Montabaur - 2 -
RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.
Herausgeber: Druck und Verlag, Linus Wittich 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. : o2622 - 4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5. Verantwortlich für den Inhalt:
GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß: dienstags 8. oo Uhr beim Verlag.
Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Montabaur
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Zahlung von Steuern und Abgaben
Mit Wirkung vom 1.1.1973 hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Steuern und Abgaben für alle verbandsangehörigen Gemeinden zu erheben.
Die Erhebung der Steuern und Abgaben erfolgt im Namen und Auftrag der Gemeinden. Das bedeutet, daß die Höhe der Steuern und Hebesätze wie bisher von den Gemeinden festgesetzt werden und ihnen die Einnahmen in voller Höhe zufließen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist zur Zeit damit beschäftigt, die Namen und Anschriften der Abgabenpflichtigen mit ihren Steuerdaten von den Gemeinden zu übernehmen und in den Computer einzugeben. Sie werden verstehen, daß dies bei etwa 21. ooo Steuer- und Abgabenpflichtigen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Wir möchten Sie daher bitten, Steuern und Abgaben für das Rj. 1973 erst zu leisten, wenn Sie einen Steuer- und Abgabenbescheid erhalten haben.
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Jeder Abgabenpflichtige wird eine Hebe-Nummer erhalten, j unter der künftig Einzahlungen und Überweisungen vorzunehmen sind, damit Fehlbuchungen und Verwechslungen vermieden werden. Bis zur Zustellung des neuen Steuer- und Abgabenbescheides bitten wir von der Überweisung von Steuern und Abgaben abzusehen.
Wir dürfen uns für Ihr Verständnis bedanken. Für Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen jederzeit die Steuerabteilung - Herren Becker und Jung - zur Verfügung.
543 Montabaur, den 16. Januar 1973 j
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur !
i.V. gez. Reusch (1. Verbandsbeigeordneter) 1
Amtliche Bekanntmachung
Betr. : Schließung des Hallenbades Montabaur.
Das Hallenbad der Stadt Montabaur muß wegen des z. Zt. noch andauernden Wassermangels bis auf Widerruf geschlossen bleiben.
543 Montabaur, den 16.1.1973
V erbandsgemeindeverwaltung Im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß Landespolizeiverordnung vom 29.5.1951, beginnt in den nächsten Tagen die "Allgemeine Brandverhütungsund Feuerstättenschau" in verschiedenen Straßen der Stadt Montabaur.
Sie erstreckt sich im Jahre 1973 auf: Josef-Kehrein-Straße, Karl-Walter-Straße, Paehlerstraße, Gartenstraße, Gelbachstraße, Friedensstraße, Hermannstraße, Elgendorfer Straße, Moselstraße, Westerwaldstraße, Barbarastraße, Wölfchesbitzstraße, Von Orsbeck Straße, Mons-Tabor-Straße, Fürstenweg, Humbach- und Humboldtstraße, Colletstraße, Eschelbacher Straße, Aubach- straße, Werkstraße, Herderstraße, Roßbergstraße, Hammerweg, Limburger Straße, Kopernikusstraße, Eichendorffstraße sowie auf die umliegenden Mühlen und Gehöfte der Stadt Montabaur.
Dabei ist dem Bez. -Schornsteinfegermeister der Zutritt zu allen Räumen zu gestatten und möglich zu machen.
Schlüssel von verschlossenen Räumen sind bereitzuhalten.
Baupolizeiliche Genehmigungen über neuerstellte Heizungsund Feuerungsanlagen, sowie über Heizöllagerräume sind auf Verlangen vorzulegen.
Es ist zweckmäßig, daß der Hauseigentümer oder eine von ihm bestimmte Person an der Brandverhütungsschau teilnimmt, um eventuell Vorgefundene Mängel an Ort und Stelle zu besprechen.
Montabaur, den 9. Januar 1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Im Namen der Stadt Montabaur Mangels, Verbands bürgermeister
Bekanntmachung
des Finanzamtes Montabaur
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern, f 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. lo5o) - der Gemeinde Maroth werden in der Zeit vom 22. Jan. 1973 bis 21. Februar 1973 in den Diensträumen des Finanzamts in Montabaur, Zimmer 12, während der Dienststunden von 8. oo - 12. 3o Uhr offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und- die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bezw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Rechts behelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung' - Nachschätzung - stent den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist in der Zeit bis zum Ablauf des 2o. März 1973 beim vorbezeichneten Finanzamt schriftlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich die Beschwerde richtet.
Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung ange- fochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner'soilen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
Der Vorsteher des Finanzamts gez. Unterschrift
Holzversteigerungen
Am Samstag, dem 2o. 1.1973, vormittags, finden in der Revierförsterei Stahlhofen 2 Holzversteigerungen statt, und zwar um 9. oo Uhr im Gemeindewald Bladernheim (Abt. 7, Hirtenwiese). Zum Verkauf kommen lo7 Raummeter Buchenbrennholz.
Um lo. oo Uhr ist im Gemeindewald Stahlhofen (Abt. 9, Dillkopf) Holzversteigerung.
Zum Verkauf kommen hier 23o Raummeter Buchenbrennholz.
Amtliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Montabaur
Durch die anhaltende Trockenheit ist die Wasserversorgung der Stadt Montabaur und des Stadtteils Horressen ernsthaft gefährdet.
Die Wasserentnahme ist bis auf Widerruf auf den notwendigsten, persönlichen Bedarf zu beschränken.
Der Verbrauch von Wasser aus der öffentlichen Versorgungsanlage zum Waschen von Fahrzeugen aller Art ist daher ab sofort verboten.

