung 4. *
Stadt Montabaur Mangels, Bürgermeister
Mütte rbe r atung
Am Dienstag, dem 3. 4.1973, um 14. oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterberatung statt.
WIR GRATULIEREN
Gemeinde BODEN:
Stäche, Maria, Kapellenstr. 6
2.4.1898
Losem, Agnes, Garte ns tr. 8
28.4.1896
Gemeinde DAUBACH:
Wolf Josef, Kissbergstr. 3
lo.4.1891
Stahlhofen Peter, Hauptstr. 32
18.4.1889
Hofmann Peter, Höchste. Io
25.4. 1895
Gemeinde GACKENBACH:
Limbach Elisabeth, Hauptstr. 2
3. 4.1891
Wilhelmi Katharina, Auf dem Wasem 43
11.4.1893
Labonte Anna, Hauptstr. 8
12.4. 1392
Gemeinde GÖRGESHAUSEN:
Rörig Susanne, Limburger Str. 17
24. 4.1896
Gemeinde GROSSHOLBACH:
Weber Anna, Hauptstr. 8
16.4.1896
Schneider Hermann, Hauptstr. 52
2o. 4.1898
Gemeinde HEILBERSCHEID:
Heibel Johann, Isselbacher Str. 8
2. 4.1886
Haberstock Maria, Feldstr. 1
21.4.1886
Rörig Margarethe, Kirchstr. 9
29.4.1891
Gemeinde HEIL1GENROTH:
Schmidt Gertrud, Kirchstr. 5
11.4.1898
Sabel Helene, Neuwiesenstr. 2
16.4.1893
Wüst Katharina, Kirchstr. 12
21.4.1886
Müller Katharina, Lahns tr. 1
3o. 4.1895

