Ausgabe 
15.12.1972
Seite
1963
 
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Versammlung des Wasser zweck verband es in ihrer Sitzung am 1.9.1972 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Der § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Benutzung der Wasserleitung wird eine Gebühr (Wasser-Preis) erhoben. Sie ist das Entgelt für die Bereithal­tung des Anschlusses und die verbrauchte Wassermenge. Die Berechnung der Gebühr erfolgt entweder nach der Wassermes­sung durch Hauswasserzähler oder nach den in Abs. 2 festge­legten Pauschalsätzen.

Der Wasserpreis beträgt einschl. Umsatz(Mehrwert)steuer bis 600 cbm Abnahme monatlich 1,00 DM/cbm

ab 601 cbm Abnahme monatlich 0,80 DM/cbm.

Außerdem wird eine Zählermiete erhoben, und zwar für die Hauswasserzähler 6,-- DM und für Großwasserzähler 60,

DM jährlich, ebenfalls einschl. Umsatz(Mehrwert)steuer.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.11.1972 in Kraft. Ruppach-Goldhausen, den 11. fl. 1972 (l.S.) Wasserzweckverband gez. Unterschrift

Vorsitzender

Keine Bedenken !

Montabaur, den 24. November 1972

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. 1 a Az. 029-815 - 021 L.S. Im Aufträge gez. Unterschrift

Bekanntmachung Verbandsgem. Montab.

AUFRUF AN ALLE ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER Betr.: Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindean­teiles an der Einkommen - und Lohnsteuer, hier: Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1971 an das Finanzamt Zur Zeit sind die Finanzämter dabei, die Einkommensteuer­veranlagung und den Lohnsteuerjahresausgleich 1971 abzu­schließen. Deren Ergebnisse werden in die Einkommensteuer­statistik 1971 einfließen und Grundlage sein für die Berech­nung des Gemeindeanteiles an der Einkommen- bzw. Lohn­steuer für die Jahre 1975 - 1977.

Es ist weithin unbekannt, wie wichtig diese Zuweisungen für die Haushalte der Gemeinden und damit zur Finanzierung von wichtigen Vorhaben der Daseinsvorsorge sind. Diese Mit­tel kommen praktisch jedem Bürger in Form von kommunalen Leistungen oaer verschiedensten Art zugute.

Voraussetzung für die richtige Er rechnung und Ausschöpfung des jeder Gemeinde zustehenden Anteiles ist die vollständige Rückgabe aller Lohnsteuerkarten, die für das Jahr 1971 ausge­stellt wurden, an die Finanzämter. Diese sammeln die Lohn­steuerkarten und leiten sie an das Statistische Landesamt in Bad Ems weiter.

Aufgerufen zur Mitarbeit sind in erster Linie die Arbeitgeber, soweit sie die Lohnsteuerkarten 1971 nicht ihren Arbeitneh­mern ausgehändigt haben. An sie ergeht die höfliche Bitte, die in ihren Händen befindlichen Lonnsteuerkarten umgehend dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten.

Von den Arbeitnehmern bitten wir diejenigen, die keinen An­trag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt oder eine Einkom- mansteuerveranlagung beantragt haben, ihre Lohnsteuerkarte 1971 noch dem Finanzamt einzureichen. Mit jeder zusätzlich abgegebenen Steuerkarte vergrößern sie den Anteil ihrer Ge­meinde an der Einkommen- und Lohnsteuer.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

In Vertretung (Reusch) I. Verbandsbeigeordneter

Kath. Pfarramt Girod

Gottesdienstordnung vom 17. - 24. Dezember 1972 Samstag

19.00 Uhr Vorabendm. f. Ehel. Joh. + Kath. Schneider + Sohn Alois 3. Advent-Sonntag

9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde

13.30 Uhr Advent-Feier für alle Frauen Montag 18.12.

16.00 Uhr letzte Schulm. im Advent

A. - als B. -S. -Messe f. Maria Bauch u. verst. Angeh.

Dienstag 19.12.

0.55 Uhr A. -als B. -S. -Messe f. Ehel. Melchior +

Kath. Steinebach + verst. Kinder Mittwoch 20.12.

6.55 Uhr A. -als B. -S.Messe f. Anton Henkes + Sohn Franz Donnerstag, 21.12.

6.55 Uhr A. -als B. -S.Messe f. Ehel. Joh. + Helene Bur- kard + Sohn Hans Freitag, 22.12,

6.55 Uhr A. als B. -S. Messe f. Richard Henkes + verst.

Angehörige Samstag, 23.12. Ferien

8.00 Uhr letztes Rorate-Amt als B. -S.Messe für Peter

Diefenbach, anschl. Krankenkomm.

16.00 Uhr stille Anbetung

16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um reiche Weihnachts­

gnaden für unsere Pfarrgemeinde . So: 4. Advent -Sonntag (Weüinachts vigil)

Nach der Vorabendm. und nach dem Hochamt Ausgabe der Opfertüten für AD VENIA T an Weihnachten an Jugendliche und Erwachsene !

BEICHTGELEGENHEIT Weihnachtsbeichte f. Jugend + Erwachsene:

Fr. 15.30 - 17 Uhr, 17.15 - 18.30 Uhr u. ab 20 Uhr bei fremden Beichtvater und in der Sakristei.

Samstag 10 Uhr Kinderbeichte, 16 Uhr nach der Salve-An­dacht u. nach der Abendm. letzte Beichtgelegenheit vor Weihnachten für alle.

Samstag 19.00 Uhr Vorabendm. A. - als B. -S. -Messe für Josef Frensch.

Gottesdienstordn. f. Groß-u. Kleinholbach

Samstag, 16.12.

7.00 Uhrq Hl. Messe für Lebende u. ++ der Familie Seba­stian Trumm u. Salve ...

19.00 Uhr Hl. Jahramt für Frau Marlies Breuer geb. Lucas

Sonntag, 17.12. -3. Adventsonntag

9.00 Uhr Hochamt

17.00 Uhr in Klhb. Bußfeier

19.00 Uhr in Grhb. Bußfeier

Montag, 18.12.

7.00 Unr Hl. Messe für Johann Lohr 16.00 Uhr Meßdienerstunde Dienstag, 19.12.

7.20 Uhr Hl. Messe für Eheleute Johann Sturm u. ++ Kin­der

Mittwoch, 20.12.

14.00 Uhr Hl. Brautamt u. Trauung Ring-Lenz Donnerstag, 21.12.

17.00 Uhr in iClhb. Hl. Amt für Eheleute Johann Ehl als Jahrgedächtnis Freitag, 22.12.

7.30 Uhr Hl. Amt für Frau Loni Schneider Samstag, 23.12.

7.00 Uhr Hl. Messe für Lebende u. Verstorbene der Fa­milie Hermann Josef Herzmann 19.00 Uhr Hl. Amt für Eheleute Adam ü. Maria Meudt als Jahresgedächtnis

Gottesdienstordnung Stahlhofen

Dritter Adventsonntag (GAUDETE) 17. Dez. 72 8.00 Uhr Amt für Adolf Busch

18.12. Montag (Mariä Erwartung)

7.45 Uhr Hl. Messe für Josef Hommerich 19*12« Dicnst&s

7.45 Uhr (Scnulmesse) für Pfarrer Stähler

20.12. Mittwoch

7.45 Uhr Hl. Messe für Nikolaus Diel

21.12. Donnerstag

7.45 Uhr Hl. Messe für Eheleute Peter Reusch

7.30 Uhr in Ettersdorf Amt zur Danksagung

22.12. Freitag

7.45 Uhr Hl. Messe für Josef Stendebach 15.00 Uhr - 16.30 Uhr Beichte, 19.30 Uhr Beichte

23.12. Samstag 15.00 - 16.00 Beichte

18.30 Uhr Vorabendmesse als Amt für Elisabeth Henritzi

24.12. Vierter Adventsonntag

10.00 Uhr Amt für Andreas Gombert