Ausgabe 
19.1.1973
Seite
1995
 
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Montabaur - 2 -

RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: Druck und Verlag, Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. : o2622 - 4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5. Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 8. oo Uhr beim Verlag.

Bekanntmachungen der Verbands­gemeinde Montabaur

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Zahlung von Steuern und Abgaben

Mit Wirkung vom 1.1.1973 hat die Verbandsgemeindever­waltung die Steuern und Abgaben für alle verbandsangehöri­gen Gemeinden zu erheben.

Die Erhebung der Steuern und Abgaben erfolgt im Namen und Auftrag der Gemeinden. Das bedeutet, daß die Höhe der Steuern und Hebesätze wie bisher von den Gemeinden festgesetzt werden und ihnen die Einnahmen in voller Höhe zufließen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist zur Zeit damit be­schäftigt, die Namen und Anschriften der Abgabenpflich­tigen mit ihren Steuerdaten von den Gemeinden zu über­nehmen und in den Computer einzugeben. Sie werden ver­stehen, daß dies bei etwa 21. ooo Steuer- und Abgaben­pflichtigen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Wir möchten Sie daher bitten, Steuern und Abgaben für das Rj. 1973 erst zu leisten, wenn Sie einen Steuer- und Abgabenbescheid erhalten haben.

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Jeder Abgabenpflichtige wird eine Hebe-Nummer erhalten, j unter der künftig Einzahlungen und Überweisungen vor­zunehmen sind, damit Fehlbuchungen und Verwechslungen vermieden werden. Bis zur Zustellung des neuen Steuer- und Abgabenbescheides bitten wir von der Überweisung von Steuern und Abgaben abzusehen.

Wir dürfen uns für Ihr Verständnis bedanken. Für Rück­fragen und Auskünfte steht Ihnen jederzeit die Steuerab­teilung - Herren Becker und Jung - zur Verfügung.

543 Montabaur, den 16. Januar 1973 j

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur !

i.V. gez. Reusch (1. Verbandsbeigeordneter) 1

Amtliche Bekanntmachung

Betr. : Schließung des Hallenbades Montabaur.

Das Hallenbad der Stadt Montabaur muß wegen des z. Zt. noch andauernden Wassermangels bis auf Widerruf ge­schlossen bleiben.

543 Montabaur, den 16.1.1973

V erbandsgemeindeverwaltung Im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß Landespolizeiverordnung vom 29.5.1951, beginnt in den nächsten Tagen die "Allgemeine Brandverhütungs­und Feuerstättenschau" in verschiedenen Straßen der Stadt Montabaur.

Sie erstreckt sich im Jahre 1973 auf: Josef-Kehrein-Straße, Karl-Walter-Straße, Paehlerstraße, Gartenstraße, Gelbachstraße, Friedensstraße, Hermann­straße, Elgendorfer Straße, Moselstraße, Westerwaldstraße, Barbarastraße, Wölfchesbitzstraße, Von Orsbeck Straße, Mons-Tabor-Straße, Fürstenweg, Humbach- und Hum­boldtstraße, Colletstraße, Eschelbacher Straße, Aubach- straße, Werkstraße, Herderstraße, Roßbergstraße, Hammer­weg, Limburger Straße, Kopernikusstraße, Eichendorffstraße sowie auf die umliegenden Mühlen und Gehöfte der Stadt Montabaur.

Dabei ist dem Bez. -Schornsteinfegermeister der Zutritt zu allen Räumen zu gestatten und möglich zu machen.

Schlüssel von verschlossenen Räumen sind bereitzuhalten.

Baupolizeiliche Genehmigungen über neuerstellte Heizungs­und Feuerungsanlagen, sowie über Heizöllagerräume sind auf Verlangen vorzulegen.

Es ist zweckmäßig, daß der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person an der Brandverhütungsschau teil­nimmt, um eventuell Vorgefundene Mängel an Ort und Stelle zu besprechen.

Montabaur, den 9. Januar 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbands bürgermeister

Bekanntmachung

des Finanzamtes Montabaur

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern, f 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. lo5o) - der Gemeinde Maroth werden in der Zeit vom 22. Jan. 1973 bis 21. Februar 1973 in den Diensträumen des Finanzamts in Montabaur, Zimmer 12, während der Dienststunden von 8. oo - 12. 3o Uhr offen­gelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und- die Schätzungs­bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergeb­nisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgege­ben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bezw. Abfindungs­nachweise mitzubringen.

Rechts behelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung' - Nachschätzung - stent den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist in der Zeit bis zum Ablauf des 2o. März 1973 beim vorbezeichneten Finanzamt schrift­lich in zweifacher Ausfertigung einzureichen oder zur Nie­derschrift zu erklären.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll die Entscheidung be­zeichnet werden, gegen die sich die Beschwerde richtet.

Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung ange- fochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner'soilen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweis­mittel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfecht­bar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts gez. Unterschrift

Holzversteigerungen

Am Samstag, dem 2o. 1.1973, vormittags, finden in der Revierförsterei Stahlhofen 2 Holzversteigerungen statt, und zwar um 9. oo Uhr im Gemeindewald Bladernheim (Abt. 7, Hirtenwiese). Zum Verkauf kommen lo7 Raumme­ter Buchenbrennholz.

Um lo. oo Uhr ist im Gemeindewald Stahlhofen (Abt. 9, Dillkopf) Holzversteigerung.

Zum Verkauf kommen hier 23o Raummeter Buchenbrennholz.

Amtliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Montabaur

Durch die anhaltende Trockenheit ist die Wasserversorgung der Stadt Montabaur und des Stadtteils Horressen ernsthaft gefährdet.

Die Wasserentnahme ist bis auf Widerruf auf den notwendig­sten, persönlichen Bedarf zu beschränken.

Der Verbrauch von Wasser aus der öffentlichen Versorgungs­anlage zum Waschen von Fahrzeugen aller Art ist daher ab sofort verboten.