Montabaur -9-
Schardt/Meuer - Breitenbach/Kimmel 2o:22 15:21
Mit 16:4 Punkten schließt das TSV-Team 11 die Vorrunde ab und nimmt gemeinsam mit dem TV Bergnassau II hinter dem Herbstmeister SG Höhr-Grenzhausen-Grenzau 1 (19:1 Punkte) den 2. Tabellenplatz ein. Innerhalb von 2 Jahren aus der 2. über die 1. Kreisklasse kommend, agierte die 2. Mannschaft erstmals in der Bezirksklasse und gehört über Erwarten noch zu den Meisterschaftsmitbewerbern. Allen am Erfolg beteiligten Spielern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles erdenklich Gute zum Jahreswechsel 1972/73.
TSV Eigendorf
ABTEILUNG TISCHTENNIS
Der letzte Vorrundenspieltag brachte für die 1. Mannschaft die 3. Saisonniederlage. Gegen den Tabellennachbarn TuS Langenscheid fiel sie mit 6:9 knapp und unglücklich aus, gingen doch nicht weniger als 4 Spiele erst im 3. Satz verloren. Die Gäste spielten von Beginn an stark auf und zogen auf 5:1 davon. Eigendorf kam danach langsam immer näher heran, jedoch beim Stande von 6:8 ging das erste Schlußdoppel verloren, so daß auch ein Sieg im letzten Doppel nicht mehr half. Erfolgreichster Spieler bei Eigendorf war diesmal Görg mit 2 Einzelsiegen, weiter gewannen Scheugenpflug, Höher, Fein und das Doppel Gerz/Schmidt.
Trotz dieser Niederlage belegt die Mannschaft mit 14:8 Punkten nach Abschluß der Vorrunde einen zu Saisonbeginn niemals erhofften 4. Platz in der Bezirksliga Westerwald; einen Kampf gegen den Abstieg dürfte es diesmal nicht geben.
Die Rückrunde beginnt voraussichtlich am 6.1.73 mit dem Lokalderby bei TTC Wirges 11.
GIROD
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Herrn Albert Hannappel geb. am 23.12.19o2, wohnhaft im Crtsteil Kleinholbach,
Frau Kath. Heibel geb. am 28.12.1893, Kleinholbach Herrn Hans Mayr geb. am 28.12.1893, Kleinholbach Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
LEBER, Bürgermeister.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Ein recht frohes und friedvolles Weihnachtsfest; zum Neuen Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg wünscht Ihnen allen
Euer Bürgermeister Josef Leber
Herzl. Glückwunsch zur Goldenen Hochz.
Am 26. Dez. 1972 feiern die Eheleute Johann Quirmbach und Maria geb. Ressmann das Fest der Goldenen Hochzeit. Das Jubelpaar ist 83 bzw. 72 Jahr alt und noch rüstig.
Mehrere Jahre gehörte der Jubilar dem Gemeinderat an, gleichzeitig war er als Gerichtsmann im Crtsgericht Girod tätig, ln beiden Ehrenämtern stellte sicn unser Jubilar in seiner bescheidenen Art den Problemen unserer Gemeinde, er war in seiner Zeit stets bereit zum Wohle aller Bürger ehrenamtlich mitzuarbeiten.
Für alle geleisteten Arbeiten um und in unserer Gemeinde sagen wir heute unseren herzlichen Dank. Auch der Jubilarin gilt unser Dank, denn sie war es, die ihren Ehemann unterstützte und Verständnis für seine Arbeiten zum Wohle aller aufbrachte.
Neben 4 Kindern und 7 Enkelkindern gratulierten Donnerstag, den 28. Dez. abends 2o Uhr die Gemeinde, unsere Dorfvereine und der Unterwesterwaldkreis.
Wir alle wünschen dem Jubelpaar von ganzem Herzen weiterhin einen gesunden und zufriedenen Lebensabend.
LEBER, Bürgermeister.
Bekanntmachung
Das Arbeitsgericht Koblenz hält im Jahre 1973 in Monta
baur jeweils am 1.2. und 3. Mittwoch im Monat im Sitzungssaal des Amtsgerichts Montabaur Gerichts- und Sitzungstage ab.
Zum Gerichtsbezirk Montabaur gehören alle Orte des Unterwesterwaldkreises. Die Gerichtstage beginnen in der Regel um lo.45 Uhr. Um Beachtung wird gebeten.
Während der Weihnachtsfeiertage bleiben Gemeindeverwaltung und Gemeindekasse geschlossen. Am Samstag, dem 23.12.1972 findet in der Zeit von 9. oo-12.oo Uhr die Dienststunden des Gemeinderechners statt.
Am Donnerstag, dem 4. Jan. 1973 findet die Müllabfuhr für unsere Gemeinde statt. Künftig wird alle 8 Tage die Müllabfuhr erfolgen. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt wie bisher vierteljährlich. Es wird höflich um Beachtung gebeten.
Eine Bekanntmachung betreffend anheigepflichtiger Viehseuchen ist im Aushangkasten am Bürgermeisteramt angebracht.
WER HAT KEINE LOHNSTEUERKARTE ERHALTEN?
All diejenigen, die für das Jahr 1973 noch keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, werden gebeten, sich baldmöglichst beim Bürgermeister zu melden.
LEBER, Bürgermeister.
Bekanntm achung
Aufgrund der §§24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. September 1964 wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 5. Dez. 1972 und nach Genehmigung durch das Landratsamt vom 7.12.1972 für das Rechnungsjahr 1972 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
I.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt um je 8o. 7o7,-- DM erhöht und auf nunmehr 421.469,-- DM festgesetzt. **
§ 2
Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1972 werden nicht geändert.
§ 3"
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1972 zur vorzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt unverändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, bleibt unverändert.
(Siegel) Girod, den 14.12.1972
Gemeinde Girod gez. : Leber, Bürgerm.
II .
Der Nachtragshaushaltsplan liegt eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 16. Dez. 1972 bis 24. Dez. 1972 im Dienstzimmer der Gemeindeverwaltung während der für den Publikumsverkehr üblichen Dienststunden und zwar von montags bis freitags von 8. oo Uhr bis 18. oo Uhr öffentlich aus.
Girod, den 15.12.1972
(Siegel) gez. Unterschrift, Bürgermeister
Kath. Pfarramt Girod
Gottesdienstordnung v. 24. bis 31. Dezember 1972 Sa. 19. oo Uhr: Vorabendmesse für Josef Frensch.
4. Advent-Sonntag
9. 3o Uhr: Hochamt für die Pfarrgemeinde
13. 3o Uhr: Letzte Advent-Andacht zur Vorbereitung
auf das hochhl. Weihnachtsfest, alle sina eingeladen.

