Ausgabe 
15.12.1972
Seite
1958
 
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IN EIGENER SACHE !

Nichtig für alle Einsender von Manuskripten !

Wie in jedem Jahr vorher wird auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr kein Mit­teilungsblatt herausgegeben.

Wir bitten deshalb alle Einsender von Manuskrip­ten das Veröffentlichungsmaterial, das für die Wo­che Nr. 53 vorgesehen ist, noch in dieser Woche zur Weiterleitung bei der Verwaltung abzugeben. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß telefonische Durchs agen in der Woche 52 nicht berücksichtigt werden können.

Für Ihr Verständnis und für Ihre Bemühungen be­danken wir uns verbindlich.

VERLAG und REDAKTION

Bekanntmachung

Wir geben Ihnen bekannt, daß ab Donnerstag, dem 14. Dezem ber 1972, im Stadtteil Eigendorf die Schornsteine gereinigt werden.

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. 0-3 Az. 055-09 Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen im Kreise

Gerichtstage des Arbeitsgerichts Koblenz

in Montabaur

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung von 1.417.500,--DM

um 1.446. 000, -- DM erhöht

und damit auf ^ 2.863.500, -- DM fest­

gesetzt.

Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtrags- haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:

1. Straßenbau 12. 000,--DM

2. Stadtentwässerung 287. 000, -- DM

3. Grunderwerb 1147. 000,--DM

Der Verwendungszweck der bisher vorgesehenen Darlehens­aufnahmen wird wie folgt geändert:

Das für den Wohnungsbau veranschlagte Darlehen von 176.000, -- DM wird für den Straßenbau verwandt.

H.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 12.12.1972 bis 19.12.1972 ein­schließlich im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur (Rathaus) Zimmer 21 während den Dienst­stunden montags - freitags von 8. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16. 00 Uhr öffentlich aus.

Montabaur, den 8.12.1972 Stadt Montabaur

gez. Mangels Bürgermeister III.

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:

Genehmigt !

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises

(L. S.) Im Auftrag: gez. Wilhelmi

Wir bitten Sie, bezüglich der im Jahre 1973 stattfindenden Ge­richtstage nachstehenden Text ortsüblich bekanntzumachen: "Das Arbeitsgericht Koblenz hält im Jahre 1973 jeweils am 1.

2. und 3. Mittwoch im Monat im Sitzungssaal des Amtsgerichts Montabaur Gerichts- und Sitzungstage ab. Zum Gerichtstags- bezirk Montabaur gehören alle Orte des Unterwesterwaldkreises. Die Gerichtstage beginnen in der Regel um 10.45 Uhr. "

In Vertretung

gez. Unterschrift, Regierungsra-t z. A.

Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1972 vom 8,12.1972

Aufgrund der §§24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A der Gemeindeordnung (GO) - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 24.11.1972 - und nach Ge­nehmigung durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises vom 5.12.1972 - für das Rechnungsjahr 1972 folgende Nach­tragshaushaltssatzung erlassen:

I.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Ge­samtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um DM

A) im ordentl. Haushalt

die Einnahme 108.496, -- die Ausgaben 108.496,--

B) im außerordentl. Haushalt die Einnahmen 1. 051.000, -- die Ausgaben 1.051.000,--

§ 2

6.367.621,

6.367.621,

2.368.500,

2.368.500,

auf nunmehr festgesetzt DM'

6.476.117,

6.476.117, --

3.419.500, 3.419.500, --

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1972 werden nicht geändert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 72 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haus­haltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 500. 000, -- DM

um 300. 000, -- DM erhöht

und damit auf 800. 000, -- DM festgesetzt.

Aufruf

an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer ^

Betr.: Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindean­teiles an der Einkommen- und Lohnsteuer, ;

hier: Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1971 an das Finanzamt

Zur Zeit sind die Finanzämter dabei, die Einkommensteuer- , Veranlagung und den Lohnsteuerjahresausgleich 1971 abzu- schliessen. Deren Ergebnisse werden in die Einkommensteuer- . Statistik 1971 einfließen und Grundlage sein für die Berech­nung DES GEMEINDEANTEILES AN DER EINKOMMEN- bzw. LOHNSTEUER FÜR DIE JAHRE 1975 - 1977.

Es ist weithin unbekannt, wie wichtig diese Zuweisungen für die Haushalte der Gemeinden und damit zur Finanzierung : von wichtigen Vorhaben der Daseins Vorsorge sind. Diese Mit- : tel kommen praktisch jedem Bürger in Form von kommuna- ; len Leistungen der verschiedensten Art zugute.

Voraussetzung für die richtige Erechnung und Ausschöpfung des jeder Gemeinde zustehenden Anteiles ist die vollständige * Rückgabe aller Lohnsteuerkarten, die für das Jahr 1971 aus- 1 gestellt wurden, an die Finanzämter. Diese sammeln die j Lohnsteuerkarten und leiten sie an das Statistische Landesamt in Bad-Ems weiter.

Aufgerufen zur Mitarbeit sind in erster Linie die Arbeitgeber, ; soweit sie die Lohnsteuerkarten 1971 nicht ihren Arbeitneh­mern ausgehändigt haben. An sie ergeht die höfliche Bitte, die in ihren Händen befindlichen Lonnsteuerkarten umgehend I dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten. t

Von den Arbeitnehmern bitten wir diejenigen, die keinen An- f trag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt oder eine Einkorn- f mensteuer Veranlagung beantragt haben, ihre Lohnsteuerkarte | 1971 noch dem Finanzamt einzureichen. Mit jeder zusätzlich jj abgegebenen Steuerkarte vergrößern sie den Anteil ihrer Ge- I meinde an der Einkommen- und Lohnsteuer. i

Verbandsgemeindeverwaltung 543 Montabaur '

In Vertretung (Reusch) I . Verbandsbeigeordneter

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte-Sonntagsdienst

für Sonntag, den 17. Dezember 1972

Dr. Josef Schmidt, Mtbr. Gerichtsstr. 7, Tel. 3220

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

für Sonntag, den 17. Dez. 1972

ZA. Rosenbauer, Nentershausen, Bergstr. 4, Tel. 352