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Versammlung des Wasser zweck verband es in ihrer Sitzung am 1.9.1972 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Für die Benutzung der Wasserleitung wird eine Gebühr (Wasser-Preis) erhoben. Sie ist das Entgelt für die Bereithaltung des Anschlusses und die verbrauchte Wassermenge. Die Berechnung der Gebühr erfolgt entweder nach der Wassermessung durch Hauswasserzähler oder nach den in Abs. 2 festgelegten Pauschalsätzen.
Der Wasserpreis beträgt einschl. Umsatz(Mehrwert)steuer bis 600 cbm Abnahme monatlich 1,00 DM/cbm
ab 601 cbm Abnahme monatlich 0,80 DM/cbm.
Außerdem wird eine Zählermiete erhoben, und zwar für die Hauswasserzähler 6,-- DM und für Großwasserzähler 60, —
DM jährlich, ebenfalls einschl. Umsatz(Mehrwert)steuer.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.11.1972 in Kraft. Ruppach-Goldhausen, den 11. fl. 1972 (l.S.) Wasserzweckverband gez. Unterschrift
Vorsitzender
Keine Bedenken !
Montabaur, den 24. November 1972
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. 1 a Az. 029-815 - 021 L.S. Im Aufträge gez. Unterschrift
Bekanntmachung Verbandsgem. Montab.
AUFRUF AN ALLE ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER Betr.: Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der Einkommen - und Lohnsteuer, hier: Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1971 an das Finanzamt Zur Zeit sind die Finanzämter dabei, die Einkommensteuerveranlagung und den Lohnsteuerjahresausgleich 1971 abzuschließen. Deren Ergebnisse werden in die Einkommensteuerstatistik 1971 einfließen und Grundlage sein für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der Einkommen- bzw. Lohnsteuer für die Jahre 1975 - 1977.
Es ist weithin unbekannt, wie wichtig diese Zuweisungen für die Haushalte der Gemeinden und damit zur Finanzierung von wichtigen Vorhaben der Daseinsvorsorge sind. Diese Mittel kommen praktisch jedem Bürger in Form von kommunalen Leistungen oaer verschiedensten Art zugute.
Voraussetzung für die richtige Er rechnung und Ausschöpfung des jeder Gemeinde zustehenden Anteiles ist die vollständige Rückgabe aller Lohnsteuerkarten, die für das Jahr 1971 ausgestellt wurden, an die Finanzämter. Diese sammeln die Lohnsteuerkarten und leiten sie an das Statistische Landesamt in Bad Ems weiter.
Aufgerufen zur Mitarbeit sind in erster Linie die Arbeitgeber, soweit sie die Lohnsteuerkarten 1971 nicht ihren Arbeitnehmern ausgehändigt haben. An sie ergeht die höfliche Bitte, die in ihren Händen befindlichen Lonnsteuerkarten umgehend dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Von den Arbeitnehmern bitten wir diejenigen, die keinen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt oder eine Einkom- mansteuerveranlagung beantragt haben, ihre Lohnsteuerkarte 1971 noch dem Finanzamt einzureichen. Mit jeder zusätzlich abgegebenen Steuerkarte vergrößern sie den Anteil ihrer Gemeinde an der Einkommen- und Lohnsteuer.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
In Vertretung (Reusch) I. Verbandsbeigeordneter
Kath. Pfarramt Girod
Gottesdienstordnung vom 17. - 24. Dezember 1972 Samstag
19.00 Uhr Vorabendm. f. Ehel. Joh. + Kath. Schneider + Sohn Alois 3. Advent-Sonntag
9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde
13.30 Uhr Advent-Feier für alle Frauen Montag 18.12.
16.00 Uhr letzte Schulm. im Advent
A. - als B. -S. -Messe f. Maria Bauch u. verst. Angeh.
Dienstag 19.12.
0.55 Uhr A. -als B. -S. -Messe f. Ehel. Melchior +
Kath. Steinebach + verst. Kinder Mittwoch 20.12.
6.55 Uhr A. -als B. -S.Messe f. Anton Henkes + Sohn Franz Donnerstag, 21.12.
6.55 Uhr A. -als B. -S.Messe f. Ehel. Joh. + Helene Bur- kard + Sohn Hans Freitag, 22.12,
6.55 Uhr A. als B. -S. Messe f. Richard Henkes + verst.
Angehörige Samstag, 23.12. Ferien
8.00 Uhr letztes Rorate-Amt als B. -S.Messe für Peter
Diefenbach, anschl. Krankenkomm.
16.00 Uhr stille Anbetung
16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um reiche Weihnachts
gnaden für unsere Pfarrgemeinde Nä. So: 4. Advent -Sonntag (Weüinachts vigil)
Nach der Vorabendm. und nach dem Hochamt Ausgabe der Opfertüten für AD VENIA T an Weihnachten an Jugendliche und Erwachsene !
BEICHTGELEGENHEIT Weihnachtsbeichte f. Jugend + Erwachsene:
Fr. 15.30 - 17 Uhr, 17.15 - 18.30 Uhr u. ab 20 Uhr bei fremden Beichtvater und in der Sakristei.
Samstag 10 Uhr Kinderbeichte, 16 Uhr nach der Salve-Andacht u. nach der Abendm. letzte Beichtgelegenheit vor Weihnachten für alle.
Samstag 19.00 Uhr Vorabendm. A. - als B. -S. -Messe für Josef Frensch.
Gottesdienstordn. f. Groß-u. Kleinholbach
Samstag, 16.12.
7.00 Uhrq Hl. Messe für Lebende u. ++ der Familie Sebastian Trumm u. Salve ...
19.00 Uhr Hl. Jahramt für Frau Marlies Breuer geb. Lucas
Sonntag, 17.12. -3. Adventsonntag
9.00 Uhr Hochamt
17.00 Uhr in Klhb. Bußfeier
19.00 Uhr in Grhb. Bußfeier
Montag, 18.12.
7.00 Unr Hl. Messe für Johann Lohr 16.00 Uhr Meßdienerstunde Dienstag, 19.12.
7.20 Uhr Hl. Messe für Eheleute Johann Sturm u. ++ Kinder
Mittwoch, 20.12.
14.00 Uhr Hl. Brautamt u. Trauung Ring-Lenz Donnerstag, 21.12.
17.00 Uhr in iClhb. Hl. Amt für Eheleute Johann Ehl als Jahrgedächtnis Freitag, 22.12.
7.30 Uhr Hl. Amt für Frau Loni Schneider Samstag, 23.12.
7.00 Uhr Hl. Messe für Lebende u. Verstorbene der Familie Hermann Josef Herzmann 19.00 Uhr Hl. Amt für Eheleute Adam ü. Maria Meudt als Jahresgedächtnis
Gottesdienstordnung Stahlhofen
Dritter Adventsonntag (GAUDETE) 17. Dez. 72 8.00 Uhr Amt für Adolf Busch
18.12. Montag (Mariä Erwartung)
7.45 Uhr Hl. Messe für Josef Hommerich 19*12« Dicnst&s
7.45 Uhr (Scnulmesse) für Pfarrer Stähler
20.12. Mittwoch
7.45 Uhr Hl. Messe für Nikolaus Diel
21.12. Donnerstag
7.45 Uhr Hl. Messe für Eheleute Peter Reusch
7.30 Uhr in Ettersdorf Amt zur Danksagung
22.12. Freitag
7.45 Uhr Hl. Messe für Josef Stendebach 15.00 Uhr - 16.30 Uhr Beichte, 19.30 Uhr Beichte
23.12. Samstag 15.00 - 16.00 Beichte
18.30 Uhr Vorabendmesse als Amt für Elisabeth Henritzi
24.12. Vierter Adventsonntag
10.00 Uhr Amt für Andreas Gombert

