Ausgabe 
2.3.1973
Seite
2057
 
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Mi ntabaur - 2 -

M,

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte-Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den 3. /4. März 1973

Dr. EBERT, 543 Montabaur, Wallstr. 2 Tel.: 3643

Zahnärzte- Sonntagsdienst

für Samstag/Sonntag, den 3. /4. März 1973

ZA. MICHELS, Siershahn, Poststr. 3 Tel.: 02623/2896

ZA. KÄFFERB1TZ, Ransbach-Baumbach,

Bahnhofstr. 28 Tel.: 02623/2328

Apothekendienst -

von Sonntag, 4.3.1973'- Samstag, lo. 3.1973 AMTS-Apotheke, 543 Montabaur, Bahnhof­straße Tel. :42o6

Krankenwagen

3.3. - 4.3.1973 Transportstelle Montabaur Transportstelle Herschbach

Ärzte- Notfalldienst

' Sonntag, den 4. 3.1973

Dr. GILLES, Meudt, Tel. : Wallmerod 06435/488

? AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Tel.: o26o2/3777 Tel.: 02626/5166

VERBANDSGEMEINDE Amtliche Bekanntmachung

Die für die Stadt Montabaur und den Stadtteil Horressen ausgesprochene Einschränkung der Wasserentnahme aus den öffentlichen Versorgungsanlagen wird hiermit aufge­hoben.

24.2.1973 ' Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1972 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. I960 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Er­hebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 3o. 11.1961 die Fertigstellung der nach­stehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlage festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil­einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -:

Albertstraße Bürgersteige, Parkstreifen

Jahnstraße bis Prome­nadenweg Beleuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlage wird der 1. Dezember 1972 festgesetzt.

Montabaur, den 2o. Februar 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Bekanntm ac hung

Betr.: Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom lfi.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeinde­straßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung: Albertstraße

verlaufend von - bis: Jahnstraße bis Promenadenweg Klassifizierung: Bürgersteige, Parkstreifen

Tag d. Verkehrsüber­gabe: 1.12.1972

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Montabaur. Gelbachstr. 9, schrift­lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über dem Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr. 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahrei seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebüng vor Ablauf der Jahres­frist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand be­zeichnen. : :

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 15. 8.1972 in der Zeit

vom 2o. Februar 1973 bis 2. März 1973 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vor­halle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Westerwälder-Zeitung bekanntgegeben.

Montabaur, den 13. Februar 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namer^der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Gemeinde Welschneudorf den Ausbau der Straßen in den Neubaugebieten "Im Krautfeld" und "Bornplatz" öffentlich aus.

3. 6oo qm Baustraßen mit Schwarzdecke befesti­gen, einschl. Straßenentwässerung 1. 5oo qm Bürgersteige, einschl. Einfassungen.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - 543 Mon­tabaur, Gelbachstr. 9, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von lo. -- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 5oo ol7 der Verbandsgemeinde Montabaur bei der Kreissparkasse Mon­tabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Ein­zahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, der 16. März 1973, 14. oo Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - 543 Mon­tabaur, Gelbachstraße 9, einzureichen.

Montabaur, den 2o. Februar 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur im Namen der Gemeinde Welschneudorf Mangels, Verbands bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt im Namen der Stadt Montabaur für den Neubau des Altersheimes (II. Bau­abschnitt) folgende Arbeiten öffentlich aus:

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