Ausgabe 
30.3.1972
Seite
2096
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung der Haushalts Satzung

der Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973 vom 2o. März 1973

I.

Aufgrund des § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 16. 7. 1968 (GVB1. S. 132) Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung mit §§96 ff. Teil A - Gemeindeordnung - wird nach dem Beschluß der Verbandsgemeindevertretung vom 15. Februar 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 2. 952. 55o. -- DM

in der Ausgabe auf 2. 952. 55o. -- DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf o. -- DM

in der Ausgabe auf o. -- DM

festgesetzt.

§ 2

1. Als Verbandsgemeindeumlage wird von den verbands­angehörigen Gemeinden im RJ. 1973 ein Betrag von 1.459.526.-- DM erhoben, das sind

24, 341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A

24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B

24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital

24,341 v. H. der Steuerkraftzahl des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer

24,341 v. H. der Schlüsselzuweisungen 1972, die mit 75 v. H. zugrunde zu legen sind.

2. Viir die Verwaltung des Gemeindevermögens, der ge­meindlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmen wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 4 v. H. der Roheinnahmen in der Zeit vom 1. Io. 1971 bis 3o. 9. 1972 nach den Vorschriften des Finanzaus­gleichsgesetzes erhoben.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im RJ. 1973 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 492.000.-- DM festgesetzt.

§ 4

Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordent­lichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlich. Stellenplan

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan wurde von der Verbandsgemeindevertretung am 15.2. 1973 beschlossen.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 23. März 1973 bis 3o. März 1973 während der Dienststunden montags - freitags täglich von 8.oo - 12.oo Uhr und 14. oo - 13. 3o Uhr im Haupt­gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus) Zimmer 21 öffentlich aus.

543 Montabaur, den 2o. März 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 15 und 17 der Verbandsgemeindeordnung in Verbindung mit § 99 der Gemeindeordnung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu fol­genden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

Zu der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage von den

verbandsangehörigen Gemeinden für das RJ. 1973 im Betrag von 1.459. 526.-- DM, und zwar:

a) 24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A und

B, der Gewerbesteuer nach Ertrag und Ka­pital, des Gemeindeanteiles an der Ein­kommensteuer und

b) 24,341 v. H. der Schlüsselzuweisungen .

543 Montabaur, den 12. März 1973

Landratsamt des Unter- gez. Dr. Heinen, Landrat

westerwaldkreises

(L. S.)

Bekanntm ac hung

Betr.: Bekämpfung der Tollwut

hier: Tötung der Füchse durch Begasung der Baue In der nächsten Zeit werden die Fuchs- und die von Fuchs- und Dachs gemeinsam befahrenen Baue im Kreise begast. Die Begasung erfolgt mit einem schnellwirkenden Gift­stoff, wobei alle Röhren der Baue fest verschlossen werden. Wir weisen besonders darauf hin, daß begaste Baue nicht geöffnet werden dürfen.

Montabaur, den 2o. März 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - Mangels, Verbandsbürgermeister

Brennholz - Verkauf 1973 Stadtteil Eschelbach

Interessenten für Brennholz werden gebeten, ihren Bedarf bei Herrn Oberförster Velten, Tel. o26o2-554o oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 25, bis spätestens lo.4,1973 anzugeben.

Das Holz kommt zum Verkauf aus dem Stadtwald Eschel­bach, Abteilung 4. *

Stadt Montabaur Mangels, Bürgermeister

Mütte rbe r atung

Am Dienstag, dem 3. 4.1973, um 14. oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterberatung statt.

WIR GRATULIEREN

Gemeinde BODEN:

Stäche, Maria, Kapellenstr. 6

2.4.1898

Losem, Agnes, Garte ns tr. 8

28.4.1896

Gemeinde DAUBACH:

Wolf Josef, Kissbergstr. 3

lo.4.1891

Stahlhofen Peter, Hauptstr. 32

18.4.1889

Hofmann Peter, Höchste. Io

25.4. 1895

Gemeinde GACKENBACH:

Limbach Elisabeth, Hauptstr. 2

3. 4.1891

Wilhelmi Katharina, Auf dem Wasem 43

11.4.1893

Labonte Anna, Hauptstr. 8

12.4. 1392

Gemeinde GÖRGESHAUSEN:

Rörig Susanne, Limburger Str. 17

24. 4.1896

Gemeinde GROSSHOLBACH:

Weber Anna, Hauptstr. 8

16.4.1896

Schneider Hermann, Hauptstr. 52

2o. 4.1898

Gemeinde HEILBERSCHEID:

Heibel Johann, Isselbacher Str. 8

2. 4.1886

Haberstock Maria, Feldstr. 1

21.4.1886

Rörig Margarethe, Kirchstr. 9

29.4.1891

Gemeinde HEIL1GENROTH:

Schmidt Gertrud, Kirchstr. 5

11.4.1898

Sabel Helene, Neuwiesenstr. 2

16.4.1893

Wüst Katharina, Kirchstr. 12

21.4.1886

Müller Katharina, Lahns tr. 1

3o. 4.1895