Ausgabe 
23.2.1973
Seite
2047
 
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Montabaur - 2

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

Die Verbandsgemeindevertretung hat in der Sitzung am Donnerstag, dem 15. Februar 1973, folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Die Verbandsgemeindevertretung genehmigt:

I.

den Stellenplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Rechnungsjahr 1973

II.

den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Rechnungsjahr 1973, der im ordentlicheriHaushaltsplan

in Einnahmen und Ausgaben mit je 2. 952. 55o. -- DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit je -. -- DM abschließt.

2. Die Verbandsgemeindevertretung beschließt gern. § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 16. 7. 1968 (CVB1. S. 132) - Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung mit § 96 ff. Teil A - Gemeindeordnung - folgende Haushalts­satzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Rech­nungsjahr 1973.

§ 1

Der Haushapltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 2. 952.55o. -- DM in der Ausgabe auf 2. 952.55o. -- DM

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben auf o. - DM festgesetzt.

§ 2

1. Als Verbandsgemeindeumlage wird von den verbands-. angehörigen Gemeinden im Rechnungsjahr 1973 ein Betrag von 1.459.526.-- DM erhoben, das sind

24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A 24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B 24,341 v. H. der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital

24,341 v. H. der Steuerkraftzahl des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer

24,341 v. H. der Schlüsselzuweisungen 1972, die mit 75 v. H. zur Bemessungsgrundlage gehö­ren.

2. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens, der ge­meindlichen Einrichtungen und der wirtschaftlichen Unternehmen wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 4. v. H. der Roheinnahmen in der Zeit vom 1. Io. 1971

bis 3o. 9. 1972 nach den Vorschriften des Finanzausgleichs­gesetzes erhoben.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Ver­bandsgemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 492. ooo. -- DM festgesetzt.

§ 4

Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordent­lichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlich.

3. Die Verbandsgemeindevertretung genehmigt die über­planmäßigen Ausgaben der Verbandsgemeinde Monta­baur. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bezw. Einsparungen bei den Ausgaben. Der Haushaltsausgleich ist nicht gefährdet.

4. Die Verbandsgemeindevertretung genehmigt den Ent­wurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur in Angelegenheiten des Hoch- und Tiefbaus in der Form, wie er in der Sitzung der Verbandsgemeinde­vertretung am 15.2. 1973 Vorgelegen hat.

Die Verbandsgemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15, 12.1972 beschlossen, für die Inanspruchnahme des Bauamtes für Hoch- und Tiefbauarbeiten Gebühren in Höhe von 66 2/3 % der GOA oder der GOI zu erheben.

In dem vorliegenden Satzungsentwurf sind die Auswir­kungen dieses Beschlusses konkretisiert.

5. Die Verbandsgemeindevertretung nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß die Gemeindevertretungen der Ge­meinden Siinmern und Neuhäusel die Bildung eines Kin­dergarten-Zweckverbandes beschlossen haben.

6. Die Verbandsgemeindevertretung erklärt den Beitritt der Verbandsgemeinde Montabaur zum Westerwaldverein e. V. mit einem Jahresbeitrag von 375. -- DM mit soforti­ger Wirkung.

Nachdem in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied sämt­liche Verbandsgemeinden Mitglied des Westerwaldver­eines e. V. geworden sind, ist nunmehr der Verein auch an die Verbandsgemeinde Montabaur herangetreten, um Überlegungen anzustellen, ob nicht unter Umstän­den die Verbandsgemeinde bereit wäre, dem Verein als Mitglied beizutreten. In der Vergangenheit hat der Ver­ein weitgehend mit den Beiträgen seiner Mitglieder öffentliche Aufgaben erfüllt und der Allgemeinheit seine Einrichtungen zur Verfügung gestellt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift "Der Westerwald"; auf kulturellem Gebiet und auf dem Gebiet des Fremden­verkehrs durch die Ausweisung, Anlage, Instandhaltung und Markierung des überörtlichen Wanderwegennetzes im Westerwald. Hierzu gehört auch die Herausgabe entsprechender Wanderkarten durch das Landesvermes­sungsamt in Zusammenarbeit mit dem Westerwaldverein e. V. Als jährlichen Beitrag erhebt der Verein von den Verbandsgemeinden einen Betrag, der sich aus der An­zahl der verbandsangehörigen Gemeinden errechnet, wobei für jede einzelne Gemeinde ein Betrag in Höhe von 15. -- DM in Ansatz gebracht wird. Von den ver­bandsangehörigen Gemeinden sind bisher Mitglieder des Westerwaldvereines die Stadt Montabaur sowie die Ge­meinden Boden, Großholbach, Heiligenroth und Unters- hausen.

Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 1.2. 1973 beschlossen, der Vertretung den Beitritt zum Westerwaldverein e. V. zu empfehlen.

Sprechtag

für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter einschließlich Handwerker. \

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungs­anstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am

Dienstag, dem 13. März 1973, von 8. 3o - 12.oo Uhr im Landratsamt ab.

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs- untprlagen mitzubringen.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwalturig'lvföhtabaur schreibt für die Gemeinde Heiligeenroth den Ausbau der Straßen im

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