Montabaur - 2
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Die Verbandsgemeindevertretung hat in der Sitzung am Donnerstag, dem 15. Februar 1973, folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Die Verbandsgemeindevertretung genehmigt:
I.
den Stellenplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Rechnungsjahr 1973
II.
den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Rechnungsjahr 1973, der im ordentlicheri’Haushaltsplan
in Einnahmen und Ausgaben mit je 2. 952. 55o. -- DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je -. -- DM abschließt.
2. Die Verbandsgemeindevertretung beschließt gern. § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 16. 7. 1968 (CVB1. S. 132) - Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung mit § 96 ff. Teil A - Gemeindeordnung - folgende Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Rechnungsjahr 1973.
§ 1
Der Haushapltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 2. 952.55o. -- DM in der Ausgabe auf 2. 952.55o. -- DM
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben auf o. - DM festgesetzt.
§ 2
1. Als Verbandsgemeindeumlage wird von den verbands-. angehörigen Gemeinden im Rechnungsjahr 1973 ein Betrag von 1.459.526.-- DM erhoben, das sind
24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A 24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B 24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital
24,341 v. H. der Steuerkraftzahl des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer
24,341 v. H. der Schlüsselzuweisungen 1972, die mit 75 v. H. zur Bemessungsgrundlage gehören.
2. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens, der gemeindlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmen wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 4. v. H. der Roheinnahmen in der Zeit vom 1. Io. 1971
bis 3o. 9. 1972 nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes erhoben.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 492. ooo. -- DM festgesetzt.
§ 4
Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlich.
3. Die Verbandsgemeindevertretung genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Verbandsgemeinde Montabaur. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bezw. Einsparungen bei den Ausgaben. Der Haushaltsausgleich ist nicht gefährdet.
4. Die Verbandsgemeindevertretung genehmigt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Angelegenheiten des Hoch- und Tiefbaus in der Form, wie er in der Sitzung der Verbandsgemeindevertretung am 15.2. 1973 Vorgelegen hat.
Die Verbandsgemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15, 12.1972 beschlossen, für die Inanspruchnahme des Bauamtes für Hoch- und Tiefbauarbeiten Gebühren in Höhe von 66 2/3 % der GOA oder der GOI zu erheben.
In dem vorliegenden Satzungsentwurf sind die Auswirkungen dieses Beschlusses konkretisiert.
5. Die Verbandsgemeindevertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß die Gemeindevertretungen der Gemeinden Siinmern und Neuhäusel die Bildung eines Kindergarten-Zweckverbandes beschlossen haben.
6. Die Verbandsgemeindevertretung erklärt den Beitritt der Verbandsgemeinde Montabaur zum Westerwaldverein e. V. mit einem Jahresbeitrag von 375. -- DM mit sofortiger Wirkung.
Nachdem in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied sämtliche Verbandsgemeinden Mitglied des Westerwaldvereines e. V. geworden sind, ist nunmehr der Verein auch an die Verbandsgemeinde Montabaur herangetreten, um Überlegungen anzustellen, ob nicht unter Umständen die Verbandsgemeinde bereit wäre, dem Verein als Mitglied beizutreten. In der Vergangenheit hat der Verein weitgehend mit den Beiträgen seiner Mitglieder öffentliche Aufgaben erfüllt und der Allgemeinheit seine Einrichtungen zur Verfügung gestellt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift "Der Westerwald"; auf kulturellem Gebiet und auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs durch die Ausweisung, Anlage, Instandhaltung und Markierung des überörtlichen Wanderwegennetzes im Westerwald. Hierzu gehört auch die Herausgabe entsprechender Wanderkarten durch das Landesvermessungsamt in Zusammenarbeit mit dem Westerwaldverein e. V. Als jährlichen Beitrag erhebt der Verein von den Verbandsgemeinden einen Betrag, der sich aus der Anzahl der verbandsangehörigen Gemeinden errechnet, wobei für jede einzelne Gemeinde ein Betrag in Höhe von 15. -- DM in Ansatz gebracht wird. Von den verbandsangehörigen Gemeinden sind bisher Mitglieder des Westerwaldvereines die Stadt Montabaur sowie die Gemeinden Boden, Großholbach, Heiligenroth und Unters- hausen.
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 1.2. 1973 beschlossen, der Vertretung den Beitritt zum Westerwaldverein e. V. zu empfehlen.
Sprechtag
für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter einschließlich Handwerker. \
Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am
Dienstag, dem 13. März 1973, von 8. 3o - 12.oo Uhr im Landratsamt ab.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs- untprlagen mitzubringen.
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwalturig'lvföhtabaur schreibt für die Gemeinde Heiligeenroth den Ausbau der Straßen im
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