IN EIGENER SACHE !
Nichtig für alle Einsender von Manuskripten !
Wie in jedem Jahr vorher wird auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr kein Mitteilungsblatt herausgegeben.
Wir bitten deshalb alle Einsender von Manuskripten das Veröffentlichungsmaterial, das für die Woche Nr. 53 vorgesehen ist, noch in dieser Woche zur Weiterleitung bei der Verwaltung abzugeben. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß telefonische Durchs agen in der Woche 52 nicht berücksichtigt werden können.
Für Ihr Verständnis und für Ihre Bemühungen bedanken wir uns verbindlich.
VERLAG und REDAKTION
Bekanntmachung
Wir geben Ihnen bekannt, daß ab Donnerstag, dem 14. Dezem ber 1972, im Stadtteil Eigendorf die Schornsteine gereinigt werden.
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. 0-3 Az. 055-09 Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen im Kreise
Gerichtstage des Arbeitsgerichts Koblenz
in Montabaur
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung von 1.417.500,--DM
um 1.446. 000, -- DM erhöht
und damit auf ^ 2.863.500, -- DM fest
gesetzt.
Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtrags- haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:
1. Straßenbau 12. 000,--DM
2. Stadtentwässerung 287. 000, -- DM
3. Grunderwerb 1147. 000,--DM
Der Verwendungszweck der bisher vorgesehenen Darlehensaufnahmen wird wie folgt geändert:
Das für den Wohnungsbau veranschlagte Darlehen von 176.000, -- DM wird für den Straßenbau verwandt.
H.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 12.12.1972 bis 19.12.1972 einschließlich im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Rathaus) Zimmer 21 während den Dienststunden montags - freitags von 8. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16. 00 Uhr öffentlich aus.
Montabaur, den 8.12.1972 Stadt Montabaur
gez. Mangels Bürgermeister III.
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:
Genehmigt !
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises
(L. S.) Im Auftrag: gez. Wilhelmi
Wir bitten Sie, bezüglich der im Jahre 1973 stattfindenden Gerichtstage nachstehenden Text ortsüblich bekanntzumachen: "Das Arbeitsgericht Koblenz hält im Jahre 1973 jeweils am 1.
2. und 3. Mittwoch im Monat im Sitzungssaal des Amtsgerichts Montabaur Gerichts- und Sitzungstage ab. Zum Gerichtstags- bezirk Montabaur gehören alle Orte des Unterwesterwaldkreises. Die Gerichtstage beginnen in der Regel um 10.45 Uhr. "
In Vertretung
gez. Unterschrift, Regierungsra-t z. A.
Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1972 vom 8,12.1972
Aufgrund der §§24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A der Gemeindeordnung (GO) - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 24.11.1972 - und nach Genehmigung durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises vom 5.12.1972 - für das Rechnungsjahr 1972 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
I.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um DM
A) im ordentl. Haushalt
die Einnahme 108.496, -- die Ausgaben 108.496,--
B) im außerordentl. Haushalt die Einnahmen 1. 051.000, -- die Ausgaben 1.051.000,--
§ 2
6.367.621,
6.367.621,
2.368.500,
2.368.500,
auf nunmehr festgesetzt DM'
6.476.117, —
6.476.117, --
3.419.500, — 3.419.500, --
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1972 werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 72 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 500. 000, -- DM
um 300. 000, -- DM erhöht
und damit auf 800. 000, -- DM festgesetzt.
Aufruf
an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer ^
Betr.: Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der Einkommen- und Lohnsteuer, ;
hier: Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1971 an das Finanzamt
Zur Zeit sind die Finanzämter dabei, die Einkommensteuer- , Veranlagung und den Lohnsteuerjahresausgleich 1971 abzu- schliessen. Deren Ergebnisse werden in die Einkommensteuer- . Statistik 1971 einfließen und Grundlage sein für die Berechnung DES GEMEINDEANTEILES AN DER EINKOMMEN- bzw. LOHNSTEUER FÜR DIE JAHRE 1975 - 1977.
Es ist weithin unbekannt, wie wichtig diese Zuweisungen für die Haushalte der Gemeinden und damit zur Finanzierung : von wichtigen Vorhaben der Daseins Vorsorge sind. Diese Mit- : tel kommen praktisch jedem Bürger in Form von kommuna- ; len Leistungen der verschiedensten Art zugute.
Voraussetzung für die richtige Erechnung und Ausschöpfung des jeder Gemeinde zustehenden Anteiles ist die vollständige * Rückgabe aller Lohnsteuerkarten, die für das Jahr 1971 aus- 1 gestellt wurden, an die Finanzämter. Diese sammeln die j Lohnsteuerkarten und leiten sie an das Statistische Landesamt in Bad-Ems weiter. ‘
Aufgerufen zur Mitarbeit sind in erster Linie die Arbeitgeber, ; soweit sie die Lohnsteuerkarten 1971 nicht ihren Arbeitnehmern ausgehändigt haben. An sie ergeht die höfliche Bitte, die in ihren Händen befindlichen Lonnsteuerkarten umgehend I dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten. t
Von den Arbeitnehmern bitten wir diejenigen, die keinen An- f trag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt oder eine Einkorn- f mensteuer Veranlagung beantragt haben, ihre Lohnsteuerkarte | 1971 noch dem Finanzamt einzureichen. Mit jeder zusätzlich jj abgegebenen Steuerkarte vergrößern sie den Anteil ihrer Ge- I meinde an der Einkommen- und Lohnsteuer. i
Verbandsgemeindeverwaltung 543 Montabaur '
In Vertretung (Reusch) I . Verbandsbeigeordneter
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte-Sonntagsdienst
für Sonntag, den 17. Dezember 1972
Dr. Josef Schmidt, Mtbr. Gerichtsstr. 7, Tel. 3220
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
für Sonntag, den 17. Dez. 1972
ZA. Rosenbauer, Nentershausen, Bergstr. 4, Tel. 352

