Montabaur - 6
" AUS DEN GEMEINDEN
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Amtliche Bekanntmachung
über eine Schweinezwischenzählung am 2. März 1973
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6. 1956 (BGBl.
1 S. 522), zuletzt geändert durch das Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezember 197o (BGBl. I S. 1852), findet am obengenannten Tage eine repräsentative Viehzwischenzählung statt.
Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Beurteilung der Marktlage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Bestände richtig und vollständig erfaßt werden. Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig.
Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z. B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten,, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Ihre Weiterleitung durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Gemeindeverwaltung
Bekanntm ac hung
Am 14. März 1973, nachmittags 13. 3o Uhr, findet der diesjährige Landfrauentag im Kolpinghaus Montabaur statt. Als Hauptrednerin wurde Frau Staatssekretärin Dr. Hanna- Renate Laurien vom Kultusministerium Rheinland-Pfalz in Mainz gewonnen. Sie spricht zu dem Thema: "Erziehung zum Miteinander".
Im zweiten Teil erfolgt eine Vorführung über Blumenstecken, Blumenbinden u. ä.
Anmeldungen werden baldmöglichst bei Frau Ludwina Leber erbeten.
Sprechtag
für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter einschließlich Handwerker.
Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am
Dienstag, dem 13. März 1973 von 8 .3o - 12. oo Uhr im Landratsamt ab.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten^ ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Gemeinde Eigendorf
GOTTESDIENSTORDNUNG:
9. Sonntag im Jahreskreis (4. - 11.3.1973)
7. 3o Uhr i. d. Kirche Frühmesse als Amt für gef.
Josef Görg u. verst. Eltern (B.)
9. 3o Uhr i. d. Kirche Amt
I 8.00 Uhr i. d. Kirche Abendmesse: Amt f. verst. Joh. Meurer Kollekte für die Kirche
Montag:
7.45 Uhr Hl. Messe für Jakob und Adam Blettenberg und Schwester Maria (B.)
Dienstag:
7.45 Uhr Hl. Messe für Frau Anna Schaaf (B.)
Aschermittwoch (Gebotener Fast- und Abstinenztag)
Beginn der österlichen Bußzeit 8 .oo Uhr Schulmesse (Unterstufe)
19.oo Uhr Rosenkranz i. d. Anliegen der Kirche
19.30 Uhr Abendmesse mit Aschenweihe: Jahramt für
A ugust M üller
Donnerstag:
7.45 Uhr Hl. Messe für die Verst. d. Farn. Görg - Ickenroth (B.)
Freitag:
7.45 Uhr Hl. Messe für Jakob Dupp, Mittelstr. (B.) Samstag:
7.45 Uhr Hl. Messe für Frau Anna Wingender (M. D.) (B.)
17. oo Uhr Beichtgelegenheit
Sonntag - Tag des Ewigen Gebetes 7. 3o Uhr Frühmesse als Amt für Mathias Decker (B.)
9.3o Uhr Amt für Arnold Görg
Aussetzung und Betstunden nach besonderem Plan
Kath. Pfarrgem. St. Jabobus Girod
GOTTESDIENSTORDNUNG vom 4. - 11. 3.1973 Samstag:
19. oo Uhr Vorabendmesse für Maria Schaaf geb. Herborn
9. Sonntag in der Jahresreihe
9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde
13.30 Uhr Herz-Jesu-Sühne-Andacht (Fastnacht!), zu der
alle herzlich eingeladen sind!
Montag, den 5.3.1973 (schulfrei)
8 .oo Uhr A. -als B. -S. -Messe für Peter Krekel, Ehefrau und verst. Kinder
Dienstag, den 6.3.1973 (schulfrei)
9.oo Uhr A. -als B. -S. -Messe für Ehel. Josef + Maria Jung, Leb. + Verst.
Mittwoch, den 7.3.1973 (Aschermittwoch)
Geb. Fast- und Abstinenztag
7.30 Uhr Aschenweihe, Erteilung des Aschenkreuzes,
anschl. A.-als B.-S.-Messe für Ehel. Seb. + Maria Quirmbach
19.3o Uhr Erteilung des Aschenkreuzes, anschl. A.-als B. -S. -Messe für Katharina Herbst
Donnerstag, den 8.3.1973
6 .55 Uhr hl. Messe für Anton Henkes + Sohn Franz

