Montabaur -4-
TSV Eigendorf
Tischtennis-Abt. 2. Mannschaft -TSV Eigendorf -
TSV Elgendorf II - VfL Altendiez II 9:1 2. Tischtennismannschaft erfüllte Planziel
Am vergangenen Sonnabend war die 2. Mannschaft des VfL Altendiez innerhalb des Vorrundenspieles der Bezirks - klasse Westerwald/Taunus zu Gast. Wie bereits in der Vorschau schon prognostiziert, fiel der Sieg des TSV mit 9:1 wie erwartet aus.
Die beiden Eingangsdoppel endeten 1:1, während die anschließenden Einzelspiele alle gewonnen wurden; die Ergebnisse nach Wettspielordnung folgend:
Müller
- Bauer
17:21
21:14,
21:11
Decker
- Schneider
22:2o
21:lo
Schardt
- Krupski
21:19
21:17
Meuer
- Kinzel
21:19
14:21
21:14
Seel
- Roth
21: 7
21:11
Born
- Schmidt
12:21
21:13
21: 6
Müller
- Schneider
21: 8
21: 8
Decker
- Bauer
22:2o
16:21
21:11
Bereits drei Spiele vor Beendigung der Vorrunde hat das TSV-Team II mit 12 Pluspunkten das vorausberechnete Planziel erreicht, doch der Gedanke an eine Herbstmeisterschaft ist illusionär.
TSV Eigendorf
Abt. Tischtennis
SK Dienethal I - TSV Eigendorf I 9:4 Nach 4 Siegen hintereinander mußte beim Meisterschafts- mitfavoriten Dienethal die erwartete Niederlage hingenommen werden. Die Gastgeber spielten von Beginn an stark auf und gingen mit 5:1 in Führung, nur Schmidt konnte für Eigendorf ein Einzel gewinnen. Görg, Fein und nochmal Schmidt konnten zwar auf 4:6 verkürzen, die Gastgeber waren dann jedoch nicht mehr zu bezwingen und gewannen mit 9:4
SV Seenplatte II - TSV Eigendorf III 1:7 Der Sieg beim Tabliendritten fiel überraschend klar aus. Westphal, W. Gerz, Klein und Schreiner boten eine ausgeglichene Leistung und behielten die Tabellenführung.
Am 2.12. findet das entscheidende Spiel um die Herbstmeisterschaft gegen den ebenfalls noch ohne Verlustpunkt dastehenden Tabellenzweiten aus Hundsangen statt.
SG Höhr-Grenzhausen-Grenzau - TSV Eigendorf Schüler o:7 Nach 3 Niederlagen hintereinander gab es endlich wieder einen Sieg. Mit 8:6 nehmen die Schüler jetzt einen guten Mittelplatz ein.
Die Spiele der 4. Mannschaft sowie der Jugend fielen aus.
GIROD
Bekanntmachung
Wie bereits mehrfach angekündigt, werden zum 1. Jan. 73 die Kassengeschäfte der Gemeinde von der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur übernommen.
Es wird daher gebeten, alle fälligen Steuern und sonstigen Abgaben baldmöglichst an die Gemeindekasse während der Kassenstunden des Gemeinderechners zu bezahlen.
LEBER, Bürgerm.
Bekanntmachung
Am MONTAG, dem 4. Dez. 1972 findet die Allgemeine j Viehzählung statt. j
RINDVIEH, SCHWEINE, PFERDE, SCHAFE, ZIEGEN, FEDERVIEH UND BIENENVÖLKER.
Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Beurteilung der Marktlage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Viehbestände richtig und vollständig erfaßt werden.
Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien - mitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig.
Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke gemäß § 6 des Viehzählungsgesetzes lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen, für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
Girod, den 21.11,1972
Gemeindeverwaltung LEBER, Bürgermeister.
Ergebnis zur Wahl zum Deutschen Bundestag
am 19. Nov. 1972 der Gemeinde Girod / Uww.
Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 637
davon haben mit Wahlschein Briefwahl gewählt 27
Wahlberechtigte am Tage der Wahl insges. 61o Wähler insgesamt 578
ERSTSTIMMEN
Ungültige Erststimmen
Gültige Erststimmen
Von den gültigen Erststimmen entfallen auf
15
563
1. Hanz August
CDU
395
2. Peiter Willi
SPD
154
3. Schweizer Paul-Heinz
FDP
12
4. Baden Helmut
DKP
2
5. Lind Rudolf Joh.
NPD
-
ZWEITSTIMMEN Ungültige Zweitstimmen Gültige Zweitstimmen Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf
1. CDU
2. SPD
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes vom 18. Juni 1956 (BGBl. I S. 522), zuletzt geändert durch das Gesetz über eine Zählung in der Land- und Forstwirtschaft vom 23. Dezember 197o (BGBl. I S. 1852), findet am obengenannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt Die Zählung erstreckt sich auf

