Ausgabe 
2.3.1973
Seite
2061
 
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Montabaur - 6

" AUS DEN GEMEINDEN

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GIROD

Amtliche Bekanntmachung

über eine Schweinezwischenzählung am 2. März 1973

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6. 1956 (BGBl.

1 S. 522), zuletzt geändert durch das Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezem­ber 197o (BGBl. I S. 1852), findet am obengenannten Tage eine repräsentative Viehzwischenzählung statt.

Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Beurteilung der Marktlage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhan­denen Bestände richtig und vollständig erfaßt werden. Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzäh­lungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhin­dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien­mitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig.

Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder ge­halten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Viehzählungs­gesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z. B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige An­gaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Be­treten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten,, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden.

Ihre Weiterleitung durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Na­mens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Gemeindeverwaltung

Bekanntm ac hung

Am 14. März 1973, nachmittags 13. 3o Uhr, findet der diesjährige Landfrauentag im Kolpinghaus Montabaur statt. Als Hauptrednerin wurde Frau Staatssekretärin Dr. Hanna- Renate Laurien vom Kultusministerium Rheinland-Pfalz in Mainz gewonnen. Sie spricht zu dem Thema: "Er­ziehung zum Miteinander".

Im zweiten Teil erfolgt eine Vorführung über Blumen­stecken, Blumenbinden u. ä.

Anmeldungen werden baldmöglichst bei Frau Ludwina Leber erbeten.

Sprechtag

für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter einschließlich Handwerker.

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsan­stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am

Dienstag, dem 13. März 1973 von 8 .3o - 12. oo Uhr im Landratsamt ab.

Die Auskunftssuchenden werden gebeten^ ihre Versiche­rungsunterlagen mitzubringen.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Kath. Gemeinde Eigendorf

GOTTESDIENSTORDNUNG:

9. Sonntag im Jahreskreis (4. - 11.3.1973)

7. 3o Uhr i. d. Kirche Frühmesse als Amt für gef.

Josef Görg u. verst. Eltern (B.)

9. 3o Uhr i. d. Kirche Amt

I 8.00 Uhr i. d. Kirche Abendmesse: Amt f. verst. Joh. Meurer Kollekte für die Kirche

Montag:

7.45 Uhr Hl. Messe für Jakob und Adam Blettenberg und Schwester Maria (B.)

Dienstag:

7.45 Uhr Hl. Messe für Frau Anna Schaaf (B.)

Aschermittwoch (Gebotener Fast- und Abstinenztag)

Beginn der österlichen Bußzeit 8 .oo Uhr Schulmesse (Unterstufe)

19.oo Uhr Rosenkranz i. d. Anliegen der Kirche

19.30 Uhr Abendmesse mit Aschenweihe: Jahramt für

A ugust M üller

Donnerstag:

7.45 Uhr Hl. Messe für die Verst. d. Farn. Görg - Ickenroth (B.)

Freitag:

7.45 Uhr Hl. Messe für Jakob Dupp, Mittelstr. (B.) Samstag:

7.45 Uhr Hl. Messe für Frau Anna Wingender (M. D.) (B.)

17. oo Uhr Beichtgelegenheit

Sonntag - Tag des Ewigen Gebetes 7. 3o Uhr Frühmesse als Amt für Mathias Decker (B.)

9.3o Uhr Amt für Arnold Görg

Aussetzung und Betstunden nach besonderem Plan

Kath. Pfarrgem. St. Jabobus Girod

GOTTESDIENSTORDNUNG vom 4. - 11. 3.1973 Samstag:

19. oo Uhr Vorabendmesse für Maria Schaaf geb. Herborn

9. Sonntag in der Jahresreihe

9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde

13.30 Uhr Herz-Jesu-Sühne-Andacht (Fastnacht!), zu der

alle herzlich eingeladen sind!

Montag, den 5.3.1973 (schulfrei)

8 .oo Uhr A. -als B. -S. -Messe für Peter Krekel, Ehefrau und verst. Kinder

Dienstag, den 6.3.1973 (schulfrei)

9.oo Uhr A. -als B. -S. -Messe für Ehel. Josef + Maria Jung, Leb. + Verst.

Mittwoch, den 7.3.1973 (Aschermittwoch)

Geb. Fast- und Abstinenztag

7.30 Uhr Aschenweihe, Erteilung des Aschenkreuzes,

anschl. A.-als B.-S.-Messe für Ehel. Seb. + Maria Quirmbach

19.3o Uhr Erteilung des Aschenkreuzes, anschl. A.-als B. -S. -Messe für Katharina Herbst

Donnerstag, den 8.3.1973

6 .55 Uhr hl. Messe für Anton Henkes + Sohn Franz