Ausgabe 
10.11.1972
Seite
1892
 
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MONTABAUR -2-

RUND UM MONTABAUR erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: Druck und Verlag: Linus Wittich,

5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Tel. o2622-4o55/56. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 12o5. Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktionsschluß, dienstags 17. oo Uhr.

Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8.oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Durchführung der Schluckimpfung

GEGEN KINDERLÄHMUNG IM WINTER 1972/73

Nach dem Erlaß des Ministers für Soziales, Gesundheit und Sport vom 3o.8.1972 soll in der Zeit vom 6.11.72 bis 1.3.1972 eine erneute Schluckimpfung in 2 Impf­gängen durchgeführt werden.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. , die Kleinkin­der des Geburtsjahres 1971, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1972 vom 4. Lebensmonat an.

b) alle Kinder des 4. Schuljahres sollen an einer Wiederholungsimpfung (Auffrischungsimpfung) teil­nehmen, d.h. nur bei EINEM Impfgang (l.oder 2. Impfgang).

Andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und an einer Schluckimpfung interessiert sind, können ebenfalls zu den angegebenen Terminen an der Impfung teilnehmen.

Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt, müs­sen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständ­niserklärung abgeben!

Für die Erziehungsberechtigten der Kleinkinder werden die Merkblätter und die Einverständniserklärungen im Impflokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Rathaus), Zimmer 8, ausgegeben.

Den Kindern des 4. Schuljahres werden von den Schulen die Merkblätter mit den Einverständniserklärungen der Er­ziehungsberechtigten ausgehändigt, die bei der Impfung abgegeben werden müssen.

Bereits vorhandene Impfbücher sind mitzubringen, Sofern noch keine Impfbücher vorhanden sind, werden diese bei der Impfung ausgestellt.

IMPFTERMINE FREITAG, den lo.11.1972

lo.45 Uhr: im Stadtteil Ettersdorf für die Kleinkinder in der Gastwirtschaft Brühl, Ettersdorf.

ll.oo Uhr: im Stadtteil Bladernheim für die Kleinkinder in der Gastwirtschaft Herbst,Bladernheim

DIENSTAG, den 14.11.1972:

14-15 Uhr: für die Kinder des 4. Schuljahres und alle Kleinkinder der Stadtteile Horressen und Eigendorf in der Verbandsschule Horressen/ Eigendorf.

MITTWOCH, den 15.11.1972:

lo. oo-12 Uhr: für die Kleinkinder von Montabaur und die Stadtteile Eschelbach, Reckenthal, Wirzen­born im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur 14-16.3o Uhr: für die Schüler des 4. Schuljahres von Montabaur und die Stadtteile Eschelbach, Ettersdorf, Bladernheim, Reckenthal, Wirzen­born im Staatl. Gesundheitsamt Montabaur.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur Montab. 31.lo.72 MANGELS, Verbandsbürgermeister.

Übertragung von Aufgaben auf die Verbandsgemeinde Montabaur

Das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises hat gern.

§ 3 der Verbandsgemeindeordnung (VGO) durch Rechts- Verordnung vom 21.9.1972 bestimmt, daß mit Wirkung vom l.lo.l972 die bisher den Gemeinden obliegenden Auftragsangelegenheiten und die in den §§ 5 und 6 VGO aufgeführten Selbstverwaltungsaufgaben auf die Verbands- gemeinde Montabaur übergehen.

Da wir von einer Reihe von Bürgern wiederholt darauf angesprochen worden sind, welche Aufgaben im einzelnen von der Verbandsgemeinde wahrgenommen werden,möch­ten wir zur Unterrichtung der Bürgerschaft den nachstehen­den Aufgabenkatalog veröffentlichen. Hierbei handelt es sich um die wesentlichsten Aufgaben bzw. um solche Aufgaben, die für den einzelnen Bürger von Bedeutung sein können.

A) Aufgaben, die ab l.lo.72 übernommen worden sind 1. Auftragsangelegenheiten

1.1 Paß- und Ausweiswesen; Meldewesen

1.11 Ausstellung und Verlängerung von Personal­ausweisen und Kinderausweisen; Antrag- Stellung für Reisepässe

1.12 An-, Ab- und Ummeldungen von Einwoh­nern

1.13 Beantragung von Führungszeugnissen

1.14 Beantragung des Armenrechts

1.15 Ausgabe von Untersuchungsberechtigungs­scheinen

1.2 ORTSPOLIZEI UND GEWERBEPOLIZEI

1.21 Annahme und Verwahrung von Fundsachen

1.22 Verlängerung der Polizeistunde

1.23 An- und Abmeldung von Gewerbebetrieben

1.24 Anträge auf Erteilung von Schankkonzessionen aller Art

1.25 Markt- und Kirmeswesen

1.26 Angelegenheiten des Eichwesens

1.27 Leichenwesen; Ausstellung von Leichenpäs­sen

1.28 Obdachlosenwesen

1.3 GESUNDHEITSPOLIZEI UND VETERINÄRWESEN

1.31 Vorbereitung und Durchführung der Pocken- Schutzimpfung

1.32 Lebensmittelkontrollen

1.33 Gaststättenkontrollen

1.34 Tierkörperbeseitigung

1,4. VERSICHERUNGSWESEN

1.41 Beantragung und Umtausch von Versicherungs- karten

1.42 Bearbeitung von Rentenanträgen aller Art

1.43 Ermittlungen bei Unfällen

1.44 Landwirtschaftliche Alterskasse

1.5

BAU-, WOHNUNGS-UND MIETPREIS WESEN

1.51 Beantragung von Wohngeld und Lastenbei­hilfe

1.52 Anerkennung von steuerbegünstigten Woh­nungen, Gebührenbefreiungen

1.53 Baupolizeiliche Vorprüfung von Baugesuchen in Verbindung mit der Gemeinde

1.54 Bearbeitung von Bauvoranfragen wie bei 1.53

1.55 Ausübung des Vorkaufsrechts wie bei 1,53

1.6 VERKEHRSWESEN

1.61 Annahme von Führerscheinanträgen

1.62 Abmeldung von Fahrzeugen

1.7 SOZIALWESEN

1.71 Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe

1.72 Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebüh ren

1.73 Winterbeihilfen