Ausgabe 
27.10.1972
Seite
1866
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur - 5 -

betreffenden deutschen Betriebe zuzurechnen.

Ein Zuschuß wird nur gewährt, wenn der Betrieb des Antragstellers mindestens 7.500 Grundeinheiten um­faßt. Die Grundeinheiten ergeben sich durch Multiplikation der Grundfläche mit den entsprechenden Faktoren je Nutzungsart.

3. Maßgebend für den auf eine Grundeinheit entfallen­

den Betrag ist die Anzahl der für das Jahr 1972 ins­gesamt festgestellten Grundeinheiten.

Nähere Einzelheiten über die Faktoren zur Berechnung der Grundeinheiten erteilt die Verbandsgemeinde bzw. erteilen die Bürgermeister der verbandsange­hörigen Gemeinden.

4. Die Zuschüsse dürfen nur auf schriftlichen Antrag eines Antragsberechtigten bewilligt werden. Der Antrag ist bei der Verbandsgemeinde Montabaur

oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde­verwaltung einzureichen, die auch die Antragsvor­drucke für Sie bereit hält.

5. Die Antragsteller haben im Antrag zu versichern, daß sie die Angaben nach bestem Wissen und Ge­wissen gemacht haben.

6. Der Zuschußempfänger trägt auch nach dem Empfang

des Zuschusses in seinem Verantwortungsbereich die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Gewähring bis Ende 1973. Er hat zu Un­recht erhaltene Beträge unaufgefordert taid unverzüg­lich zizückzuzahlen. Zurückzuzahlende Beträge sind vom Zeitpunkt des Empfanges bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung mit 2 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

7. Die Zuschußempfänger haben für eine spätere Prüfung der rechnungsprüfenden Stellen des Bundes und des jeweiligen Landes die für die Antragstellung maßgebenden Unterlagen bis Ende 1976 bereitzuhalten und auf Anforderung hierfür zur Verfügung zu stellen, sofern nicht nach steuerrechtlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.

S. Der Antrag ist bis spätestens 4. November 1972 bei der unter 4 angegebenen Stelle einzureichen, wenn er nicht wegen Überschreitens der Ausschlußfrist al< ge lehnt werden soll.

Montabaur, den 24. Oktober 1972

gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Für den Stadtteil Horressen gilt ab sofort hinsichtlich der

Wasserentnahme die gleiche Einschränkung wie für das

Stadtgebiet von Montabaur.

Danach ist das Waschen von Fahrzeugen jeder Art sowie

das Besprengen von Hof-, Rasen- und Gartenflächen bis

auf Widerruf verboten.

Zuwiderhandlungen werden entsprechend des § 19 der Satzung vom 4.5.1962 Uber den Anschluß an die öffent­liche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser geahndet.

543 Montabaur, den 18. Oktober 1972

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Wasserwerk der Stadt Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Wahlveranstaltungen der CDU in der Verbandsgemeinde Montabaur Redner

29. Oktober 1972 l.okal

WelchneuH. Westerw. Hof 10.00 Uhr Pfeil MdL

30. Oktober 1972

Niederelbert Kilian

2. November 1972 Horressen Klein

5. November Heilberscheid Feist

5. November 1972 Gackenbach Schlosser

5. November 1972 Rupp/Goldh. Herzmann

5. November 1972 Holler Heibel

7. November 1972 Görgpsha usen 9. November 1972 Kadenbach 12. November Heiligenroth Neuroth

12. November Fischbach

'Großholbach 12. November 1972 Girod Höhn

14. November 1972 Oberelbert Labonte

16. November 1972 Eitelbom Fries

16. November 1972

Simmem Wilh. Schneider 20. 00 Uhr Krempel MdL

17. November 1972

Nombom Flach 20.00 Uhr Mangels

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte Sonntagsdienst

Sonntag, den 29. Oktober 1972

Dr. Hans Heuster, Montabaur, Koblenzer Str. 10

Tel. 3141

Mittwoch,den 1. November Allerheiligen Dr. Ebert, Montabaur, Wallstr. 2 Tel. 3643

20.00 Uhr Dr. Heinen

20.00 Uhr August Hanz

10.00 Uhr Becker,Vogel, Roos

10.30 Uhr Mangels,

Müller, Seul

10.00 Uhr Krempel MdL

10.30 Uhr Hoppe

Dr. Heinen

20.00 Uhr Mangels,Becker

10.30 Uhr Hanz 10.00 Uhr Mangels,

Müller, Seul

10.30 Uhr Hoppe,Becker

20.00 Uhr Mangels, Müller

20.00 Uhr Hanz

INSERIEREN BRINGT ERFOLG!

WERBUNG

DIE BRÜCKE ZUM ERFOLG

KEUL:

VERSICHERUNGEN FINANZIERUNGEN IMMOBILIEN

MONTABAUR IM URSTORS1R i «i TH 30 8 0

Ä

A KG k